# Zolltarifnummer 3907.40.00: Polycarbonate

> Die Zolltarifnummer 3907.40.00 steht für Polycarbonate. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39074000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3907.40.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
    - 3907.40 Polycarbonate
      - 3907.40.00 Polycarbonate

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI30167/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polycarbonat-Mahlgut (B-Ware) in Primärform Befund: Polycarbonate in Primärformen
- **DEBTI13876/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: PC/ABS mit einem überwiegenden Anteil an Polycarbonat. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Datenblatt sowie vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung beschrieben. Einer zusätzlichen Internetrecherche zufolge, handelt es sich bei der Ware um ein Granulat. Befund: Polycarbonat in Primärform.
- **DEBTI24073/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Granulat von Polycarbonat Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, sprödes Granulat vorgelegt. Das Granulat ist mit Ruß versetzt. Befund: Polycarbonat im Primärform
- **DEBTI30905/22-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um sortenreines Polycarbonat-Mahlgut (B-Ware), das in verschiedenen Farben vertrieben wird (transparent, farbig, schwarz). Befund: Kunststoffe und Waren daraus: Primärformen: Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen: Polycarbonate.
- **ESBTIESBTI2021SOL531** (ES): Trozos irregulares de diferentes tamaños y tonalidades (blanquecino) de Policarbonato (PC). Los trozos son de una materia termoplástica de policarbonato reciclado y transformado en forma primaria durante un proceso de corte y lavado de planchas de policarbonato. El producto se utiliza en la industria del plástico. Se suministra a granel en sacos.
- **DEBTI8669/21-1** (DE): Nach Angaben des Antragstellers liegt ein sortenreines Mahlgut vor. Es wurden kleine, unregelmäßig geformte, farblose Bruchstücke aus Kunststoff vorgelegt. Die Ware ist als Polycarbonate in Primärform in die Unterposition (KN) 3907 4000 des Zolltarifs einzureihen.
- **DE11761/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polycarbonatgranulat mit einem Glasfaseranteil von ca. 20 % Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, zylindrisches Granulat vorgelegt. Befund: Es liegt mit Glasfasern verstärktes Polycarbonat in Primärform der Unterposition (KN) 3907 4000 vor.
- **DE11787/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polycarbonatgranulat mit einem Glasfaseranteil von ca. 20 % Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, schwach transparentes, zylindrisches Granulat vorgelegt. Befund: Es liegt mit Glasfasern verstärktes Polycarbonat in Primärform der Unterposition (KN) 3907 4000 vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3907

Zu Unterposition 3907 40 00: Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat und Poly(ethylenterephthalat), sofern das Polycarbonat vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz).

### Pos. 3907

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Gesättigter Polyester, als Granulat oder wässrige Dispersion, von der in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendeten Art Unterposition 3907 99 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 6 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3907 und 3907 99 901) (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3809, Ausschlussbestimmung g). …

### Pos. 3907

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Polydextrose – Polydextrose ist ein synthetisches, wasserlösliches Polymer, das durch Polykondensation von Glukose, Glucitol (Sorbit) und Zitronensäure hergestellt wird. Polydextrose wird in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff, Füllstoff oder Feuchthaltemittel Lebensmitteln zugesetzt (Zusatzstoff E 1200). Einreihung/Begründung: Polydextrose ist in die KN-Unterposition 3907 10 00 einzureihen, da die Polydextrose-Moleküle als Polyacetale anzusehen sind.

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3907.40.00.25 Polymerblend aus Polycarbonat und Poly(methylmethacrylat) mit einem Polycarbonatanteil von 98,5 GHT oder mehr, in Form von Pellets oder Granulat, mit einer Lichttransmission von 88,5 GHT oder mehr, gemessen an einem Probenkörper mit 4,0 mm Wandstärke bei einer Wellenlänge von λ = 400 nm (nach ISO 13468-2)
- 3907.40.00.35 α-Phenoxycarbonyl-ω-phenoxypoly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen) isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl](CAS RN 94334-64-2)
- 3907.40.00.45 α-(2,4,6-Tribromphenyl)-ω-(2,4,6-tribromphenoxy)poly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen)isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl] (CAS RN 71342-77-3)
- 3907.40.00.90 anderer

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3907.40.00?

Die Zolltarifnummer 3907.40.00 umfasst Polycarbonate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3907.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 3907.40.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3907.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3907.40.00?

3907.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3907.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

3907.40.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen > 390740 Polycarbonate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3907.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3907.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30167/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3907.40.00?

KN-Code 3907.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39074000 verlinken.
