# Zolltarifnummer 3904.22.00.90.0: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes

> Die Zolltarifnummer 3904.22.00.90.0 steht für Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39042200900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3904.22.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3904 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
    - 3904.22 weich gemacht
      - 3904.22.00 anderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht
        - 3904.22.00.90 anderes
          - 3904.22.00.90.0 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9096/15-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Lustige Radierer zum Selbermachen. Zur Zusammensetzung der Formmasse liegen streng vertrauliche Angaben vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Warenzusammenstellung bestehend aus sechs unregelmäßigen, einfarbigen Blöcken (Abmessungen: ca. 2,6 x 2,6 x 0,9 cm) aus einem weichen, formbaren Material, drei weißen Stiftaufsätzen aus Kunststoff, einer grünen Kunststoffpinzette, einem grünen Kunststoffwerkzeug zum Verzieren und Glätten, einer Tube mit einem weißen Klebstoff und vier Wackelaugen aus Kunststoff. Die Bestandteile befinden sich in einer Kunststoffschale und zusammen mit einer Anleitung in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel (Kennzeichnung (Auszug): "Auspacken, loslegen! LUSTIGE RADIERER ZUM SELBERMACHEN"). Befund: Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter durch die Formmassen zum Herstellen von Radiergummis bestimmt wird. Die Formmassen bestehen aus weichgemachtem Polyvinylchlorid mit weiteren Zusätzen. Danach liegt Polyvinylchlorid in Primärform im Sinne der Position 3904 vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3904

Zu Unterpositionen 3904 2100 und 3904 2200: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901 1010 und 3901 1090, erster Absatz, gelten sinngemäß.

### Pos. 3904

Zu Position 3904 gehören: 1) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 20 % Polytetrafluorethylen (PTFE) in Trichlortrifluorethan. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet. 2) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 30 % einer Mischung aus zwei chemisch modifizierten Polytetrafluorethylen (PTFE) in Isopropanol. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet.

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3904.22.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 3904.22.00.90.0 umfasst Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3904.22.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3904.22.00.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3904.22.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390422. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3904.22.00.90.0?

3904.22.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3904.22.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3904.22.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3904 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen > 390422 weich gemacht > 39042200 anderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht > 3904220090 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3904.22.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3904.22.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE9096/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3904.22.00.90.0?

Warennummer 3904.22.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39042200900 verlinken.
