# Zolltarifnummer 3403.91: Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen

> Die Zolltarifnummer 3403.91 steht für Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/340391
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3403.91
- Drittlandszollsatz: 4,6 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  - 3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten
    - 3403.91 Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE15761/11-1** (DE): Angaben: Antelin 2103, Zubereitung zur Behandlung von Spinnstoffen, ohne Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien gelbe, klare Flüssigkeit Das Produkt wird als Spinnpräparation und Avivagemittel in der Produktion von synthetischen Fasern eingesetzt, sogenanntes Spin finish. Zur Zusammensetzung der Ware hat der Antragsteller vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Spinnstoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend
- **DE15760/11-1** (DE): Angaben: Antelin 2106, Zubereitung zur Behandlung von Spinnstoffen, ohne Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien hellgelbe, leicht trübe Flüssigkeit Das Produkt wird als Spinnpräparation und Avivagemittel in der Produktion von synthetischen Fasern eingesetzt, sogenanntes Spin finish. Zur Zusammensetzung der Ware hat der Antragsteller vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Spinnstoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend
- **DEF/6189/08-1** (DE): Angaben: Dispersion zum Schmieren von synthetischen Filamentgarnen; die Dispersion wird unmittelbar nach dem Herstellungsprozess auf das Garn aufgetragen, um die gewünschte Gleitfähigkeit des Garns bei der späteren Verarbeitung zu erreichen. Zur Zusammensetzung der Ware hat der Antragsteller vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Spinnstoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend.
- **DEF/6185/08-1** (DE): Angaben: Dispersion für synthetische Filamentgarne; die Dispersion wird einer synthetischen Spinnmasse beigefügt, aus der ein elastisches Filamentgarn hergestellt wird. Die Dispersion bewirkt eine Herabsetzung der Haftungseigenschaften des Garns und verhindert somit ein Verkleben bei der Verarbeitung. Zur Zusammensetzung der Ware hat der Antragsteller vertrauliche Angaben gemacht. Befund: den Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend, vergleichbare Ware.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3403

Zu Unterpositionen 3403 91 00 und 3403 99 00: Hierher gehören Zubereitungen der im Wortlaut der Position 3403 erwähnten Art, die weder Erdöl noch Öl aus bituminösen Mineralien enthalten. Als „Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“ gelten die in Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Waren. Hierher gehören z. B.: 1) aus Molybdändisulfid und Polypropylenglykol bestehende Schmiermittelzubereitungen und andere Schmiermittelzubereitungen auf der Grundlage von Molybdändisulfid, auch konzentriert oder in Form von Stäben, Stiften, Plättchen, Folien und dergleichen; 2) Form- und Trennöle, d. h. Zubereitungen, die aus einer wässrigen Dispersion von Polyethylenwachs und Aminoalkoholseifen bestehen; 3) Schmiermittelzubereitungen auf der Grundlage von Natrium- oder Calciumseife und Borax zum Schützen und Schmieren von Stahldraht vor der Bearbeitung in der Drahtziehmaschine. …

### Pos. 3403

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 16. Sitzung wie folgt entschieden: Ein Erzeugnis, bestehend aus 5 % Polydimethylsiloxan in einem Lösemittelgemisch, hauptsächlich bestehend aus Trichlorfluormethan, zur Verwendung als Formtrennmittel in der Schuhindustrie, wird in die Unterposition 3403 99 eingereiht.

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3403.91.00.00.0 andere, Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3403.91?

Die Zolltarifnummer 3403.91 umfasst Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3403.91?

Der Drittlandszollsatz für 3403.91 beträgt 4,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3403.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3403.91?

3403.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3403.91 im Zolltarif eingeordnet?

3403.91 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3403.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3403.91 erfasst, zum Beispiel DE15761/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3403.91?

HS-Unterposition 3403.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/340391 verlinken.
