# Zolltarifnummer 3606.10.00: Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht…

> Die Zolltarifnummer 3606.10.00 steht für Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm$3 oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/36061000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3606.10.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 36 PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE
  - 3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
    - 3606.10 flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm$3 oder weniger
      - 3606.10.00 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm$3 oder weniger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48422/18-1** (DE): Angaben: Feuerzeuggas; Gemisch aus 30 % Butan, 40 % Propan und 30 % Isobutan, in einer 250 mL-Nachfülldose aus Metall. Befund: Waren aus leichtentzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm^3 oder weniger

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Cer-Eisen und andere Zündmetalllegierungen in jeder Form Zündmetalllegierungen sind Legierungen, die beim Reiben auf rauhen Flächen genügend Funken geben, um Gas, Benzin, Zunder oder andere entflammbare Stoffe zu entzünden. Sie bestehen meist aus Legierungen des Ceriums und anderer Metalle. Das meistgebrauchte ist Cer-Eisen. Diese Erzeugnisse gehören in jeder Form hierher, insbesondere als kleine zylindrische oder rechteckige Stücke für Feuerzeuge (Zündsteine) oder für andere mechanische Feueranzünder. Sie können auch für den Einzelverkauf aufgemacht sein. II) Waren aus leicht entzündlichen Stoffen Zu dieser Gruppe gehören nur: A) Flüssige Brennstoffe oder brennbare Flüssiggase (z. B. …

### Pos. 3606

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1586/89 der Kommission vom 7. Juni 19891) (RV L 1586/89): 1. Holzkohlestücke, getränkt mit einer wachsartigen Kohlenwasserstoffverbindung in einer Größenordnung von 25 % des Gesamtgewichts Und 2. Kohlebriketts, mit Hilfe eines Bindemittels agglomeriert, Natriumnitrat enthaltend. Diese Waren werden als Brennstoff beim Grillen verwendet und sind in Säcken von 2 bis 10 kg abgepackt. Unterposition 3606 9090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 36 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3606 und 3606 9090. Es handelt sich um feste zubereitete Brennstoffe; diese Waren können nicht in den KN-Code 4402 eingereiht werden (siehe auch die HS-Erläuterungen, Pos. 3606, Abschnitt II Buchstabe C). 1) ABl. EG Nr. L 156/20

### Kapitel 36

1. Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3601000). 2. Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen“ im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich: a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig (RV E3602A00); b) flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (RV E3602B00); c) Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse (RV E3602C00).

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3606.10.00.00.0 flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3606.10.00?

Die Zolltarifnummer 3606.10.00 umfasst Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm$3 oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3606.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 3606.10.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3606.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 360610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3606.10.00?

3606.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3606.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

3606.10.00 steht in dieser Hierarchie: 36 PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE > 3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel > 360610 flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm$3 oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3606.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3606.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI48422/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3606.10.00?

KN-Code 3606.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/36061000 verlinken.
