# Zolltarifnummer 3705.00.10: Fotografische Platten und Filme, für Offsetreproduktionen

> Die Zolltarifnummer 3705.00.10 steht für Fotografische Platten und Filme, für Offsetreproduktionen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/37050010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3705.00.10
- Drittlandszollsatz: 5,3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN
  - 3705 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme
    - 3705.00 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme
      - 3705.00.10 Fotografische Platten und Filme, für Offsetreproduktionen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3705

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören belichtete und entwickelte Platten und Filme der Pos. 3701 oder 3702, gelochte Filme jedoch unter der Voraussetzung, dass mit ihnen nur Einzelbilder zur Reproduktion oder zur Projektion aufgenommen worden sind (fotografische Platten oder Filme). Sie können negativ oder positiv sein; letztere werden wegen ihrer Transparenz als Diapositive bezeichnet. Zu dieser Position gehören auch Mikroreproduktionen auf durchsichtigem Träger (Mikrofilme). Ebenfalls hierher gehören Halbtonkontaktraster auf Filmunterlage, die eine Vielzahl von Punkten üblicherweise im Schachbrettmuster aufweisen, und andere auf fotografischem Wege erhaltene Raster zu grafischen Zwecken. Nicht zu dieser Position gehören: 1. Entwickelte Filme, die zur Projektion beweglicher Bilder aufgenommen worden sind (kinematografische Filme); sie sind der Pos. …

### Pos. 3705

Zu Unterposition 3705 00: 1. Farbige Diapositive, die in Serien auf einer runden, mit Mittelloch und Kerben versehenen Platte aus Karton, Metall, Kunststoff o. ä. aufgebracht und für von Hand zu bedienende Stereoskope bestimmt sind, in denen der Bildwechsel durch Drehen der betr. Platte erfolgt. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

### Pos. 3705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 2. Erzeugnis, bestehend aus einer mit Chrom beschichteten Quartzplatte mit Gesamtabmessungen von 15 (L) × 15 (B) × 0,6 (H) cm, auf der in derselben Weise wie bei belichteten und entwickelten fotografischen Platten Muster von Schaltbildern erzeugt wurden (so genannte „Fotomaske“). Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Halbleiterscheiben für die fotografische Übertragung von Schaltbildern auf Scheiben (wafers) verwendet. Unterposition: 3705 90 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Kapitel 37 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3705, 3705 90 und 3705 90 901). …

### Kapitel 37

1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren (RV E3701000). 2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden (RV E3702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen (RV G3701000). 2. Als „Wochenschaufilme" im Sinne der Unterposition 3706 90 52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen (RV G3702000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3705.00.10.00.0 für Offsetreproduktionen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3705.00.10?

Die Zolltarifnummer 3705.00.10 umfasst Fotografische Platten und Filme, für Offsetreproduktionen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3705.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 3705.00.10 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3705.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 370500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3705.00.10?

3705.00.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3705.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

3705.00.10 steht in dieser Hierarchie: 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN > 3705 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme > 370500 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3705.00.10?

Zu 3705.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3705.00.10?

KN-Code 3705.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/37050010 verlinken.
