# Zolltarifnummer 3506.91.90: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere

> Die Zolltarifnummer 3506.91.90 steht für Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/35069190
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3506.91.90
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  - 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
    - 3506.91 andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk
      - 3506.91.90 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ITBTI2026-0341** (IT): Sistema epossidico bicomponente composto da resina epossidica al bisfenolo A ed indurente a base di alcol benzilico. Il prodotto è raccomandato per il risanamento di superfici lapidee (marmo, graniti e pietre naturali di colori chiari o bianchi) con piccoli difetti e micro rotture. Secondo il dichiarato i due componenti liquidi vengono presentati in dogana contemporaneamente in recipienti separati di capacità dai 3 ai 1.000 litri.
- **DEBTI47963/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Stanzteile aus doppelseitigem Gelegeklebeband (unregelmäßige Formen). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden vier transparente, annähernd rechteckige Klebepads mit eingebettetem, undichten Fasergelege zwischen zwei Schutzpapieren vorgelegt. Die Klebepads bestehen aus einem Acrylkleber. Das Fasergelege dient lediglich der Verstärkung, eine Trägerfolie ist nicht vorhanden. Befund: Andere Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913.
- **FRBTIFR-BTI-2025-07483** (FR): Colle à base de polymère présentée sous forme liquide de couleur bleue, utilisée pour la stratification adhésive, elle ne durcit pas lorsqu'elle est exposée à l'air mais, lorsqu'elle est mise en contact avec du métal et coupée de l'air, elle réagit rapidement et durcit par polymérisation. L’article est conditionné pour la vente au détail en seau de 10 kg.
- **DEBTI29801/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Transferklebeband Zusammensetzung: Reinacrylat (0,06 mm) Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster und Datenblatt: Farblose Kleberfolie, bestehend aus einem Acrylatkleber ohne Trägerfolie oder anderes Material verstärkt. Die Klebefolie ist beidseitig mit Schutzfolien versehen. Befund: Die Klebefolie ist als Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 einzureihen.
- **DEBTI12761/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Transfer Tape Zusammensetzung: Reinacrylat (0,12 mm) Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster und Datenblatt: Farblose Kleberfolie, bestehend aus einem Acrylatkleber ohne Trägerfolie oder anderes Material verstärkt. Die Klebefolie ist beidseitig mit Schutzfolien versehen. Befund: Die Klebefolie ist als Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 einzureihen.
- **DEBTI2782/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Doppelseitiges Klebeband, bestehend aus einem geschäumten, selbstklebenden Acrylpolymer, einseitig bestrichen mit einer Acrylatklebemasse zur Klebekraftverstärkung auf einer Seite. Geschäumtes Acryl mit Selbstklebe-Eigenschaft (Dicke: 1050µm) Klebemasse einseitig: Acrylat (50µm) Damit kleben beide Seiten, allerdings eine stärker als die andere. Um nicht zu verkleben ist das Klebeband einseitig mit einer Trennfolie aus blauen, silikonisierten HDPE versehen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein DIN A4 Blatt bestehend aus einer grau-schwarzen Zellkunststoffmasse vorgelegt. Die Masse ist auf beiden Seiten mit einer Schutzfolie versehen. Die Masse (Polyacrylat) ist beidseitig selbstklebend und auf einer Seite mit einem zusätzlichen Acrylatkleber versehen. Eine Trägerfolie liegt nicht vor, die gesamte Masse stellt sich als Klebstoff dar. Befund: Anderer Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913
- **DEBTI18878/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Einkomponentiger Parkettklebstoff auf Silanbasis, ausgestattet mit der revolutionären Titanium Crosslinking Technologie. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Produktinformationen veranschaulicht, aus denen hervorgeht, dass es sich um ein Prepolymer handelt. Die Paste ist in 15 kg-Gebinden, u. a. mit der Angabe "Silane adhesive" zum Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Anderer Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913.
- **DEBTI52852/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Ein speziell entwickelter Hochleistungsklebstoff für die Etikettierung von Getränkeflaschen auf Basis von synthetischen Polymeren, Stärke, Casein und anderen Additiven; liegt in Form einer gelblich-weißen Flüssigkeit in 32 kg Gebinden vor; es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung vor. Befund: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk, andere

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Zu dieser Gruppe gehören die zubereiteten Leime und Klebstoffe des nachstehenden Abschnitts B) und andere zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse, vorausgesetzt, sie sind für den Einzelverkauf als Leim oder Klebstoff aufgemacht und der Inhalt der Verpackung beträgt 1 kg oder weniger. Als Behältnisse für den Einzelverkauf dienen meist Glasflaschen oder Glastöpfe, Metallgefäße oder Metalltuben, Behältnisse aus Pappe, Papiersäcke usw. Sie können auch aus einem einfach herumgewickelten Papierstreifen bestehen, z. B. bei Tafeln aus Knochenleim. …

### Pos. 3506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 (Abl. EG Nr. L 316/4) (RV L 316/2007): 3. Klebstoff-Lösung, bestehend aus: Ethylcyanacrylat, Silica, Poly(methylmethacrylat), Calixarenen, Hydrochinon, Triglyceriden. Die Lösung ist dazu bestimmt, künstliche Fingernägel auf die natürlichen Fingernägel aufzukleben. Sie härtet langsam aus, um ein Modellieren der künstlichen Fingernägel zu ermöglichen. Die Lösung ist in Röhrchen mit einer Spezialöffnung abgepackt, die ein einfaches und genaues Auftragen ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt höchstens 1 kg. Unterposition 3506 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3506 und 3506 10 00. Das Produkt stellt keine Zubereitung zur Hand- oder Fußpflege der Position 3304 dar. …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3506.91.90.40 Druckempfindlicher Acrylatklebstoff mit einer Dicke von 0,076 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,127 mm, in Rollen mit einer Breite von 45,7 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 132 cm, auf einer abziehbaren Unterlage, mit einer anfänglichen Haftkraft von nicht weniger als 15N/25mm (gemessen nach ASTM D3330)
- 3506.91.90.91 technische Aerosole, die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten
- 3506.91.90.99 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3506.91.90?

Die Zolltarifnummer 3506.91.90 umfasst Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3506.91.90?

Der Drittlandszollsatz für 3506.91.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3506.91.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3506.91.90?

3506.91.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3506.91.90 im Zolltarif eingeordnet?

3506.91.90 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger > 350691 andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3506.91.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3506.91.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0341. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3506.91.90?

KN-Code 3506.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/35069190 verlinken.
