# Zolltarifnummer 3306.10: Zahnputzmittel

> Die Zolltarifnummer 3306.10 steht für Zahnputzmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/330610
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3306.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  - 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - 3306.10 Zahnputzmittel

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE22229/15-1** (DE): Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich um eine grüne Masse die in einer weißen Dose mit buntem Aufdruck und Schraubdeckelverschluss in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als Zahnputzmittel (Oral Balm) aufgemacht ist (deklarierter Inhalt: 65,2 g). Nach den Angaben handelt es sich um eine Zahnpasta mit den Inhaltsstoffen Bentonit, Weißeichenrinde und Weizengras. Auf der Verpackung finden sich Angaben zur Verwendung und Zusammensetzung. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Position 3306 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zubereitete Mund- und Zahnpflegemittel, wie: I) Zahnpflegemittel aller Art: 1) Zahnpasten und andere Zubereitungen für die Zähne. Diese sind Stoffe oder Zubereitungen, die mittels einer Zahnbürste angewendet werden und entweder zum Reinigen oder Polieren der zugänglichen Oberflächen der Zähne oder zu anderen Zwecken wie z. B. zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies dienen. Zahnpasten oder andere Zubereitungen für die Zähne verbleiben in dieser Position, unabhängig davon, ob sie Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten oder ob sie von Zahnärzten verwendet werden. 2) Zubereitungen zum Reinigen oder Polieren von künstlichen Gebissen, auch solche, die Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten. II) Mittel zum Spülen der Mundhöhle und gegen Mundgeruch. …

### Pos. 3306

Zu Unterposition 3306 10: 1. Pastenförmige Zubereitung, bestehend aus 2,2 % freien Fluorid-Ionen (von Natriumfluorid), 0,1 M Phosphat, rekristallisiertem Kaolinit, einem Aromastoff und einem Bindemittel, dazu bestimmt, nur vom Zahnarzt zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies wie auch zum Reinigen und Polieren der Zähne verwendet zu werden. 2. Pastenförmige Zubereitung, bestehend aus 1,15 g Pflanzenauszügen, 55 g Siliciumdioxid, 0,25 g Thymol und einem Bindemittel ad 100 g, im allgemeinen dazu bestimmt, durch den Zahnarzt zum Entfernen von Zahnstein und zum Endpolieren von Zahnfüllungen verwendet zu werden.

### Pos. 3306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 4/97 der Kommission vom 03. Januar 1997 (ABl. EG Nr. L 3/1) (RV L 4/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid 0,3315 g (250 mg aktives Fluorid für 100 g) Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q. s. …

### Kapitel 33

1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3306.10.00.00.0 Zahnputzmittel

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3306.10?

Die Zolltarifnummer 3306.10 umfasst Zahnputzmittel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3306.10?

Der Drittlandszollsatz für 3306.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3306.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3306.10?

3306.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3306.10 im Zolltarif eingeordnet?

3306.10 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3306.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3306.10 erfasst, zum Beispiel DE22229/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3306.10?

HS-Unterposition 3306.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/330610 verlinken.
