# Zolltarifnummer 3506.91: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der…

> Die Zolltarifnummer 3506.91 steht für Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/350691
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3506.91
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  - 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
    - 3506.91 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEHH/1749/08-1** (DE): Bei der Ware "Tobacoll A 7185 Z" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen zubereiteten Klebstoff für industrielle Anwendungen. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Nach den vorgelegten, vertraulichen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein zubereiteter Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 vor.
- **DEHH/1750/08-1** (DE): Bei der Ware "Tobacoll ZH 6045" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen zubereiteten Klebstoff, der in der Zigarettenindustrie verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Nach den vorgelegten, vertraulichen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein zubereiteter Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 vor.
- **DEHH/1758/08-1** (DE): Bei der Ware "Tobacoll Q 3197" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen zubereiteten Klebstoff, der zur Verklebung von Versandkarons verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung eines Warenmusters: Äußere Beschaffenheit: gelbliche, rechteckige Schmelzkleberstücke Nachweis der Klebefähigkeit: positiv beim Erhitzen Das Infrarotspektrum entspricht im Wesentlichen den Angaben des Antragstellers. Nach den vorgelegten, vertraulichen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein zubereiteter Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 vor.
- **DEHH/1385/07-1** (DE): Bei der Ware mit vertraulichem Handelsnamen handelt es sich um einen Zweikomponenten-Klebestoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913. Nach Angaben des Antragstellers werden beide Komponenten immer als eine Einheit in Aufmachung für den Einzelverkauf in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Um ein Gebinde zu mischen, soll die Komponente B vollständig in den Behälter der Komponente A gefüllt werden. Die gründlich miteinander vermischten Komponenten A und B sollen für die Verklebung mit Dichtfolien verwendet werden. Vom Antragsteller wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Zu dieser Gruppe gehören die zubereiteten Leime und Klebstoffe des nachstehenden Abschnitts B) und andere zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse, vorausgesetzt, sie sind für den Einzelverkauf als Leim oder Klebstoff aufgemacht und der Inhalt der Verpackung beträgt 1 kg oder weniger. Als Behältnisse für den Einzelverkauf dienen meist Glasflaschen oder Glastöpfe, Metallgefäße oder Metalltuben, Behältnisse aus Pappe, Papiersäcke usw. Sie können auch aus einem einfach herumgewickelten Papierstreifen bestehen, z. B. bei Tafeln aus Knochenleim. …

### Pos. 3506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 (Abl. EG Nr. L 316/4) (RV L 316/2007): 3. Klebstoff-Lösung, bestehend aus: Ethylcyanacrylat, Silica, Poly(methylmethacrylat), Calixarenen, Hydrochinon, Triglyceriden. Die Lösung ist dazu bestimmt, künstliche Fingernägel auf die natürlichen Fingernägel aufzukleben. Sie härtet langsam aus, um ein Modellieren der künstlichen Fingernägel zu ermöglichen. Die Lösung ist in Röhrchen mit einer Spezialöffnung abgepackt, die ein einfaches und genaues Auftragen ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt höchstens 1 kg. Unterposition 3506 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3506 und 3506 10 00. Das Produkt stellt keine Zubereitung zur Hand- oder Fußpflege der Position 3304 dar. …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3506.91.10 optisch klare, trägerfreie Klebebänder und optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art
- 3506.91.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3506.91?

Die Zolltarifnummer 3506.91 umfasst Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3506.91?

Für 3506.91 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 3506.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3506.91?

3506.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3506.91 im Zolltarif eingeordnet?

3506.91 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3506.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3506.91 erfasst, zum Beispiel DEHH/1749/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3506.91?

HS-Unterposition 3506.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/350691 verlinken.
