# Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und…

> Die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 steht für Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/38249996990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  - 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3824.99 andere, andere
      - 3824.99.96 andere, andere, andere
        - 3824.99.96.99 andere
          - 3824.99.96.99.0 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Antidumping: Türkei - (Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: ERGA OMNES - (Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):115.900 % ; A (01):115.900 % (Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Liaocheng City, Shandong Province, PRC

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 % (Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Binzhou City, Shandong Province, PRC

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 % (Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Zouping City, Shandong Province, PRC

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % (Liaoning Biochem Co., Ltd

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % (Be-Long (North) Corporation

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % (Shandong Jujia Biotech Co., Ltd

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % (Taian Havay Chemicals Co., Ltd

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Antidumping: China 115,9 % (All other imports originating in the People’s Republic of China

Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2)
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C107, 1C111, 1C233, 1C3501, 1C35010, 1C35011, 1C35012, 1C35013

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47936/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Farbloses bis hellgelbes Gasgemisch in Druckgasbehältern zur industriellen Verwendung. Zusammensetzung: > 80 % Stickstoff (N2; CAS RN 7727-37-9) und < 20 % Fluor (F2; CAS: 7782-41-4). Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere
- **DEBTI18965/25-1** (DE): Angaben: Die Weste besteht aus einer synthetischen, wasserfesten Faser (98 % Polycapronamid und 2 % Titaniumdioxid) und verfügt über Taschen zur Fixierung der Wärmeelemente. Diese sind mit einer Mischung aus Eisenpulver, Wasser, Holzpulver, Aktivkohle und Natriumchlorid gefüllt. Feststellungen: Beigefarbener Überwurf aus Vliesstoff mit geschweißten Nähten, der einer Weste ähnelt. An den Seiten sind Vliesbänder angebracht, mit denen der Überwurf mittels Klettverschluss befestigt werden kann. Maße ca. 37 x 126 cm. Auf der Vorderseite befinden sich zwei Taschen (ca. 12 x 15 cm) und auf der Rückseite eine Taschen (ca. 23 x 29 cm), in denen sich jeweils ein Wärmekissen befindet. Die Wärmekissen sind mit einem braun-schwarzen Pulver gefüllt und erwärmen sich bei Luftkontakt. Die Weste ist in einem blauen Metallfolienbeutel, der mit einem beschrifteten Etikett versehen ist, in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere.
- **DEBTI42756/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: MCO (Mangan-Cobalt-Oxid-Spinell), Pulver hergestellt durch Agglomerieren und Sintern mit einer nicht stöchiometrischen Zusammensetzung. Zur Herstellung und zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
- **DEBTI42404/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Lanthan-Strontium-Manganat; Thermisches Spritzpulver, das durch Agglomerieren und Sintern hergestellt und für die Oberflächenbeschichtung von Teilen für Brennstoffzellen und Batterien verwendet wird. Zur Herstellung und zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
- **DEBTI49067/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Wärmedecke, die die maximale Wärmeleistung nach 10 - 15 Minuten erreicht und mindestens 6 Stunden Wärme spenden soll. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Rechteckige Decke (Abmessungen: ca. 37 x 43 cm) aus gewebtem Spinnstoff, die zweilagig verschweißt ist. Zwischen den beiden Spinnstofflagen befindet sich ein Vier-Kammer-Beutel aus weißem Vliesstoff. Die Kammern sind jeweils mit einem braunen, körnigen Pulver gefüllt, das sich nach dem Öffnen der Verpackung und Kontakt mit Luftsauerstoff für mehrere Stunden erwärmt. An den Seiten sind 2 weiße Bänder angebracht. Die Decke ist in einem blauen, verschweißten Kunststoffbeutel (Abmessung: ca. 25 cm x 30 cm) mit Beipackzettel für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
- **DEBTI6948/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Auto Luftentfeuchter Ein 1 kg schweres Luftentfeuchterkissen mit organischem Tongranulat, das zum Entfeuchten von PKW-Innenräumen dienen und wiederverwendbar sein soll. Zusammen mit einem "Anti Rutsch Pad" aus Silikon in einer bedruckten Pappfaltschachtel. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Quadratisches, in farblose Kunststofffolie verschweißtes Kissen aus einem schwarzen, bedruckten Vliesstoff, gefüllt mit einer Mischung eines weißen und eines rotbraunem Granulats (Calciumchlorid, Tonmineral). Anbei ein schwarzes "Anti Rutsch Pad" und eine Gebrauchsanweisung. Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
- **DEBTI54574/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Gesintertes, makrokristallines Wolframcarbid mit metallischem Binder; Mischung aus gesintertem, zerkleinertem Wolframcarbid mit Nickelpulver. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
- **DEBTI55142/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Schwarzes, geruchloses Pulver aus nichtstöchiometrischem Lithium-Nickel-Cobalt-Manganoxid für die Herstellung von Lithiumbatterien (Kathodenmaterial). Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 99: 1. Zubereitung, die außer zahlreichen anderen Nebenbestandteilen Natriumpyro- und -triphosphat, einen optischen Aufheller und einen anionisch grenzflächenaktiven Stoff enthält und zum Herstellen von zubereiteten Waschmitteln verwendet wird, z. B. durch Zusatz von Detergentien. 2. Kombinierter Emulgator und Stabilisator in Pulverform, hauptsächlich bestehend aus einer Mischung von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (der Triglyceridgehalt des Erzeugnisses stellt einen Rückstand aus dem Herstellungsverfahren dar), Natriumcarboxymethylcellulose, Guargum, Carrageenan, Natriumalginat und Johannisbrotkernmehl, dazu bestimmt, in geringen Mengen (weniger als 1 %) Eiscreme oder Softeis zum Verbessern der Textur und der Konsistenz zugefügt zu werden. 3. …

### Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

### Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

### Pos. 3824

Zu Position 3824 gehören: 1) Katzenstreu, bestehend aus Teilchen von nicht raffiniertem natürlichem Ton, der gemahlen und gesiebt sowie vor dem Verpacken für den Einzelhandel mit einem Farbstoff und einem Desodorierungsmittel besprüht wurde. 2) Bestimmte Substanzen oder Materialien, die in einer Form vorliegen, die sie für einen spezifischen Zweck geeigneter als für die allgemeine Verwendung macht: a) Stahlröhren mit einem Kern aus einem einzelnen Legierungselement oder einer einzelnen Legierungsverbindung (z. B. Kohlenstoff, Schwefel usw.). Diese Röhren werden dem geschmolzenen Stahl zugegeben, um das enthaltene Element oder die enthaltene Verbindung zuzuführen. b) Trockenbeutel, bestehend aus Bentonitton in einem Papierumschlag oder aus Silicagel in einem Säckchen aus Vliesstoff. Diese Beutel sind häufig bei Kameras, Linsen und anderen feuchtigkeitsempfindlichen Waren vorzufinden. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0?

Die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 umfasst Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.99.96.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 3824.99.96.99.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3824.99.96.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0?

3824.99.96.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3824.99.96.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

3824.99.96.99.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382499 andere, andere > 38249996 andere, andere, andere > 3824999699 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.99.96.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.99.96.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47936/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Gilt für 3824.99.96.99.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 3824.99.96.99.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ist 3824.99.96.99.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3824.99.96.99.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C107, 1C111, 1C233, 1C3501, 1C35010, 1C35011, 1C35012, 1C35013. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0?

Warennummer 3824.99.96.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/38249996990 verlinken.
