# Zolltarifnummer 3306.90.00.00: Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere

> Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00 steht für Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3306900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3306.90.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  - 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - 3306.90 andere
      - 3306.90.00.00 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI19035/25-1** (DE): Mundpflegemittel; Mundpflegestäbchen Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um Stäbchen aus einem Papierstiel und einem angerauten Schaumstoffkopf, die zur Mundpflege in der Altenpflege und Krankenpflege verwendet werden sollen (Länge: 11 cm). Die Stäbchen sind einzeln in einem Folienbeutel verpackt und in einem Pappkarton umverpackt. Die Stäbchen werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen oder geschmacksneutral gehandelt. Die Ware ist als anderes zubereitetes Zahn- und Mundpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **FRBTIFR-BTI-2023-02473** (FR): Préparation pour l'hygiène bucco-dentaire, du type bain de bouche, ayant des propriétés désinfectantes, à titre accessoire, contenant entre autres de la chlorhexidine et du menthol, conditionnée pour la vente au détail en flacons de 80 mL.
- **FRBTIFR-BTI-2023-02470** (FR): Préparation pour l’hygiène buccale ou dentaire, de type bain de bouche, conditionnée pour la vente au détail en bouteille de 200ml.
- **DEBTI44587/22-1** (DE): Zubereitetes Zahnpflegemittel; Bleichmittel für Zähne Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung zur Zahnaufhellung. In der Warenzusammenstellung sind enthalten: - 4 x gebrauchsfertige Spritzen mit Dosierspitze aus Kunststoff, gefüllt zu je 3 g Zahnaufhellungsgel (6 % Wasserstoffperoxid) - 1 x Mundstück (Zahnschiene) mit LED - 1 USB-Ladekabel Angaben zur Anwendung und zur Zusammensetzung liegen vor. Als charakterbestimmender Bestandteil sind die Spritzen mit der Zubereitung zur Zahnaufhellung anzusehen. Das Gel soll in die Schiene gegeben werden und die Zahnaufhellung soll mittels LED-Licht-Unterstützung (für 2 x 10 oder 2 x 15 Minuten Anwendung täglich) durchgeführt werden. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **FRBTIFR-BTI-2021-07845** (FR): Préparation pour l'hygiène buccale, du type bain de bouche, conditionnée pour le vente au détail en flacon de 250 ml.
- **DEBTI13005/21-1** (DE): Mundpflegemittel; Mundpflegestäbchen Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um Stäbchen aus einem Papierstiel und einem angerauten Schaumstoffkopf, die zur Mundpflege in der Altenpflege und Krankenpflege verwendet werden sollen (Länge: 11 cm). Die Stäbchen sind einzeln in einem Folienbeutel verpackt und in einem Pappkarton umverpackt. Die Stäbchen werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen oder geschmacksneutral gehandelt. Die Ware ist als anderes zubereitetes Zahn- und Mundpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI31572/20-1** (DE): Zubereitetes Mundpflegemittel; Spray zur Mund- und Rachenpflege Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um ein Spray zur Pflege vom Mund- und Rachenbereich, welches Propolis Extrakt enthält. Das Produkt ist in einer braunen Flasche (deklarierter Inhalt 35 ml) mit goldfarbenem Verschluss und weißem Sprühaufsatz abgefüllt. Die Flasche ist von außen mit einem bunten Etikett beklebt. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zur Zusammensetzung sowie zur Anwendung liegen vor. Die Ware ist als anderes zubereitetes Mundpflegemittel in die Unterposition 3306 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI34486/20-1** (DE): Mundpflegemittel; Mundwasser Bei der Ware handelt es sich um eine klare, blaue Flüssigkeit mit einem Geruch nach Minze. Das Produkt ist in einer durchsichtigen Plastikflasche mit bunt bedrucktem Etikett als Mundpflegemittel für den Einzelverkauf aufgemacht (deklarierter Inhalt 30 ml). Angaben zur Anwendung und zur Zusammensetzung liegen vor. Die Ware ist als Zubereitung zur Mundpflege in die Position 3306 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zubereitete Mund- und Zahnpflegemittel, wie: I) Zahnpflegemittel aller Art: 1) Zahnpasten und andere Zubereitungen für die Zähne. Diese sind Stoffe oder Zubereitungen, die mittels einer Zahnbürste angewendet werden und entweder zum Reinigen oder Polieren der zugänglichen Oberflächen der Zähne oder zu anderen Zwecken wie z. B. zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies dienen. Zahnpasten oder andere Zubereitungen für die Zähne verbleiben in dieser Position, unabhängig davon, ob sie Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten oder ob sie von Zahnärzten verwendet werden. 2) Zubereitungen zum Reinigen oder Polieren von künstlichen Gebissen, auch solche, die Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten. II) Mittel zum Spülen der Mundhöhle und gegen Mundgeruch. …

### Pos. 3306

Zu Unterposition 3306 90: 1. Antiseptische Lösung, die insbesondere Borsäure, Thymol, Eukalyptol und Benzoesäure enthält und zur Mund- und Zahnhygiene bestimmt ist, um schlechtem Atem und der Bildung von Zahnbelag vorzubeugen, jedoch nur untergeordnete therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften besitzt. 2. Anti-Plaque-Zubereitung in flüssiger Form, dazu bestimmt, Zahnbelag zu entfernen und den Zähnen Glanz zu verleihen. Diese Zubereitung ist zum Spülen der Mundhöhle bestimmt, bevor die Zähne mit Zahnbürste und Zahnpasta gebürstet werden.

### Pos. 3306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 4/97 der Kommission vom 03. Januar 1997 (ABl. EG Nr. L 3/1) (RV L 4/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid 0,3315 g (250 mg aktives Fluorid für 100 g) Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q. s. …

### Kapitel 33

1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3306.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3306.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00 umfasst Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3306.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3306.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3306.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3306.90.00.00?

3306.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3306.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3306.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 330690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3306.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3306.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19035/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3306.90.00.00?

TARIC-Code 3306.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3306900000 verlinken.
