# Zolltarifnummer 3207.10: Zubereitete Pigmente, zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete…

> Die Zolltarifnummer 3207.10 steht für Zubereitete Pigmente, zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/320710
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3207.10
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  - 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
    - 3207.10 Zubereitete Pigmente, zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3207

Zu Unterposition 3207 10 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 1 beschriebenen Erzeugnisse. Hierher gehören z. B. folgende Erzeugnisse: 1. das als Cobaltaluminat bezeichnete Pigment, das jedoch aus einer nicht stöchiometrischen Mischung von Aluminiumoxid und Cobaltoxid besteht; 2. das als Cobaltsilicat bezeichnete Pigment, das eine ebenfalls nicht stöchiometrische Mischung von Siliciumdioxid und Cobaltoxid darstellt; 3. Mischungen von Chromoxiden und Cobaltoxid; 4. Mischungen von Eisen-, Chrom- und Zinkoxiden; 5. Mischungen von Blei- und Eisenantimonat; 6. Vanadiumgelb, bestehend aus Zirconiumoxid und einer geringen Menge Vanadiumpentoxid; 7. Vanadiumblau, bestehend aus Zirconiumsilicat und einer geringen Menge Vanadiumtrioxid; 8. Praseodymgelb, bestehend aus Zirconiumsilicat und Praseodymoxid; 9. …

### Pos. 3207

Zu Unterposition 3207 10: 1. Keramische Tinten für Tintenstrahl-Geräte, bestehend aus einer Suspension von 25 bis 50 Gew.-% aus anorganischen Pigmenten (z. B. Kobaltaluminat, Zink-Eisen-Chromit, Nickel-Titan-Antimonoxid) in organischen Lösungsmitteln (40 bis 70 Gew.-%). Das Produkt wird in der Keramikindustrie in digitalen Anwendungen mit Tintenstrahl-Geräten verwendet, um eine farbige oder undurchsichtige (opake) Oberfläche beim keramischen Brennen zu erzeugen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 3207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 169/99 der Kommission vom 25. Januar 19991) (RV L 169/99): 6. a) Paste auf der Grundlage von Silber (hoher Gehalt): - Silber: 72,0 GHT - Cadmiumverbindung: 8,9 GHT - Bleiverbindung: 8,9 GHT. b) Paste auf der Grundlage von Silber (mittlerer Gehalt): - Silber: 45,0 GHT - Cadmiumverbindung: 3,5 GHT - Bleiverbindung: 3,5 GHT. Die Waren werden zum Aufbringen elektronischer Schaltungen auf emaillierte Stahlbleche mittels einer Wärmebehandlung verwendet. Unterposition 3207 3000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 Buchstabe c) zu Kapitel 71 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3207 und 3207 3000. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 7106 des HS. 1) ABl. EG Nr. L 19/6.

### Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3207.10.00.00.0 zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3207.10?

Die Zolltarifnummer 3207.10 umfasst Zubereitete Pigmente, zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3207.10?

Der Drittlandszollsatz für 3207.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3207.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3207.10?

3207.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3207.10 im Zolltarif eingeordnet?

3207.10 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3207.10?

Zu 3207.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3207.10?

HS-Unterposition 3207.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/320710 verlinken.
