# Zolltarifnummer 3302.10.40.00: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…

> Die Zolltarifnummer 3302.10.40.00 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3302104000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3302.10.40.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  - 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
    - 3302.10 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
      - 3302.10.40 andere
        - 3302.10.40.00 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18341/26-1** (DE): Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Himbeer-Limetten-Aroma Bei der Ware handelt es sich um eine Zubereitung aus diversen Riechstoffen, Propylenglycol und Lebensmittelfarbe, die für die industrielle Herstellung von Getränken verwendet werden soll. Die Ware soll mit höchstens 0 , 297 % im fertigen Produkt verwendet werden. Es handelt sich um eine Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen, von der zur Herstellung von Getränken verwendeten Art, die in die Unterposition 3302 1040 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
- **NLBTI2025-0650** (NL): Een aromatische vloeistof voor met name dranken met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - voor het op smaak brengen van voedingsmiddelen, met name dranken zoals bier; - als aanvulling op of vervanging van traditionele hop; - in de vorm van een heldere kleurloze vloeistof; - een mengsel van een natuurlijke hopolie extract met propyleenglycol; - verkregen door extractie van lupuline.
- **NLBTI2025-0648** (NL): Een aromatische vloeistof voor met name dranken met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - voor het op smaak brengen van voedingsmiddelen, met name dranken zoals bier; - als aanvulling op of vervanging van traditionele hop; - in de vorm van een heldere kleurloze vloeistof; - een mengsel van een natuurlijke hopolie extract met propyleenglycol; - verkregen door extractie van lupuline.
- **NLBTI2025-0649** (NL): Een aromatische vloeistof voor met name dranken met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - voor het op smaak brengen van voedingsmiddelen, met name dranken zoals bier; - als aanvulling op of vervanging van traditionele hop; - in de vorm van een heldere kleurloze vloeistof; - een mengsel van een natuurlijke hopolie extract met propyleenglycol; - verkregen door extractie van lupuline.
- **ATBTI2025000153-DEC** (AT): Braune, klare, flüssige Zubereitung mit Geruch nach Ingwer auf der Grundlage von Riechstoffen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art; nicht alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränkes (Energy Drink) enthaltend (lt. Angabe des Unternehmens); das Erzeugnis dient zum Herstellen von alkoholfreien Getränken.
- **ATBTI2024000494-DEC** (AT): Schmutzigweiße, milchig-trübe, viskose, nach Zitronen riechende, flüssige, nicht alkoholhaltige, Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art; nicht alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränkes enthaltend (lt. Angabe der Berechtigten); das Erzeugnis dient zum Herstellen von alkoholfreien Getränken.
- **ATBTI2024000139-DEC** (AT): Andere alkoholhaltige, Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art; nicht alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränkes enthaltend (lt. Angabe der Berechtigten), in Form einer hellbraunen, klaren Flüssigkeit mit süßlich fruchtigem Geruch; das Erzeugnis dient zum Herstellen von nicht alkoholischen Getränken.
- **FRBTIFR-BTI-2023-06556** (FR): Prémélange de substances odoriférantes à base d'huile d'orange du type utilisé dans les industries agroalimentaires des boissons pour la production de nectars d’orange multi-fruits à base de concentré de jus d’orange, non consommable en l’état et ne contenant pas tous les agents aromatisants caractérisant la boisson finale.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3302

Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.

### Pos. 3302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 3302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …

### Pos. 3302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3302.10.40.00.0 von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.10.40.00?

Die Zolltarifnummer 3302.10.40.00 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.10.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 3302.10.40.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3302.10.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.10.40.00?

3302.10.40.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3302.10.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

3302.10.40.00 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art > 33021040 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.10.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.10.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18341/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.10.40.00?

TARIC-Code 3302.10.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3302104000 verlinken.
