# Zolltarifnummer 3905.91.00.90: Copolymere, andere

> Die Zolltarifnummer 3905.91.00.90 steht für Copolymere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3905910090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3905.91.00.90
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
    - 3905.91 Copolymere
      - 3905.91.00 andere, Copolymere
        - 3905.91.00.90 Copolymere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C009, 1C009, 3C002

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI26826/18-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS-Nr. 26221-27-2) mit einem Ethylengehalt von 32 % bzw. 38 % Nach einem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein nicht-wasserlösliches Granulat. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein transparentes, farbloses Granulat aus runden, harten Kügelchen vorgelegt. Das Granulat ist nicht wasserlöslich. Befund: Es liegt ein Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer in Primärform im Sinne des TARIC-Codes 3905 9100 90 vor.
- **DE7624/15-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Copolymer aus Vinylpyrrolidon und Vinylacetat (CAS 25086-89-9) in Form eines weißen bis gelb-weißen Pulvers, welches als Filmbildner in technischen und kosmetischen Anwendungen eingesetzt wird. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Vinylpolymer in Primärform im Sinne der Position (HS) 3905.
- **GB120218723** (GB): ETHYLENE VINYL ALCOHOL COPOLYMER IN GRANULE FORM. METHODS OF ANALYSIS: MELT FLOW RATE. DIFFERENTIAL SCANNING CALORIMETRIC (OSC). VOLATILE MATTER (GRAVIMETRIC). MANUFACTURING PROCESS: POLYMERISATION REACTION. MAIN USE: BARRIER RESIN IN FOOD PACKAGING.
- **DE21331/14-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein anderes Copolymer des Polyvinylalkohols in Primärform im Sinne der Unterposition 3905 9100 vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3905

Zu Unterposition 3905 91: 1. Granulat, hellgelb, überwiegend bestehend aus Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (etwa 40 GHT) und vorverkleisterter Stärke als Füllstoff (etwa 45 GHT). In dem Copolymer überwiegt die Vinylalkohol-Comonomereinheit (74 GHT) gegenüber der Ethylen-Comonomereinheit (26 GHT); eingesetzt zur Herstellung von biolo­gisch abbaubaren Folien, Platten oder Formteilen.

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3905.91.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3905.91.00.90?

Die Zolltarifnummer 3905.91.00.90 umfasst Copolymere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3905.91.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 3905.91.00.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3905.91.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3905.91.00.90?

3905.91.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3905.91.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

3905.91.00.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen > 390591 Copolymere > 39059100 andere, Copolymere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3905.91.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3905.91.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26826/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3905.91.00.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3905.91.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C009, 1C009, 3C002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3905.91.00.90?

TARIC-Code 3905.91.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3905910090 verlinken.
