# Zolltarifnummer 3824.50.90: Mörtel und Beton, anderer

> Die Zolltarifnummer 3824.50.90 steht für Mörtel und Beton, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/38245090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3824.50.90
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  - 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3824.50 Mörtel und Beton, nicht feuerfest
      - 3824.50.90 Mörtel und Beton, anderer

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **PLBTIWIT-2025-000885** (PL): Sucha zaprawa koloru szarego na bazie cementu z dodatkiem kruszywa naturalnego, wypełniaczy oraz środków modyfikujących jego właściwości reologiczne i użytkowe. Jest materiałem łatwym do nakładania i może być stosowany natychmiast po zmieszaniu z wodą, po zastosowaniu jest materiałem wodoodpornym, nie jest ogniotrwały. Produkt przeznaczony jest do kotwienia elementów stalowych w poziomych i pionowych powierzchniach betonowych, wypełniania spękań, rys połączeń oraz ubytków w betonie. Produkt pakowany w worki papierowe po 25 kg.
- **FRBTIFR-BTI-2025-01882** (FR): Mélange de sable et de soufre, de type mortier, présenté sous forme de fine poudre jaune, destiné à parfaire la surface des prélèvements de bétons de ciment (éprouvettes) avant les essais de compression pour mesurer la résistance à la compression des bétons, conditionné pour la vente au détail en sac de 10 kg.
- **DEBTI28571/23-1** (DE): Angaben: Calciumsulfatgebundener Fließestrich für den Wohnungs- und Gewerbebau. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Mörtel und Beton, nicht feuerfest: anderer.
- **DEBTI28625/23-1** (DE): Angaben: Estrich/Beton zur Herstellung von Zementestrich für Nutzböden und zum Reparieren von Betonfußböden. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Mörtel und Beton, nicht feuerfest: anderer.
- **DEBTI9710/24-1** (DE): Angaben: Pulver aus mineralischen Bindemitteln, Füllstoffen und lichtechten Pigmenten zur Herstellung von hochwiderstandsfähigem Fertigmörtel. Nach Wasserzugabe erhält man einen geschmeidig zu verabeitenden Fugenmörtel für alle keramischen Beläge (insb. saugende Keramikarten, Steinzeug- und Feinsteinzeugfliesen); mit erhöhter Resistenz gegenüber sauren Sanitärreinigern, wasser- und schmutzabweisend. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Mörtel und Beton, nicht feuerfest; anderer.
- **DEBTI8549/24-1** (DE): Angaben: Pulver zur Herstellung von mineralischem Edelputz (Spachtelmasse, Mörtel); Oberputz für außen und innen, biozidfrei, konservierungsmittelfrei, wasserdampfdurchlässig, hydrophil. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Mörtel und Beton, nicht feuerfest; anderer.
- **DEBTI25400/18-1** (DE): Angaben: PCI Pecidur Spachtel Rapid. Spachtelmasse bzw. Mörtel, welcher zur Beschichtung von XPS-Dämm-/Bauplatten eingesetzt wird. Der Mörtel enthält <50 % Portlandzement. Feststellungen: Graubraunes, feines Pulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Mörtel und Beton, nicht feuerfest; anderer.
- **RO2014/001753** (RO): Produsul este un mortar hidroizolant pe baza de ciment pentru izolarea elementelor de constructii. Se prezintă sub formă de praf şi este ambalat in saci de hârtie de 25 kg. Produsul este destinat hidroizolarii suprafetelor interioare. Compoziţie: amestec de ciment, compusi minerali si aditivi. Pentru punere în operă se amesteca cu apă în proporţii stabilite şi se omogenizează.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 50 90: Hierher gehören: 1. Beton, der noch nicht mit Wasser angemacht worden ist; 2. Mörtel.

### Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

### Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

### Pos. 3824

Zu Position 3824 gehören: 1) Katzenstreu, bestehend aus Teilchen von nicht raffiniertem natürlichem Ton, der gemahlen und gesiebt sowie vor dem Verpacken für den Einzelhandel mit einem Farbstoff und einem Desodorierungsmittel besprüht wurde. 2) Bestimmte Substanzen oder Materialien, die in einer Form vorliegen, die sie für einen spezifischen Zweck geeigneter als für die allgemeine Verwendung macht: a) Stahlröhren mit einem Kern aus einem einzelnen Legierungselement oder einer einzelnen Legierungsverbindung (z. B. Kohlenstoff, Schwefel usw.). Diese Röhren werden dem geschmolzenen Stahl zugegeben, um das enthaltene Element oder die enthaltene Verbindung zuzuführen. b) Trockenbeutel, bestehend aus Bentonitton in einem Papierumschlag oder aus Silicagel in einem Säckchen aus Vliesstoff. Diese Beutel sind häufig bei Kameras, Linsen und anderen feuchtigkeitsempfindlichen Waren vorzufinden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3824.50.90.00.0 anderer

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.50.90?

Die Zolltarifnummer 3824.50.90 umfasst Mörtel und Beton, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.50.90?

Der Drittlandszollsatz für 3824.50.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3824.50.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382450. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.50.90?

3824.50.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3824.50.90 im Zolltarif eingeordnet?

3824.50.90 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382450 Mörtel und Beton, nicht feuerfest. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.50.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.50.90 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2025-000885. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.50.90?

KN-Code 3824.50.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/38245090 verlinken.
