# Zolltarifnummer 3402.42.00.90: Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive…

> Die Zolltarifnummer 3402.42.00.90 steht für Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3402420090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3402.42.00.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  - 3402 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401
    - 3402.42 andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf :, nichtionische :
      - 3402.42.00 andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf, nichtionische
        - 3402.42.00.90 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-00801** (FR): Agent de surface non ionique utilisé en tant qu'agent tensioactif, à base de caprylyl/caprylglucoside en solution aqueuse, se présentant sous forme de liquide de couleur marron foncé, destiné à l'industrie pour la fabrication de produit cosmétique, conditionné pour la vente en fût de 200 kg.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00802** (FR): Composé organique de constitution chimique non définie, agent de surface non-ionique, présenté sous forme liquide composée de caprylyl / capryl glucoside et d'eau, destiné à l'industrie pour la fabrication de produit cosmétique, conditionné pour la vente en fût de 200 kg.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00469** (FR): Agent de surface non ionique de constitution chimique non définie se présentant sous forme liquide, de couleur jaune, utilisé comme matière première dans l'industrie pour la fabrication de produit cosmétique, conditionné pour la vente au détail en divers emballages.
- **DEBTI21800/26-1** (DE): Angaben: SunSoft® A-18E-C(MB); hochwirksamer, PEG-freier Lösungsvermittler; zur Solubilisierung lipophiler Weichmacher in wasserbasierten Systemen; zur Herstellung von O/W-Emulsionen geeignet; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Warenbeschaffenheit: Gelbliche, viskose Paste, abgepackt in einer Musterverpackung. Die Ware ist in 0 , 5 %iger Lösung bei 20°C mit Wasser mischbar und setzt die Oberflächenspannung des Wassers auf weniger als 45 dyn/cm herab. Befund: Anderer organischer nichtionischer grenzflächenaktiver Stoff, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00468** (FR): Agent de surface organique, non ionique, se présentant sous forme liquide, de couleur jaune, utilisé comme matière première dans l'industrie pour la fabrication de produit cosmétique, conditionné pour la vente au détail en divers emballages.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00269** (FR): Agent de surface organique, non ionique, se présentant sous la forme d’un liquide, de couleur jaune, utilisé comme matière première dans l’industrie pour la fabrication de produits cosmétiques, conditionné pour la vente au détail en divers emballage.
- **DEBTI30036/25-1** (DE): Angaben: SunSoft® A-141E-C(MB); O/W-Emulgator mit Feuchtigkeitsspeicherung; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Warenbeschaffenheit: Gelbliche, viskose Paste, abgepackt in einer Musterverpackung. Die Ware ist in 0 , 5 %iger Lösung bei 20°C mit Wasser mischbar und setzt die Oberflächenspannung des Wassers auf weniger als 45 dyn/cm herab. Befund: Anderer organischer nichtionischer grenzflächenaktiver Stoff, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
- **DEBTI41710/25-1** (DE): Angaben: SunEther L-4, Polyglyceryl-4-Lauryl Ether; nichtionisches Tensid; Detergens mit hervorragenden Schaum-, Reinigungs-, Feuchtigkeits- und antibakteriellen Eigenschaften; weist eine ausgezeichnete Schaumbildung, hervorragende Reinigungskraft und hervorragende Lösungsvermögen auf; zur Verwendung in Kosmetikformulierungen; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Warenbeschaffenheit: Farblose, viskose Flüssigkeit, abgepackt in einer Musterverpackung. Die Ware ist in 0,5 %iger Lösung bei 20°C mit Wasser mischbar und setzt die Oberflächenspannung des Wassers auf weniger als 45 dyn/cm herab. Befund: Anderer organischer nichtionischer grenzflächenaktiver Stoff, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3402

Zu Unterposition 3402 42: 1. Nichtionogene grenzflächenaktive Polyole, die sowohl als grenzflächenaktive Stoffe als auch zum Herstellen von Polyurethan-Schäumen verwendet werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 2. Nichtionogene grenzflächenaktive Polyole, die durch aufeinanderfolgende Addition von Propylen- und Ethylenoxid an Ethylendiamin erhalten und sowohl als grenzflächenaktive Stoffe als auch zum Herstellen von Polyurethan-Schäumen verwendet werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

### Pos. 3402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1289 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. EU L 302/11) (RV L 20/1289): Einmaltücher aus Vliesstoff (Abmessungen jeweils etwa 3 cm × 6 cm), einzeln verpackt und für den Einzelverkauf in Kartons mit 100 Tüchern aufgemacht. Die Tücher sind mit einer alkoholischen Lösung getränkt, die zu 70 % aus Isopropylalkohol und zu 30 % aus Wasser besteht. Die Ware ist zur allgemeinen Desinfektion der Haut und anderer Oberflächen (z. B. nichtinvasiver medizinischer Instrumente) bestimmt. Unterposition 3808 94 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 94 und 3808 94 90. …

### Pos. 3402

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/ Chemie (189. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 12. Juni 2018): Einreihung von zwei Mischungen auf der Grundlage von Leichtölen aus Erdöldestillaten, in Form von farblosen, klaren Flüssigkeiten, gebrauchsfertig als Reiniger für Druckmaschinen. Bei der Verwendung als Reiniger bilden sie zusammen mit Wasser eine stabile Emulsion. Zusammensetzung der Erzeugnisse (in Gewichtsprozent): 1. Mischung: Leichtöl (97 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (3 %); 2. Mischung: Leichtöl (92 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (8 %). Das Leichtöl bestimmt den wesentlichen Charakter der Mischungen. Einreihung in den KN-Code 2710 12 21. …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3402.42.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3402.42.00.90?

Die Zolltarifnummer 3402.42.00.90 umfasst Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3402.42.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 3402.42.00.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3402.42.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340242. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3402.42.00.90?

3402.42.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3402.42.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

3402.42.00.90 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3402 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401 > 340242 andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf :, nichtionische : > 34024200 andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf, nichtionische. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3402.42.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3402.42.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00801. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3402.42.00.90?

TARIC-Code 3402.42.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3402420090 verlinken.
