# Zolltarifnummer 3907: I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen…

> Die Zolltarifnummer 3907 steht für I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3907
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3907
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3907

Zu Unterpositionen 3907 20 11 1) bis 3907 20 99 2): Hierher gehören auch chemisch modifizierte Polyether (ausgenommen Polyacetale) (siehe die Erläuterungen zu Position 3907 HS, Ziffer 2). (entfallen) bis Zu Unterposition 3907 40 00: Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat und Poly(ethylenterephthalat), sofern das Polycarbonat vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz). Zu Unterpositionen 3907 61 00 und 3907 69 00: (entfallen) Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat und Poly(ethylenterephthalat), sofern das Poly(ethylenterephthalat) vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz). Hierher gehören auch Copolymere aus Terephthalsäure, Ethylenglykol und einem oder mehreren anderen zweiwertigen Alkoholen, wie z. B. …

### Pos. 3907

Zu Unterposition 3907 29: 1. Polyamid-Polyether-Polykondensat, ein Block-Copolymer, erhalten durch Polymerisation eines Polyamids mit endständigen Carboxylgruppen (mit einem Überschuss an Adipinsäure polymerisiertes Polyamid-6,6) und einem Polyether mit endständigen Hydroxylgruppen (Poly(oxyethylen)(Polyethylenglycol)), in denen das Gewicht der vom Ethylenoxid stammenden Monomereinheiten größer ist als das Gewicht der vom Hexamethylendiamin und der Adipinsäure stammenden Monomereinheiten zusammengenommen. Dieses Polymer hat folgende Struktur: Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 Mittelwerte: m = 2, n = 13, L = 5. 2. Polyetherpolyol-Copolymer, als klare farblose Flüssigkeit, bestehend aus Oxypropylen- und Oxyethylen-Monomereinheiten in einem Verhältnis von 3:1 und mit einem mittleren Molekulargewicht von etwa 2000. …

### Pos. 3907

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Gesättigter Polyester, als Granulat oder wässrige Dispersion, von der in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendeten Art Unterposition 3907 99 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 6 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3907 und 3907 99 901) (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3809, Ausschlussbestimmung g). …

### Pos. 3907

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Polydextrose – Polydextrose ist ein synthetisches, wasserlösliches Polymer, das durch Polykondensation von Glukose, Glucitol (Sorbit) und Zitronensäure hergestellt wird. Polydextrose wird in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff, Füllstoff oder Feuchthaltemittel Lebensmitteln zugesetzt (Zusatzstoff E 1200). Einreihung/Begründung: Polydextrose ist in die KN-Unterposition 3907 10 00 einzureihen, da die Polydextrose-Moleküle als Polyacetale anzusehen sind.

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3907.10 Polyacetale
- 3907.21 Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat
- 3907.29 andere Polyether, andere
- 3907.30 Epoxidharze
- 3907.40 Polycarbonate
- 3907.50 Alkydharze
- 3907.61 mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr
- 3907.69 andere
- 3907.70 Poly(milchsäure)
- 3907.91 andere Polyester, ungesättigt
- 3907.99 andere Polyester, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3907?

Die Zolltarifnummer 3907 umfasst I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3907?

Für 3907 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 3907?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 3907. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3907?

3907 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3907 im Zolltarif eingeordnet?

3907 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3907?

Zu 3907 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3907?

Position 3907 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3907 verlinken.
