# Zolltarifnummer 3903.90.90.86: Mischung mit einem Gehalt an: - Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr…

> Die Zolltarifnummer 3903.90.90.86 steht für Mischung mit einem Gehalt an: - Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und - anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3903909086
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3903.90.90.86
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3903 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen
    - 3903.90 andere
      - 3903.90.90 andere
        - 3903.90.90.86 Mischung mit einem Gehalt an: - Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und - anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **NLBTI2021-0261** (NL): Andere polymeren van styreen, in de vorm van een mengsel met –volgens opgave– onder ander de volgende kenmerken en samenstelling: - in de verschijningsvorm van roze korrels; - voor industrieel gebruik; - voor een speciaal kleureffect; - bestaande uit 45 of meer doch niet meer dan 65 % styreenpolymeren, 35 of meer doch niet meer dan 65% polyfenyleenether en niet meer dan 10% andere additieven; - het kleureffect betreft parelglans met een visueel angulair metamerisme veroorzaakt door ten minste 0,3% op vlokken gebaseerd pigment.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3903

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polystyrol und Styrol-Copolymere. Die wichtigsten Styrol-Copolymere sind Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) und Styrol-Butadien-Copolymere. Die meisten Styrol-Butadien-Copolymere, welche bedeutende Anteile Butadien enthalten, erfüllen die in der Anmerkung 4 zum Kapitel 40 festgelegten Bedingungen und gehören somit als synthetischer Kautschuk zum Kapitel 40. Bezüglich der Einreihung der Polymere (einschließlich Copolymere), der chemisch modifizierten Polymere und der Polymergemische siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. Ungeschäumtes Polystyrol ist ein farbloses, transparentes thermoplastisches Material, das in der Elektro- und Rundfunkindustrie vielfältige Anwendung findet. Es wird auch bei gewissen Verpackungen verwendet, z. B. …

### Pos. 3903

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 825/2011 der Kommission vom 12. August 2011 (ABL EU L 211/5) (RV L 825/11): Styrol-Butadien-Copolymers in Primärform. Dieses Copolymer wird durch die Mischung von Styrol-Butadien-Kautschuklatex (SBR) mit Harzlatex mit hohem Styrolgehalt hergestellt. Das Enderzeugnis ist eine Mischung von Styrol-Butadien-Copolymeren mit einem Styrolgehalt von 65 GHT oder mehr. Unterposition 3903 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstaben a und c zu Kapitel 40, Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3903, 3903 90 und 3903 90 90. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3903.90.90.86.0 Mischung mit einem Gehalt an, • 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT Styrolpolymere, • 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Poly(phenylenether), • nicht mehr als 10 GHT an anderen Additiven, und mit einem oder mehreren der folgenden besonderen Farbeffekte:, • metallisch oder perlmuttern mit Metamerie, die von mindestens 0,3% Flocken-basiertem Pigment verursacht wird, • fluoreszierend, gekennzeichnet durch Lichtemission während der Absorption von UV-Strahlung, • rein weiß, entsprechend L* von nicht weniger als 92 und b* von nicht mehr als 2 und a* zwischen -5 und 7 im CIELab-Farbraum

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3903.90.90.86?

Die Zolltarifnummer 3903.90.90.86 umfasst Mischung mit einem Gehalt an: - Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und - anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3903.90.90.86?

Der Drittlandszollsatz für 3903.90.90.86 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3903.90.90.86?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3903.90.90.86?

3903.90.90.86 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3903.90.90.86 im Zolltarif eingeordnet?

3903.90.90.86 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3903 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen > 390390 andere > 39039090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3903.90.90.86?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3903.90.90.86 erfasst, zum Beispiel NLBTI2021-0261. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3903.90.90.86?

TARIC-Code 3903.90.90.86 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3903909086 verlinken.
