# Zolltarifnummer 3824.40.00: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und…

> Die Zolltarifnummer 3824.40.00 steht für Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/38244000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3824.40.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  - 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3824.40 zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
      - 3824.40.00 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1933/26-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Klinkeradditiv für die Zementproduktion in Form einer graubraunen Flüssigkeit mit Mineralölgeruch; Zubereitung, die dem Zement beigemischt wird um die Entstehung von harten Belägen im rotierenden Kiln bei der Produktion zu reduzieren. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton.
- **DEBTI44059/25-1** (DE): Angaben: Die Ware ist ein chemisch-physikalisch wirkender Zusatz für die Putz- und Mörtelindustrie, der die verarbeitungstechnischen Eigenschaften des Mörtels verbessert und zur Reduzierung anderer chemischer Komponenten dient. Es soll die innere Spannung im Mörtel kompensiert und dadurch die Schrumpfrissbildung verhindert werden. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton .
- **DEBTI44054/25-1** (DE): Angaben: chemisch-physikalisch wirkendes Zusatzmittel für Putz, Mör tel und Estrich in Form eines grauen Pulvers, das durch gezielte Quellung des Frischmörtels die durch Wasserverlust entstehenden Schrumpfrisse verhindern soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton.
- **DEBTI24668/24-1** (DE): Angaben laut Antragsteller: Bei der Ware handelt es sich um eine Dispersion, die aus einer dispersen Phase (Montanwachs/Paraffin) und einer kontinuierlichen, wässrigen Phase mit Dispersionssubstanzen besteht. Das Erzeugnis soll als Hydrophobierungsmittel für mineralische Stoffe (z. B. Gips) oder holzbasierte Produkte (z. B. HDF-Platten) verwendet werden. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton.
- **NLBTI2024-0066** (NL): Een bereid toevoegingsmiddel voor cement met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - wordt gebruikt om de kwaliteit van cement en beton te verbeteren; - bestaande uit een mengsel van alkalische aardalkalische stoffen alsmede oxides en zeoliet; - in de vorm van een lichtgrijs poeder. Wordt verpakt in polyethyleen zakken van 25 kg en op een pallet van 1000 kg aangeboden.
- **NLBTI2024-0065** (NL): Een bereid toevoegingsmiddel voor cement met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - legt chemische verontreinigingen vast en wordt ingezet om verontreinigde grond en slib om te zetten in ongevaarlijk constructiemateriaal; - bestaande uit een mengsel van alkalische aardalkalische stoffen alsmede oxides en zeoliet; - in de vorm van een lichtgrijs poeder. Wordt verpakt in polyethyleen zakken van 25 kg en op een pallet van 1000 kg aangeboden.
- **NLBTI2023-0609** (NL): Een bereid toevoegingsmiddel voor cement met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - stabiliseert cement en maakt dit schokbestendig; - in de vorm van een grijs poeder; - een mengsel van alkalische aard alkalische stoffen; - oxides; - zeoliet. Het product wordt verpakt in PE-zakken van 25 kg met opdruk.
- **DEBTI24100/22-1** (DE): Klinkeradditiv für die Zementproduktion Angaben des Antragstellers: Bei dem Klinkeradditiv handelt es sich um eine Zubereitung, die dem Zement beigemischt wird um die Entstehung von harten Belägen im rotierenden Kiln bei der Produktion zu reduzieren. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 40 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B siebter Absatz Ziffer 3.

### Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 40: 1. Chemisches Erzeugnis, das aus Natriumpolynaphthalinsulfonat (79 bis 89 %) besteht und Wasser, Methanal und Natriumsulfonat als Ergebnis des Herstellungsverfahrens enthält. Es liegt in Pulverform vor und wird als Fließmittelzusatz bei der Herstellung von Beton verwendet. Das Produkt verringert die Oberflächenspannung von Wasser nicht auf 4,5 x 10-2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger, wenn es mit Wasser in einer Konzentration von 0,5 % bei 20 °C gemischt und eine Stunde lang bei derselben Temperatur stehen gelassen wird, und es hat durchschnittlich weniger als 5 Monomereinheiten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

### Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3824.40.00.00.0 zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.40.00?

Die Zolltarifnummer 3824.40.00 umfasst Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 3824.40.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3824.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382440. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.40.00?

3824.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3824.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

3824.40.00 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382440 zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI1933/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.40.00?

KN-Code 3824.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/38244000 verlinken.
