# Zolltarifnummer 3207.40.85.00: Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, anderes

> Die Zolltarifnummer 3207.40.85.00 steht für Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3207408500
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3207.40.85.00
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  - 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
    - 3207.40 Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
      - 3207.40.85 anderes
        - 3207.40.85.00 Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, anderes

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI30162/26-1** (DE): Angaben: Deko-Glasnuggets; Körnung: 2 - 4 mm; farbloses, unregelmäßig geformtes Granulat; Verpackung: 610 g-Zylinderdose. Befund: Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.
- **DEBTI18997/26-1** (DE): Angaben: Filterglasgranulat für Sandfilter; zur Verhinderung von Keimen und Biofilmen im Pool; Einsatzgebiete: Filteranlagen, Badewasserfilter. Befund: Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.
- **DEBTI23673/23-1** (DE): Angaben: Deko-Glasnuggets; Körnung: 2 - 4 mm. Warenbeschaffenheit: Unregelmäßig geformtes, farbloses Granulat (Abmessungen: 2 - 4 mm), verpackt in einem Musterbeutel. Befund: Anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.
- **DEBTI18115/23-1** (DE): Angaben: Deko-Spiegelsand; als Pulver (0,1 - 0,5 mm) und als Granulat (0,6 - 1,2 mm). Warenbeschaffenheit: Unregelmäßig geformtes, glitzerndes, hellgraues Pulver (Abmessungen: < 1 mm), das bei 1000°C als farblose Schmelze vorliegt, verpackt in einem Musterbeutel. Befund: Anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.
- **DEBTI17659/23-1** (DE): Angaben: Filterglasgranulat für Sandfilter; zur Verhinderung von Keimen und Biofilmen im Pool; Einsatzgebiete: Filteranlagen, Badewasserfilter. Befund: Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3207

Zu Unterpositionen 3207 40 40 bis 3207 40 85: Hierher gehören: 1. Glasfritte, die durch jähes Abkühlen einer flüssigen oder teigförmigen Masse in Wasser hergestellt wird, die man durch Schmelzen der gewöhnlichen Ausgangsstoffe des Glases gewinnt. Diese Ausgangsstoffe sind z. B.: Siliciumdioxid, Natrium-, Kalium-, Calcium-, Barium- und Magnesiumcarbonat, Natrium- und Kaliumsulfat, Natrium- und Kaliumnitrat, Bleioxide (Bleiglätte und Mennige), Kaolin, Feldspat, Borax, Borsäure. Glasfritte dieser Unterposition wird hauptsächlich zum Herstellen von Schmelzglasuren und anderen verglasbaren Massen verwendet. Sie unterscheidet sich von den verglasbaren Massen der UPos. …

### Pos. 3207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 169/99 der Kommission vom 25. Januar 19991) (RV L 169/99): 6. a) Paste auf der Grundlage von Silber (hoher Gehalt): - Silber: 72,0 GHT - Cadmiumverbindung: 8,9 GHT - Bleiverbindung: 8,9 GHT. b) Paste auf der Grundlage von Silber (mittlerer Gehalt): - Silber: 45,0 GHT - Cadmiumverbindung: 3,5 GHT - Bleiverbindung: 3,5 GHT. Die Waren werden zum Aufbringen elektronischer Schaltungen auf emaillierte Stahlbleche mittels einer Wärmebehandlung verwendet. Unterposition 3207 3000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 Buchstabe c) zu Kapitel 71 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3207 und 3207 3000. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 7106 des HS. 1) ABl. EG Nr. L 19/6.

### Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3207.40.85.00.0 anderes

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3207.40.85.00?

Die Zolltarifnummer 3207.40.85.00 umfasst Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3207.40.85.00?

Der Drittlandszollsatz für 3207.40.85.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3207.40.85.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3207.40.85.00?

3207.40.85.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3207.40.85.00 im Zolltarif eingeordnet?

3207.40.85.00 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken > 320740 Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken > 32074085 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3207.40.85.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3207.40.85.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30162/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3207.40.85.00?

TARIC-Code 3207.40.85.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3207408500 verlinken.
