# Zolltarifnummer 3908.90.00.10.0: Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung…

> Die Zolltarifnummer 3908.90.00.10.0 steht für Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39089000100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3908.90.00.10.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3908 I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen
    - 3908.90 andere
      - 3908.90.00 andere
        - 3908.90.00.10 Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39
          - 3908.90.00.10.0 Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE18767/09-1** (DE): Angaben: "Polyamide Resin MXD - 6", Formmasse aus Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethylendiminoadipoyl).
- **DEHH/1531/07-1** (DE): Angaben: "Polyamide Resin MXD - 6", Formmasse aus Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethylendiminoadipoyl). Feststellungen: Weißes, durchscheinendes Granulat, in Ameisensäure und Schwefelsäure löslich, nach dem IR-Spektrum ein Polyamid mit aromatischen Strukturen. Nach der Hydrolyse: Nachweis von Adipinsäure und m-Xylylendiamin positiv.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3908

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polyamide und deren Copolymere. Lineare Polyamide sind unter der Bezeichnung Nylon bekannt. Polyamide werden durch Kondensationspolymerisation von zweibasischen organischen Säuren (z. B. Adipinsäure, Sebacinsäure) mit Diaminen oder durch Kondensationspolymerisation bestimmter Aminosäuren miteinander (z. B. 11-Aminoundecansäure) oder durch Umlagerungspolymerisation von Lactamen (z. B. Epsilon-Caprolactam) gebildet. Einige der wichtigsten Polyamide von der Art des Nylons sind Polyamid-6, Polyamid-11, Polyamid-12, Polyamid-6,6, Polyamid-6,9, Polyamid-6,10 und Polyamid-6,12. Als nicht lineare Polyamide sind die Kondensationspolymerisate von dimerisierten pflanzlichen Ölsäuren mit Aminen zu nennen. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3908.90.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 3908.90.00.10.0 umfasst Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3908.90.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 3908.90.00.10.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3908.90.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3908.90.00.10.0?

3908.90.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3908.90.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

3908.90.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3908 I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen > 390890 andere > 39089000 andere > 3908900010 Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3908.90.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3908.90.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DE18767/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3908.90.00.10.0?

Warennummer 3908.90.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39089000100 verlinken.
