# Zolltarifnummer 3206.41.00: Ultramarin und seine Zubereitungen, andere Farbmittel und andere Zubereitungen…

> Die Zolltarifnummer 3206.41.00 steht für Ultramarin und seine Zubereitungen, andere Farbmittel und andere Zubereitungen, Ultramarin und seine Zubereitungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/32064100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3206.41.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  - 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
    - 3206.41 Ultramarin und seine Zubereitungen
      - 3206.41.00 Ultramarin und seine Zubereitungen, andere Farbmittel und andere Zubereitungen, Ultramarin und seine Zubereitungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI7136/25-1** (DE): Angaben: Flüssige Farbpigmentpaste; bestehend aus modifiziertem Polydimethylsiloxan und anorganischen Pigmenten; zum Einfärben von Silikonrohmassen, zur Verwendung in der industriellen Produktion von diversen Elastomerprodukten. Befund: Ultramarin und seine Zubereitungen. Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid und Ultramarin, bei der kein charakterbestimmender Bestandteil festgestellt werden kann. Die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) der zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen.
- **ITIT-2015-0207C-277100** (IT): IL PRODOTTO SI PRESENTA SOTTO FORMA DI BLOCCHI CILINDRICI IRREGOLARI DI COLORE VIOLA E DI ALTEZZA PARI A CIRCA 2MM. VIENE DICHIARATO COME CONCENTRATO DI COLORANTI, PIGMENTI E/O ADDITIVI DISPERSI IN POLIMERI TERMOPLASTICI PER LA COLORAZIONE ED ADDITIVAZIONE DI MATERIE PLASTICHE.
- **PLPL-WIT-2007-00147** (PL): Koncentrat pigmentowy w postaci szafirowego granulatu, zawierający w składzie pigment nieorganiczny na bazie polietylenu. Produkt przeznaczony jest do barwienia tworzyw sztucznych (dozowanie w ilości do 2% masy tworzywa); stosowany do produkcji folii, wyrobów gospodarstwa domowego (typu miski, kosze, pojemniki itp.) oraz opakowań z tworzyw sztucznych (butelki, nakrętki, opakowania kosmetyczne). Produkt pakowany w worki polietylenowe po 25 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3206

Zu Unterposition 3206 41 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 3 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.

### Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3206.41.00.10 Farbmittel C.I. Pigment Blue 29 (CAS RN 57455-37-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 29 von 90 GHT oder mehr
- 3206.41.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3206.41.00?

Die Zolltarifnummer 3206.41.00 umfasst Ultramarin und seine Zubereitungen, andere Farbmittel und andere Zubereitungen, Ultramarin und seine Zubereitungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3206.41.00?

Der Drittlandszollsatz für 3206.41.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3206.41.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320641. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3206.41.00?

3206.41.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3206.41.00 im Zolltarif eingeordnet?

3206.41.00 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich > 320641 Ultramarin und seine Zubereitungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3206.41.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3206.41.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI7136/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3206.41.00?

KN-Code 3206.41.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/32064100 verlinken.
