# Zolltarifnummer 3911.90.99: Petroleumharze, andere, andere

> Die Zolltarifnummer 3911.90.99 steht für Petroleumharze, andere, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39119099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3911.90.99
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
    - 3911.90 andere
      - 3911.90.99 Petroleumharze, andere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C008, 1C009, 1C450b1, 1C008

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37222/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Copolymer aus Acrylsäure, Alpha-Methylstyrol und Styrol; Glykolfreies Styrolacrylat-Festharz; es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung des Granulats vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein hellgelbes, tropfenförmiges, hartes Granulat vorgelegt, das überwiegend aus Methylstyrol und Acrylat besteht. Befund: Andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen; andere; andere; andere
- **FRBTIFR-BTI-2024-06020** (FR): Résine de polymère sous forme primaire, de type poudre utilisée dans la fabrication de peintures. Cette poudre est conditionnée dans un sachet, dans des sacs de 25 kg, qui sont ensuite palettisés pour le stockage et les expéditions.
- **FRBTIFR-BTI-2024-06019** (FR): Résine de polymère sous forme primaire, de type poudre utilisée dans la fabrication de peintures. Cette poudre est conditionnée dans un sachet, dans des sacs de 25 kg, qui sont ensuite palettisés pour le stockage et les expéditions.
- **FRBTIFR-BTI-2024-06022** (FR): Résine polymère (Copolymère de styrène substitué (vinyltoluène) et d'acrylate), se présentant sous forme de poudre (forme primaire) utilisée comme matière première pour les peintures. L’article est conditionné dans un sachet, dans des sacs de 25 kg, qui sont ensuite palettisés pour le stockage et les expéditions.
- **FRBTIFR-BTI-2024-06021** (FR): Résine polymère (Copolymère de styrène substitué (vinyltoluène) et d'acrylate), se présentant sous forme de poudre (forme primaire) utilisée comme matière première pour les peintures. L’article est conditionné dans un sachet, dans des sacs de 25 kg, qui sont ensuite palettisés pour le stockage et les expéditions.
- **DEBTI3894/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Kationischer Polyelektrolyt zur Verwendung als Titrationsreagenz; Konzentrat (25 - 50 %) zum Ansetzen der Testlösung, um Messgeräte zu überprüfen. Zur genauen Zusammensetzung liegen vertrauliche Informationen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polymer im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39 in Primärform der Position 3911.
- **DEBTI3898/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Anionischer Polyelektrolyt zur Verwendung als Titrationsreagenz Zur genauen Zusammensetzung liegen vertrauliche Informationen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polymer im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39 in Primärform der Position 3911.
- **DEBTI3895/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Testlösung, um Messgeräte zu überprüfen; kationischer Polyelektrolyt zur Verwendung als Titrationsreagenz. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polymer im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39 in Primärform der Position 3911.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3911

Zu Unterposition 3911 90: 1. Polymerisate von flüssigem Kaschu-Nussschalen-Auszug (cashew nutschell liquid (CNSL)), das sind viskose Erzeugnisse, die durch Polymerisation nur der ungesättigten olefinischen Kette des CNSL in Gegenwart eines sauren Katalysators mittels Erhitzen erhalten werden; das Herstellungsverfahren lässt die in der Struktur der Bestandteile des CNSL enthaltene Phenolgruppe unberührt; sie werden als Teil eines Bindemittels für die Herstellung von Reibungsbelägen für Bremsen und Kupplungen verwendet. 2. …

### Pos. 3911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1260/89 der Kommission vom 8. Mai 1989 (ABl. EG Nr. L 126/12) (RV L 1260/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel (ca. 25 GHT) eines Triazinderivats (ca. 75 GHT) aus der Umlagerungspolymerisation von Hexamethylendiisocyanat (HMDI), mit blockierten Isocyanatgruppen. Unterposition 3911 9019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3911 und 3911 9019. Das gelöste Erzeugnis weist die Merkmale eines Polymeren auf und ist als Prepolymer anzusehen.

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3911.90.99.10 zum Befüllen der Hohlräume für bestimmte Luftfahrzeuge
- 3911.90.99.23 Wässrige Lösung mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, eines Polyisobutylenmaleinsäureanhydrids, modifiziert mit -N,N-Dimethylpropan-1,3-diamin, -einem Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen, -Ethanol (CAS RN 497926-97-3)
- 3911.90.99.25 Copolymer aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol
- 3911.90.99.35 alternierendes Copolymer aus Ethylen und Maleinsäureanhydrid (EMA)
- 3911.90.99.38 Mischung enthaltend -90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und -10 GHT (± 1 GHT) hydriertes Styrol-Butadien-Copolymer ( (CAS RN 66070-58-4)
- 3911.90.99.40 Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT
- 3911.90.99.43 Copolymer aus α-Methylstyrol und Styrol, mit einem Erweichungspunkt von mehr als 113 ºC
- 3911.90.99.45 Copolymer aus Maleinsäure und Methylvinylether
- 3911.90.99.48 Mischung aus enthaltend -90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und -10 GHT (± 1 GHT) Ethylen-Propylen-Copolymer( (CAS RN 9010-79-1)
- 3911.90.99.60 Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer, entweder teilweise verestert oder vollständig chemisch modifiziert, in Flocken- oder Pulverform
- 3911.90.99.63 Gemisch, mit einem Gehalt von: - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monobutylmaleat (CAS RN 25119-68-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monoethylmaleat (CAS RN 25087-06-3) von 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, - Ethanol (CAS RN 64-17-5) von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - 1-Butanol (CAS RN 71-36-3) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT
- 3911.90.99.65 Calciumzinksalz eines Copolymers aus Maleinsäure und Methylvinylether
- 3911.90.99.70 wässrige Lösung mit einem Gehalt an: - Poly-4-vinylpyridin-N-oxid von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - Isonicotinsäure-N-oxid von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 GHT, - Natriumsulfat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 GHT, - 4-Acetylpyridin-N-oxid von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT
- 3911.90.99.73 Mischung enthaltend -89 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 91 GHT Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5), und -9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT Polypropylen-Homopolymer (CAS RN 9003-07-0)
- 3911.90.99.86 Copolymer aus Methylvinylether und Maleinsäureanhydrid (CAS RN 9011-16-9)
- 3911.90.99.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3911.90.99?

Die Zolltarifnummer 3911.90.99 umfasst Petroleumharze, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3911.90.99?

Für 3911.90.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 3911.90.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3911.90.99?

3911.90.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3911.90.99 im Zolltarif eingeordnet?

3911.90.99 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3911.90.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3911.90.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI37222/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3911.90.99 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3911.90.99 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C008, 1C009, 1C450b1, 1C008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3911.90.99?

KN-Code 3911.90.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39119099 verlinken.
