# Zolltarifnummer 3901.90.80.97: Polymere des Ethylens, chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver

> Die Zolltarifnummer 3901.90.80.97 steht für Polymere des Ethylens, chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3901908097
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3901.90.80.97
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3901 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen
    - 3901.90 andere
      - 3901.90.80 andere
        - 3901.90.80.97 Polymere des Ethylens, chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23316/18-1** (DE): Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen (CPE) in Pulverform mit Zusatz von geringen Mengen an Calciumcarbonat um das Verblocken des Pulvers zu verhindern sowie Calciumdistearat und Talk. Das Erzeugnis wird zur Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich verwendet. Die Laboruntersuchungen ergaben, dass es sich um ein weißes Pulver aus chloriertem Polyethylen handelt. Die Ware ist daher als chloriertes Polyethylen in Form von Pulver in den TARIC-Code 3901 9080 97 des Zolltarifs einzureihen.
- **DE5874/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen (CPE) in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor.
- **DE5866/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor.
- **DE5869/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor.
- **DE5870/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor.
- **DE5875/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3901

Zu Unterpositionen 3901 90 30 und 3901 90 80 In Anwendung der Anmerkung 4 und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gehören hierher: 1. Copolymere des Ethylens und anderer Monomere (ausgenommen Vinylacetat) (z. B. Copolymere aus Ethylen und Propylen), sowie Gemische von Polymeren analoger Zusammensetzung, bei denen das Ethylenmonomer vorherrscht; 2. chemisch modifiziertes Polyethylen im Sinne der Anmerkung 5 zu Kapitel 39 (z. B. Polyethylenchlorid und Polyethylenchlorosulfid).

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3901.90.80.97.0 andere :, chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3901.90.80.97?

Die Zolltarifnummer 3901.90.80.97 umfasst Polymere des Ethylens, chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3901.90.80.97?

Der Drittlandszollsatz für 3901.90.80.97 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3901.90.80.97?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3901.90.80.97?

3901.90.80.97 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3901.90.80.97 im Zolltarif eingeordnet?

3901.90.80.97 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3901 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Ethylens, in Primärformen > 390190 andere > 39019080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3901.90.80.97?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3901.90.80.97 erfasst, zum Beispiel DEBTI23316/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3901.90.80.97?

TARIC-Code 3901.90.80.97 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3901908097 verlinken.
