# Zolltarifnummer 3808.93.90.70: Zubereitung in Pulverform, aus einer Mischung von Gibberellin A4 und A7 (CAS RN…

> Die Zolltarifnummer 3808.93.90.70 steht für Zubereitung in Pulverform, aus einer Mischung von Gibberellin A4 und A7 (CAS RN 8030-53-3) mit einem Gehalt von 90 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3808939070
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3808.93.90.70
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  - 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
    - 3808.93 andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren
      - 3808.93.90 Pflanzenwuchsregulatoren
        - 3808.93.90.70 Zubereitung in Pulverform, aus einer Mischung von Gibberellin A4 und A7 (CAS RN 8030-53-3) mit einem Gehalt von 90 GHT oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3808

Zu Unterposition 3808 93 90: Pflanzenwuchsregulatoren sind Stoffe, die die normalen physiologischen Vorgänge in Pflanzen in einem willkürlich bestimmten Sinn beeinflussen. Mit ihnen werden entweder die Pflanzen selbst, Teile davon oder aber der Boden behandelt. Sie können z. B. eine Wirkung haben auf: a) Gesamtwachstum, b) Längenwachstum (Verringerung oder Vergrößerung der Höhe), c) Größe oder Form der Knollen, d) Abstand der Internodien (Verbesserung der Windfestigkeit), e) Anzahl der Früchte und/oder deren Größe, f) Gehalt an Reservestoffen (Kohlenhydrate, Proteine, Fette), g) Blütezeit und/oder Fruchtreifung, h) Unfruchtbarkeit, ij) Anzahl der weiblichen Blüten. Pflanzenwuchsregulatoren können in vier große Gruppen unterteilt werden: 1. Auxine, die auf das Längenwachstum der Stengel, die Bildung von Wurzeln und die Entwicklung der Früchte wirken. …

### Pos. 3808

Zu Unterpositionen 3808 91 bis 3808 99: Erzeugnissen mit verschiedener Verwendung, die in mehrere Unterpositionen eingereiht werden könnten, sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 einzureihen.

### Pos. 3808

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 497/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 (ABl. EG Nr. L 62/21) (RV L 497/98), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Mischung von Brommethan (67 GHT) und Chlorpikrin (33 GHT) zur Begasung des Bodens vor dem Pflanzen. Unterposition 3808 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 a) 2) zu Kapitel 38 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 91 und 3808 91 90. Verordnung (EG) Nr. 1201/2001 der Kommission vom 18. Juni 2001 (ABl. EG Nr. L 163/8) (RV L 1201/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 3808

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 10. März 2021 in der Rechtssache C‑941/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das in einer für Katzen bestimmten Lösung besteht, die mit Pipetten (0,5 ml) über die Haut lokal zu verabreichen ist (spot-on) und den Wirkstoff Fipronil (50 mg in einer Pipette) sowie Hilfsstoffe wie Butylhydroxyanisol E 320, Butylhydroxytoluol E 321, Benzylalkohol und Diethylenglykolmonoethylether enthält, vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Beurteilung sämtlicher ihm vorliegenden Tatsachen als „Insektizid“ unter die Ta …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3808.93.90.70.0 Zubereitung in Pulverform, aus einer Mischung von Gibberellin A4 und A7 (CAS RN 8030-53-3) mit einem Gehalt von 90 GHT oder mehr

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3808.93.90.70?

Die Zolltarifnummer 3808.93.90.70 umfasst Zubereitung in Pulverform, aus einer Mischung von Gibberellin A4 und A7 (CAS RN 8030-53-3) mit einem Gehalt von 90 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3808.93.90.70?

Der Drittlandszollsatz für 3808.93.90.70 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3808.93.90.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 380893. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3808.93.90.70?

3808.93.90.70 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3808.93.90.70 im Zolltarif eingeordnet?

3808.93.90.70 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) > 380893 andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren > 38089390 Pflanzenwuchsregulatoren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3808.93.90.70?

Zu 3808.93.90.70 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3808.93.90.70?

TARIC-Code 3808.93.90.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3808939070 verlinken.
