# Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0: Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge…

> Die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 steht für Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/32030010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-14
- Zolltarifnummer: 3203.00.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  - 3203 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
    - 3203.00 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
      - 3203.00.10 pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
        - 3203.00.10.00.0 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14028/24-1** (DE): Angaben: Heidelbeerextrakt; 25 % Anthocyanidine; für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel. Ein möglicher Einsatz der Ware als Färbemittel wird als zutreffend angesehen. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels.
- **DEBTI22281/23-1** (DE): Angaben: Bio Curcuma Extrakt Pulver 95 %; orangefarbenes Pulver; Herstellungsprozess: Ethanolextraktion der Rhizome von Curcuma Longa mit anschließender Standardisierung auf Curcuminoide; ein möglicher Einsatz der Ware als Färbemittel wird als zutreffend angesehen. Befund: Pflanzliches Farbmittel.
- **DEBTI9038/21-1** (DE): Angaben: Heidelbeerextrakt (Vaccinium myrtillus); 25 % Anthocyanidine; hergestellt durch Wasser/Ethanol-Extraktion, standardisiert; Bulkware. Ein möglicher Einsatz der Ware als Färbemittel wird als zutreffend angesehen. Warenbeschaffenheit: Dunkelviolettes, feines Pulver, verpackt in einem Musterbeutel. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels.
- **DEBTI37991/20-1** (DE): Angaben: Organic Spirulina Extrakt; hergestellt durch Extraktion von Spirulina (Arthrospira platensis); Bulkware. Der mögliche Einsatz der Ware als Färbemittel wird als zutreffend unterstellt. Warenbeschaffenheit: Dunkelblaues, feines Pulver, verpackt in einem Musterbeutel. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels.
- **DEBTI16933/20-1** (DE): Angaben: Bio Curcuma Extrakt Pulver 95%; Herstellungsprozess: Ethanolextraktion der Rhizome von Curcuma Longa mit anschließender Standardisierung auf Curcuminoide; ein möglicher Einsatz der Ware als Färbemittel wird als zutreffend angesehen. Warenbeschaffenheit: Orangefarbenes, feines Pulver, verpackt in einem Musterbeutel. Befund: Pflanzliches Farbmittel.
- **DEBTI11639/20-1** (DE): Angaben: Haftcolloid; dunkelbraune Flüssigkeit; Verwendung zur gleichmäßigen Tönung von Zigarrenblättern (Farbanpassung oder Farbgebung von Zigarren und Zigarillos). Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels.
- **DEBTI17852/19-1** (DE): Angaben: Natürlich gemischter Caroten Komplex 15% Öl Konzentrat; Carotene: 15%, extrahiert aus Palmöl/Palmfrüchten (Elaeis guineensis); zur Verwendung u.a. als natürliches Färbemittel. Warenbeschaffenheit: Rote, ölige, viskose Masse, verpackt in einer Glasflasche mit Gummistopfen und Metallschutzkappe. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels.
- **DEBTI15637/19-1** (DE): Angaben: Lycopen Öl Tomate 6%; Lycopene 6%, extrahiert aus Tomaten (Solanum Lycopersicum esculentum). Der mögliche Einsatz der Ware als Färbemittel wird als zutreffend angesehen. Warenbeschaffenheit: Dunkelrote, ölige, viskose Masse, verpackt in einer Metalldose mit Schraubverschluss. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3203

Zu Unterposition 3203 00 10: Bestimmte Arten von Gelbbeeren werden nicht hauptsächlich als Farbmittel verwendet und gehören daher nicht hierher. Dies trifft insbesondere zu auf die Auszüge aus Gelbbeeren der Art Rhamnus cathartica, die zu medizinischen Zwecken verwendet werden und daher zu Unterposition 1302 19 70 gehören. Hierher gehört Katechu. Katechu ist ein Farbstoffauszug, der aus dem Kletterstrauch Katechu, einer Art der bengalischen Akazie, gewonnen wird.

### Pos. 3203

Zu Unterposition 3203 00: 1. Erzeugnisse zum Färben von Wein oder anderen Getränken, mit einem Alkoholgehalt von 10 Vol. %, einem Gehalt an Trockenstoff von 74,5 g/l und einem außergewöhnlich hohen Oenocyaningehalt, das 40 bis 50 mal stärker färbt als natürlicher Rotwein mit normalen önologischen Eigenschaften. 2. Echinenon. 3. Torularhodin. 4. Farbmittel für Lebensmittel, bestehend aus konzentriertem Holunderbeersaft, mechanisch bearbeitet, um den natürlichen Pigmentgehalt zu erhöhen (Polyphenole und Anthocyane) und in dem das Verhältnis anderer Bestandteile (z. B. Glucose, Fructose, Aminosäuren), wie es im natürlichen Saft besteht, gestört ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

### Pos. 3203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2053/83 der Kommission, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2695/95 der Kommission vom 21. November 1995 (ABl. EG Nr. L 202/5) (RV L 2053/83), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Ein Paprikaauszug mit folgenden Merkmalen: - Aussehen: hochviskose, tief dunkelrote Flüssigkeit von großer Färbekraft, - Geruch und Geschmack: aromatisch, deutlich nach Paprika, nicht scharf, - Asche: 0,49 GHT, - Etherische Öle: 0,15 ml/100 g, - Capsaicin: nicht nachweisbar, - Glucose: 0,01 GHT, - Saccharose: nicht nachweisbar, - Prüfung auf Triglyceride: positiv, - Capsanthin: etwa 2,2 g/kg (etwa 60 000 Farbeinheiten „EOA“ („Essential Oil Association“)). Unterposition 3203 0010

### Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 umfasst Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3203.00.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3203.00.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3203.00.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

3203.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3203.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3203.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3203 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs > 320300 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs > 32030010 pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3203.00.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3203.00.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI14028/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

Warennummer 3203.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/32030010000 verlinken.
