# Zolltarifnummer 3913.90.00.99: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B.…

> Die Zolltarifnummer 3913.90.00.99 steht für Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3913900099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3913.90.00.99
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3913 I. PRIMÄRFORMEN, Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
    - 3913.90 andere
      - 3913.90.00 andere
        - 3913.90.00.99 Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-00415** (FR): Polymère de Polysaccharide pullulan (CAS 9057-02-7) sous forme primaire se présentant sous la forme d’une poudre de couleur blanche ou se rapprochant de la couleur blanche. L’article est destiné à l’industrie cosmétique, et est conditionné à l’importation en fût de 25 kg, ou en sachet plastique dans un carton, ou en sachet papier kraft, ou encore en sachet aluminium de 10 g pour échantillon.
- **FRBTIFR-BTI-2025-09048** (FR): Polymère de type acide hyaluronique (CAS 9004-61-9), matière première destinée à l'industrie cosmétique. Le produit est présenté sous forme de poudre et est conditionné pour la vente au détail en emballage de 1 kg.
- **DEBTI61185/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Das Erzeugnis ist ein Additiv auf Ligninbasis für das negative aktive Material in Blei-Säure-Batterien. Bei diesem Produkt handelt es sich um ein modifiziertes Lignin, das durch oxidative reaktive Extrusion hergestellt wird, wodurch neue funktionelle Gruppen (Oxygruppen) und Eigenschaften eingeführt werden. Konkret fungiert das Erzeugnis als Expander für Bleischwamm in der negativen Paste von Blei-Säure-Batterien. Die vergrößerte Oberfläche der negativen Elektrode ist entscheidend für die Verbesserung der Starteigenschaften der Batterie und die Verlängerung ihrer Lebensdauer. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein braunes, feines, kristallines Pulver in einem Kunststoffbeutel vorgelegt. Die durchgeführten Untersuchungen stehen nicht im Widerspruch zu den Angaben des Antragstellers. Befund: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen, andere, andere
- **FRBTIFR-BTI-2024-03592** (FR): Polymère naturel ou modifié en solution aqueuse (chlorhydrate de chitosan (CAS 70694-72-3) à 11,5 % dans l'eau), destiné à servir de stimulateur des défenses naturelles des plantes.
- **DEBTI8648/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein umweltfreundliches Adsorptionsmittel, hergestellt auf Basis modifizierten hydrolysierten Lignins. Es ist für den Einsatz als Sorptionsmittel zur Beseitigung von Öl- und Ölproduktverschüttungen, flüssigen öl- und fettbasierten Abfällen auf Wasseroberflächen, Boden sowie bei der Reinigung von Behältern und Ausrüstungen vorgesehen. Die Fähigkeit des Lignins, Verunreinigungen auf seiner Oberfläche zu sorbieren und zu halten, wird durch die angewandte Verarbeitungstechnologie mehrfach verstärkt. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein dunkelbraunes, grobes Pulver in einem Kunststoffbeutel, der sich in einer Originalpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf befindet, vorgelegt. Die durchgeführten Untersuchungen stehen nicht im Widerspruch zu den Angaben des Antragstellers. Befund: Bei der Ware handelt es sich um ein anderes, natürliches Polymer, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform.
- **DEBTI8649/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um einen Biofüllstoff auf der Basis von modifiziertem hydrolysiertem Lignin, entwickelt für den Einsatz als umweltfreundlicher Füllstoff für eine breite Palette von Verbundwerkstoffen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein dunkelbraunes, feines Pulver in einem Kunststoffbeutel vorgelegt. Die durchgeführten Untersuchungen stehen nicht im Widerspruch zu den Angaben des Antragstellers. Befund: Bei der Ware handelt es sich um ein anderes, natürliches Polymer, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform.
- **NLBTI2024-0352** (NL): Volgens opgave een oplossing van xanthaangom in diethyleenglycol butylether met onder andere de volgende kenmerken: - een flocculant in grootschalige waterzuiveringsinstallaties; - een gele tot lichtbruine vloeistof. Verpakt in een blik van 25 liter, een IBC-container van 1000 liter of een ISO-container van 20 m3.
- **NLBTI2024-0272** (NL): Zogenoemde ECOsneeuw met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - decoratiemateriaal om sneeuw na te bootsen; - in de vorm van witte vlokken; - maïszetmeel, plantenextracten (graan, aardappel) en water; - niet bedoeld voor menselijke consumptie. Aangeboden in draagzakken voor de verkoop in het klein.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3913

Zu Unterposition 3913 9000: Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffern 2, 3 und 4.

### Pos. 3913

Zu Unterposition 3913 90: 1. Polysaccharid, in der Form von Gummi (Xanthan Gummi), hergestellt durch Fermentation von Glucose, Saccharose, Lactose oder Stärke durch das Xanthomonas campestris Bakterium. Nach einer Fermentationszeit wird das Polysaccharid aus einem Wachstumsmedium mit Isopropylalkohol ausgefällt, getrocknet, zu einem feinen Pulver gemahlen und zu einem flüssigen Medium hinzugefügt, um das Gummi zu bilden. Es wird verwendet als Lebensmittelzusatz oder Modifizierungsmittel der Fließeigenschaften, wie Verdickungsmittel oder Stabilisatoren für Lebensmittel. Anwendung der AV 1 und 6.

### Pos. 3913

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (ABl. EG Nr. L 116/44) (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 3. Agarose Unterposition 3913 90 20 1). Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3913, 3913 90 und 3913 90 20 1). Verordnung (EWG) Nr. 597/92 der Kommission vom 6. März 1992 (ABl. EG Nr. L 64/13) (RV L 597/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 2. Dextran-Eisen(III)-Komplex, mit einem Eisengehalt von 5 bis 20 GHT, in Pulverform, in Säcken von 50 kg. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3913.90.00.99.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3913.90.00.99?

Die Zolltarifnummer 3913.90.00.99 umfasst Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3913.90.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 3913.90.00.99 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3913.90.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3913.90.00.99?

3913.90.00.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3913.90.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

3913.90.00.99 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3913 I. PRIMÄRFORMEN, Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391390 andere > 39139000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3913.90.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3913.90.00.99 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00415. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3913.90.00.99?

TARIC-Code 3913.90.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3913900099 verlinken.
