# Zolltarifnummer 3905.21: Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion

> Die Zolltarifnummer 3905.21 steht für Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/390521
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3905.21
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
    - 3905.21 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEHH/1746/08-1** (DE): Bei der Ware "Tobacoll ZD 6760-39 D" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen Dispersionsklebstoff auf Copolymer-Basis, der bei der Hart-Box-Verklebung verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung eines Warenmusters: Äußere Beschaffenheit: weiße, viskose Flüssigkeit Nachweis der Klebefähigkeit: positiv Das Infrarotspektrum entspricht im Wesentlichen den Angaben des Antragstellers.
- **DEHH/1745/08-1** (DE): Bei der Ware "Tobacoll A 7636" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen Dispersionsklebstoff auf Copolymer-Basis, der in der Zigarettenindustrie verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung eines Warenmusters: Äußere Beschaffenheit: weiße, viskose Flüssigkeit Nachweis der Klebefähigkeit: positiv Das Infrarotspektrum entspricht im Wesentlichen den Angaben des Antragstellers.
- **DEHH/1748/08-1** (DE): Bei der Ware "Tobacoll ZD 6969-4" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen Dispersionsklebstoff auf Copolymer-Basis, der in der Zigaretten-Industrie verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung eines Warenmusters: Äußere Beschaffenheit: weiße, viskose Flüssigkeit Nachweis der Klebefähigkeit: positiv Das Infrarotspektrum entspricht im Wesentlichen den Angaben des Antragstellers.
- **DEHH/1349/04-1** (DE): Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen; Vinylacetat-Copolymere; in wässriger Dispersion Vom Antragsteller wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: weiße, zähflüssige Substanz Das Infrarotspektrum entspricht im wesentlichen den Angaben des Antragstellers. Der Nachweis der Klebefähigkeit war positiv.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3905

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, von denen das Poly(vinylacetat) bei weitem das wichtigste ist, sind wegen ihrer zu hohen Weichheit und Elastizität ungeeignet zum Herstellen von Gegenständen. Sie werden allgemein zum Zubereiten von Lacken, Farben, Klebstoffen, Appreturen und Imprägnierungsmitteln für Textilien usw. eingesetzt. Poly(vinylacetat)-Lösungen und -Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) werden beispielsweise als Klebstoff verwendet. Poly(vinylalkohol) wird normalerweise durch Hydrolyse von Poly(vinylacetat) hergestellt. Poly(vinylalkohol) gibt es in verschiedenen Qualitäten, die sich nach dem Gehalt an nicht hydrolysierten Acetatgruppen unterscheiden. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3905.21.00.00.0 Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3905.21?

Die Zolltarifnummer 3905.21 umfasst Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3905.21?

Der Drittlandszollsatz für 3905.21 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3905.21?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3905.21?

3905.21 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3905.21 im Zolltarif eingeordnet?

3905.21 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3905.21?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3905.21 erfasst, zum Beispiel DEHH/1746/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3905.21?

HS-Unterposition 3905.21 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/390521 verlinken.
