# Zolltarifnummer 3706.10.20.00: Kinematografische Filme, nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive

> Die Zolltarifnummer 3706.10.20.00 steht für Kinematografische Filme, nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3706102000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3706.10.20.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN
  - 3706 Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung
    - 3706.10 mit einer Breite von 35 mm oder mehr
      - 3706.10.20 nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive
        - 3706.10.20.00 Kinematografische Filme, nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3706

Zu Unterposition 3706 10 20: Hierher gehören z. B.: 1. Originalnegative; 2. Zwischenpositive, die von Originalnegativen gezogen sind; sie heißen im Schwarzweißverfahren „contretype positifs“, „positifs marron“, „Lavendel-(Malven-)Positive“, „masterpositives“, „masterprints“, „fine-grain-masterprints“, „Lavender“ oder „duplicating-positives“ und im Farbverfahren „contretypepositifs“, „interpositives“ oder „intermediate positives“; sie haben einen leicht lavendelfarbenen oder leicht kastanienbraunen, manchmal auch farblosen Schichtträger. Diese Filme werden üblicherweise nicht zur Vorführung benutzt; sie dienen lediglich zum Ziehen der Kopien. In Ausnahmefällen können diese Zwischenpositive auch für Ansichtszwecke, für die Durchführung des Schnitts oder die nachträgliche Synchronisation eines Films verwendet werden. …

### Pos. 3706

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören kinematografische Filme (d. h. zur Projektion beweglicher Bilder bestimmte Filme) jeder Breite, belichtet und entwickelt, Negative oder Positive, mit einer Bilderreihe oder mit einer Bilderreihe und einer Tonaufzeichnung, auch wenn die Tonaufzeichnung nicht auf fotoelektrischem Wege hergestellt ist (z. B. magnetisch). Ebenfalls zu dieser Position gehören negative oder positive kinematografische Filme jeder Breite, belichtet und entwickelt, die keine Bilder, sondern nur eine Tonaufzeichnung in einem oder mehreren Streifen besitzen. Besteht die Tonaufzeichnung nur aus einem Streifen, so muss sie im fotoelektrischen Verfahren hergestellt sein. …

### Kapitel 37

1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren (RV E3701000). 2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden (RV E3702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen (RV G3701000). 2. Als „Wochenschaufilme" im Sinne der Unterposition 3706 90 52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen (RV G3702000).

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3706.10.20.00.0 nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3706.10.20.00?

Die Zolltarifnummer 3706.10.20.00 umfasst Kinematografische Filme, nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3706.10.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 3706.10.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3706.10.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 370610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3706.10.20.00?

3706.10.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3706.10.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

3706.10.20.00 steht in dieser Hierarchie: 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN > 3706 Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung > 370610 mit einer Breite von 35 mm oder mehr > 37061020 nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3706.10.20.00?

Zu 3706.10.20.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3706.10.20.00?

TARIC-Code 3706.10.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3706102000 verlinken.
