# Zolltarifnummer 3204.19.00: Synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Farbmittel und…

> Die Zolltarifnummer 3204.19.00 steht für Synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel, andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/32041900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3204.19.00
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  - 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
    - 3204.19 andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19
      - 3204.19.00 Synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel, andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI57345/24-1** (DE): Angaben: Rote, feste, Kerzenwachsfarbe; Zubereitung auf der Grundlage organischer Pigmente und anderer organischer Farbmittel (Solvent-Farbstoffe); Verwendung: Kerzeneinfärbung; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Zubereitung auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel, Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19.
- **DEBTI57316/24-1** (DE): Angaben: Schwarze, feste, Kerzenwachsfarbe; Zubereitung auf der Grundlage organischer Farbmittel; Verwendung: Kerzeneinfärbung; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Andere Farbmittel (Solvent-Farbstoffe) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.
- **DEBTI42776/24-1** (DE): Angaben: Rote, feste, Kerzenwachsfarbe; Zubereitung auf der Grundlage eines organischen Pigments; Verwendung: Kerzeneinfärbung; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Warenbeschaffenheit: Dunkelrotes, plättchenartiges Granulat in etikettierter 50g-Verpackung. Befund: Andere Farbmittel (Solvent-Farbstoffe) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.
- **DEBTI16220/23-4** (DE): Angaben: Geschweißte Mehrschichthülle mit Barriereeigenschaften, mit innenliegender Karamellbeschichtung zur Herstellung von Fleisch-, Wurst- und Käsewaren; Meterware (auf Rollen oder gerafft); Anwendung: Die Hülle dient als Trägerstoff und ist nur für den Transfer der Farben usw. zuständig, wobei die Färbung des Gargutes im Vordergrund steht, nach dem Garen werden die Hüllen abgezogen und entsorgt, nicht verzehrt. Warenbeschaffenheit: Abschnitt einer außen farblosen Kunststoffhülle (Schlauchfolie) mit brauner, vliesartiger Innenbeschichtung. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines synthetischen organischen Farbmittels. Zusammengesetzte Ware bei der in Hinblick auf den Verwendungszweck die Farbmittel als charakterbestimmend anzusehen sind.
- **BEBTIDT.50.007.630** (BE): Matière colorante, à base de Versatint Red II (colorant fugace) en solution aqueuse, conditionnée en fût de 25 et 100 kg ou dans des grands récipients pour vrac (GRV) de 1000 kg. Le produit est destiné à l’industrie textile.
- **FRBTIFR-BTI-2022-08214** (FR): Colorant alimentaire, se présentant sous forme de poudre de couleur rouge, à diluer dans de l’eau, conditionné pour la vent eau détail en flacon de 25 g.
- **DEBTI22717/21-1** (DE): Angaben: Premix für Energydrinks; Zubereitung auf der Grundlage von Allurarot AC (E 129); zur Verwendung als Färbemittel in der Getränkeindustrie. Befund: Zubereitung auf der Grundlage eines synthetischen organischen Farbmittels (Azofarbstoff).
- **BED.T.301.331** (BE): Een donkerbruine vloeistof met volgende ingrediënten: - Zonnebloemolie - Apocarotenal - Di-alpha-tocopherol Het product wordt vooral gebruikt als kleurstof of als voedingsstof voor voedingsmiddelen met een olie-basis, zoals kaas, margarine, plantaardige olie, mayonaise, dressing, zuivelproducten, soep, snoep en gebak Het product is verpakt in plastic emmers of aluminium blikken van 1, 5, 20 of 25 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3204

Zu Unterpositionen 3204 11 00 bis 3204 19 00: Hierher gehören: 1. Synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nichtfärbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe die Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil I, zweiter Absatz Buchstaben A und B). 2. Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32, d. h. die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil I, zweiter Absatz Buchstaben C bis E beschriebenen Erzeugnisse. …

### Pos. 3204

Zu Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19: Die synthetischen organischen Farbmittel und die in Anmerkung 3 zu Kapitel 32 genannten Zubereitungen auf der Grundlage dieser Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck oder ihrem Anwendungsgebiet aufgeteilt. Die Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind anschließend aufgeführt. Dispersionsfarbstoffe sind im wesentlichen nichtionogene, wasserunlösliche Farbstoffe, die in wässriger Dispersion auf wasserabweisende Fasern aufgetragen werden. Man verwendet sie für Polyester-, Nylon- oder andere Polyamid-Fasern, Celluloseacetat- und Acrylfasern und zum Einfärben von gewissen thermoplastischen Kunststoffen. Säurefarbstoffe sind anionaktive, wasserlösliche Farbstoffe, die auf Nylon-, Woll-, Seide- und Acrylfasern oder auf Leder aufgetragen werden. Beizenfarbstoffe sind wasserlösliche Farbstoffe, die nur mit einem Beizmittel (wie z. B. …

### Pos. 3204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/2033 Kommission vom 17. November 2016 (ABl. EU Nr. L 314/1) (RV L 16/2033) Eine Ware, bestehend aus Glitter für Zahnpasta in Form dunkelblauer Partikel, die sich beim Zähneputzen auflösen und dem von der Zahnpasta gebildeten Schaum eine blaue Farbe geben. Das Farbmittel haftet an den gereinigten Zähnen und bewirkt, dass blaues Licht vom Zahnschmelz reflektiert wird, wodurch die Zähne für einen begrenzten Zeitraum weißer erscheinen. Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen (in GHT): ¾ Hydroxypropylmethylcellulose etwa 55, ¾ Propylenglykol etwa 21, ¾ Blaupigment etwa 17, ¾ Polysorbat 80 etwa 4, ¾ roter Farbstoff etwa 3. Das Blaupigment und der rote Farbstoff dienen als Farbmittel. Die Ware wird lose gestellt. …

### Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3204.19.00.13 Farbmittel C.I. Sulphur Black 1 (CAS RN 1326-82-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Sulphur Black 1 von 75 GHT oder mehr
- 3204.19.00.73 Farbmittel C.I. Solvent Blue 104 (CAS RN 116-75-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Blue 104 von 97 GHT oder mehr
- 3204.19.00.74 Farbmittel C.I. Solvent Red 135 (CAS RN 71902-17-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Red 135 von 90 GHT oder mehr
- 3204.19.00.76 Farbmittel C.I. Solvent Red 52 (CAS RN 81-39-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Red 52 von 90 GHT oder mehr
- 3204.19.00.77 Farbmittel C.I. Solvent Yellow 98 (CAS RN 27870-92-4 oder CAS RN 12671-74-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Yellow 98 von 95 GHT oder mehr
- 3204.19.00.78 Farbmittel C.I. Solvent Yellow 114 (CAS RN 17772-51-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Yellow 114 von 90 GHT oder mehr
- 3204.19.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3204.19.00?

Die Zolltarifnummer 3204.19.00 umfasst Synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel, andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3204.19.00?

Für 3204.19.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 3204.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3204.19.00?

3204.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3204.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

3204.19.00 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich > 320419 andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3204.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3204.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI57345/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3204.19.00?

KN-Code 3204.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/32041900 verlinken.
