# Zolltarifnummer 3815.90.90.55: Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith…

> Die Zolltarifnummer 3815.90.90.55 steht für Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe: -Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1) -Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0) -Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1) -Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0) -Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1) -Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7) -Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3) -Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5) und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe: -Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8) -Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) -Kaolin (CAS RN 1332-58-7). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3815909055
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3815.90.90.55
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  - 3815 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3815.90 andere
      - 3815.90.90 andere
        - 3815.90.90.55 Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe: -Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1) -Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0) -Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1) -Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0) -Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1) -Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7) -Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3) -Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5) und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe: -Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8) -Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) -Kaolin (CAS RN 1332-58-7)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A225, 1A226, 1A225

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3815

Zu Unterposition 3815 9010 und 3815 9090: Hierher gehören Mischungen von Verbindungen, deren qualitative und quantitative Zusammensetzung von der zu katalysierenden Reaktion abhängt. Sie werden allgemein beim Herstellen von Kunststoffen verwendet und häufig Initiatoren, Kettenüberträger, Terminatoren oder Telomere und Vernetzungsmittel genannt. Von diesen Erzeugnissen sind besonders zu erwähnen: 1. radikalbildende Katalysatoren Dies sind Zubereitungen auf der Grundlage organischer Stoffe, die sich unter den Reaktionsbedingungen langsam zersetzen und dabei Bruchstücke bilden, die ungepaarte Elektronen aufweisen. Durch Zusammenstoß mit dem Ausgangsmonomer führen sie zu einer chemischen Bindung und bilden dabei neue freie Radikale, die imstande sind, den Prozess zu wiederholen und die Kettenbildung fortzusetzen. …

### Pos. 3815

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Mechanik/Verschiedenes (346. Sitzung vom 30. Juni - 2. Juli 2004): Ein Katalysator, bestehend aus einer Wabe, die aus Kanälen aufgebaut ist, welche mit aktiviertem katalytischem Material beschichtet sind. Der Katalysator, der dazu bestimmt ist, in einem Abgassystem von Kraftfahrzeugen eingefügt zu werden, hat kein separates Gehäuse. Einreihung in die Position 3815.

### Kapitel 38

1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3815.90.90.55.0 Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe:, Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1), Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0), Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1), Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0), Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1), Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7), Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3), Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5), und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe:, Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8), Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Kaolin (CAS RN 1332-58-7)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3815.90.90.55?

Die Zolltarifnummer 3815.90.90.55 umfasst Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe: -Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1) -Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0) -Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1) -Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0) -Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1) -Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7) -Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3) -Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5) und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe: -Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8) -Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) -Kaolin (CAS RN 1332-58-7). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3815.90.90.55?

Der Drittlandszollsatz für 3815.90.90.55 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3815.90.90.55?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3815.90.90.55?

3815.90.90.55 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3815.90.90.55 im Zolltarif eingeordnet?

3815.90.90.55 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3815 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 381590 andere > 38159090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3815.90.90.55?

Zu 3815.90.90.55 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3815.90.90.55 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3815.90.90.55 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A225, 1A226, 1A225. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3815.90.90.55?

TARIC-Code 3815.90.90.55 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3815909055 verlinken.
