# Zolltarifnummer 3905.30.00: Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend

> Die Zolltarifnummer 3905.30.00 steht für Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39053000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3905.30.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
    - 3905.30 Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend
      - 3905.30.00 Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **PLBTIWIT-2025-001363** (PL): Produkt w postaci białych lub lekko kremowych granulek będący polialkoholem winylowym, w formie podstawowej. Produkt jest surowcem wykorzystywanym w procesie produkcji klejów dyspersyjnych stosowanych do klejenia papieru, drewna, tkanin, folii oraz materiałów porowatych. Dzięki swojej zdolności do tworzenia elastycznych, trwałych i przezroczystych filmów, a także dobrej kompatybilności z innymi składnikami dyspersji, wpływa korzystnie na: przyczepność kleju do różnych podłoży, trwałość i elastyczność spoiny, odporność na działanie wody i temperatury, stabilność przechowywania gotowego produktu. Towar pakowany w worki papierowe, masa 20 kg netto.
- **DEBTI13584/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein Granulat - hergestellt u. a. aus modifizierter Stärke, die in einem Extrusionsprozess hergestellt wird. Das Granulat kann mit Hilfe von Wasserdampf zu Verpackungschips aufgeschäumt werden. Zur genauen Zusammensetzung des hellgelben, linsenförmigen Granulats (Durchmesser: ca. 0,5 cm) liegen streng vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Datenblatts veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um einen Kunststoff (einen anderen Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend) mit modifizierter Stärke als Füllstoff, in Primärform.
- **DEBTI14883/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polyvinylalkohol, zur Herstellung von Tabletten (CAS-Nr. 25213-24-4) Feststellungen an einem Warenmuster: Weißes Pulver von Polyvinylalkohol Befund: Es liegt ein Polyvinylalkohol in Primärform vor.
- **DEBTI22918/22-1** (DE): Angaben: Es handelt sich um eine wässrige, konservierte Lösung von Polyvinylalkohol mit Weichmacher zur Verwendung als Presshilfsmittel für isostatisches Pressen von keramischen Erzeugnissen. Befund: Polymere anderer Vinylester, in Primärformen, Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend
- **PLBTIWIT-2021-001079** (PL): Produkt w postaci dyspersji wodnej barwy białej do beżowej będący polialkoholem winylowym rozpuszczonym w wodzie z niewielkim udziałem składników dodatkowych, przeznaczony do produkcji klejów i spoiw. Towar w opakowaniach: 20 kg i 1000 kg.
- **DEBTI19212/20-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Granulat - hergestellt u. a. aus modifizierter Stärke, die in einem Extrusionsprozess hergestellt wird. Das Granulat kann mit Hilfe von Wasserdampf zu Verpackungschips aufgeschäumt werden. Zur genauen Zusammensetzung des Granulats liegen streng vertrauliche Angaben vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Hellgelbes, halbkugelartiges (linsenförmiges), leicht unregelmäßiges Granulat (Durchmesser: ca. 0,5 cm). Befund: Es liegt ein Kunststoff mit modifizierter Stärke als Füllstoff in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3905 3000 vor.
- **PLBTIWIT-2020-000604** (PL): Produkt w postaci dyspersji wodnej barwy białej do beżowej, będący mieszaniną na bazie polialkoholu winylowego rozpuszczonego w wodzie, przeznaczony do produkcji klejów i spoiw.
- **DE14698/12-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polyvinylalkohol 8-88 USP + EP Qualität Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den vorliegenden Unterlagen handelt es sich bei der Ware um Polyvinylalkohol der Position 3905.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3905

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, von denen das Poly(vinylacetat) bei weitem das wichtigste ist, sind wegen ihrer zu hohen Weichheit und Elastizität ungeeignet zum Herstellen von Gegenständen. Sie werden allgemein zum Zubereiten von Lacken, Farben, Klebstoffen, Appreturen und Imprägnierungsmitteln für Textilien usw. eingesetzt. Poly(vinylacetat)-Lösungen und -Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) werden beispielsweise als Klebstoff verwendet. Poly(vinylalkohol) wird normalerweise durch Hydrolyse von Poly(vinylacetat) hergestellt. Poly(vinylalkohol) gibt es in verschiedenen Qualitäten, die sich nach dem Gehalt an nicht hydrolysierten Acetatgruppen unterscheiden. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3905.30.00.10 viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur Verwendung als Schutzbeschichtung für Scheiben bei der Herstellung von Halbleitern
- 3905.30.00.91 andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft
- 3905.30.00.92 andere
- 3905.30.00.95 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3905.30.00?

Die Zolltarifnummer 3905.30.00 umfasst Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3905.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 3905.30.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3905.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3905.30.00?

3905.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3905.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

3905.30.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen > 390530 Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3905.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3905.30.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2025-001363. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3905.30.00?

KN-Code 3905.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39053000 verlinken.
