# Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0: Silicone in Primärformen, andere

> Die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0 steht für Silicone in Primärformen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39100000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3910.00.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3910 Silicone in Primärformen
    - 3910.00.00 I. PRIMÄRFORMEN, Silicone in Primärformen
      - 3910.00.00.90 andere
        - 3910.00.00.90.0 Silicone in Primärformen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C006, 1C006

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45861/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Handelsübliches 2-Komponenten Silikon; Teil A eines zweiteiligen aushärtenden Silikonvergussmaterials, welches verwendet wird, um die elektrischen Bauteile und Kabel im Touch Terminal ADI900x zu vergießen, damit die Anzeige in einer explosionsgefährdeten Umgebung eingesetzt werden kann. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Fotos veranschaulicht und durch Datenblätter beschrieben. Daraus geht hervor, dass die Ware in einem Eimer gehandelt wird. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Es handelt sich um ein anderes Silicon in Primärform.
- **DEBTI45860/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Handelsübliches 2-Komponenten Silikon; Teil B eines zweiteiligen aushärtenden Silikonvergussmaterials, welches verwendet wird, um die elektrischen Bauteile und Kabel im Touch Terminal ADI900x zu vergießen, damit die Anzeige in einer explosionsgefährdeten Umgebung eingesetzt werden kann. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Fotos veranschaulicht und durch ein Datenblatt beschrieben. Daraus geht hervor, dass die Ware in einem Eimer gehandelt wird. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Es handelt sich um ein anderes Silicon in Primärform.
- **DEBTI20933/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Flüssiges, farbloses Gemisch von zyklischen Polysiloxanen, überwiegend Octamethylcyclotetrasiloxan, Decamethylcyclopentasiloxan und Dodecamethylcyclohexasiloxan. Zur genauen Zusammensetzung wurden vertraulich zu behandelnde Angaben gemacht. Befund: Andere Silikone in Primärformen
- **DEBTI19323/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Block aus Polysiloxan Nach einer vorliegenden Abbildung liegt ein milchig, weißer, unregelmäßiger Block vor. Befund: Die Ware ist als anderes Silicon in Primärform einzureihen.
- **DEBTI50698/21-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polymer mit der Bezeichnung α, ω-Dihydroxypolydimethylsiloxan, welches als Rohstoff für die Herstellung von Kleb- und Dichtstoffen eingesetzt wird. Der Rohstoff ist eine farblose, klare, geruchlose Flüssigkeit, die nicht mit Wasser mischbar ist. Das Polymer ist ein dihydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von ca. 80.000 mPa*s, mit der CAS Nummer: 70131-67-8. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein Silicon in Primärform.
- **DEBTI40742/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Silikondämpferöl Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine gelbliche, transparente, viskose Flüssigkeit, verpackt in einer transparenten Kunststoffflasche mit bunt bedrucktem Klebeetikett (Inhalt: 40ml), vorgelegt. Die Kunststoffflasche ist in einer Kunststofftüte verpackt. Befund: Es handelt sich um ein Silicon in Primärform der Position 3910.
- **DEBTI40741/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Hochviskoses Silikonöl Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine bläuliche, transparente, hochviskose Flüssigkeit, verpackt in einer transparenten Kunststoffdose mit bedrucktem Klebeetikett (Inhalt: 30ml), vorgelegt. Die Kunststoffdose ist in einer Kunststofftüte verpackt. Befund: Es handelt sich um ein Silicon in Primärform der Position 3910.
- **DEBTI23264/19-1** (DE): Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein vinylgruppenterminiertes Polysiloxan, das ebenfalls Siliziumdioxid und Oligosiloxan enthält, vor. Die Laboruntersuchung ergab, dass ein transparenter, formbarer Block aus einem Polysiloxan vorliegt. Die Ware ist als anderes Silicon in Primärform in die Codenummer 3910 0000 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3910

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Silicone dieser Position sind chemisch nicht einheitliche Erzeugnisse, die in ihrem Molekül mehr als eine Silicium-Sauerstoff-Silicium-Bindung und organische Gruppen enthalten, die durch unmittelbare Silicium-Kohlenstoff-Bindungen an die Siliciumatome gebunden sind. Silicone sind sehr beständig und können entweder flüssig, halbflüssig, pastös oder fest sein. Zu ihnen gehören Siliconöle, Siliconfette, Siliconharze und Siliconelostomere. 1) Siliconöle und -fette werden verwendet als temperaturbeständige Schmiermittel, als wasserabweisende Imprägnierungsmittel, als Dielektrika, als Schauminhibitoren, als Entformungsmittel usw. Zubereitete Schmiermittel, die Siliconfette und -öle gemischt mit anderen Stoffen enthalten, gehören je nach ihrer Beschaffenheit zu Pos. 2710 oder 3403 (s. die entsprechenden Erläuterungen). …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0 umfasst Silicone in Primärformen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3910.00.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3910.00.00.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3910.00.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?

3910.00.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3910.00.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3910.00.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3910 Silicone in Primärformen > 39100000 I. PRIMÄRFORMEN, Silicone in Primärformen > 3910000090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3910.00.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3910.00.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45861/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3910.00.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3910.00.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C006, 1C006. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?

Warennummer 3910.00.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39100000900 verlinken.
