# Zolltarifnummer 3916.90.50.10: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, für bestimmte Luftfahrzeuge

> Die Zolltarifnummer 3916.90.50.10 steht für Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, für bestimmte Luftfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3916905010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3916.90.50.10
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3916 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen
    - 3916.90 aus anderen Kunststoffen
      - 3916.90.50 aus Additionspolymerisationserzeugnissen
        - 3916.90.50.10 Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, für bestimmte Luftfahrzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3916

Zu Unterpositionen 3916 90 50: Wegen des Begriffs „Additionspolymerisationserzeugnisse“ siehe die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Polymere“ zweiter Absatz Ziffer 1. Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen und Profile aus Polymeren des Propylens, des Styrols oder aus Acrylpolymeren.

### Pos. 3916

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile. Diese in großen Längen und einem Arbeitsgang (im Allgemeinen Extrusion) hergestellten Erzeugnisse weisen eine durchgehende oder sich wiederholende Querschnittsform auf. Hohlprofile weisen eine von Rohren und Schläuchen der Pos. 3917 abweichende Querschnittsform auf (s. a. Anmerkung 8 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören auch Waren, die lediglich auf eine, den größten Querschnitt der Ware übersteigende Länge zugeschnitten oder oberflächenbearbeitet (poliert, mattiert, usw.), jedoch nicht weiter bearbeitet sind. Profile mit einer selbstklebenden Seite, die zum Abdichten von Fensterfalzen dienen, gehören zu dieser Position. …

### Pos. 3916

Zu Unterposition 3916 90: 1. Nachfüll-Monofil aus ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), hergestellt für additive Fertigungsmaschinen (3D-Drucker). Die Ware besteht aus zwei Einzelteilen, einer mit thermoplastischen Monofil gefüllten Spule und einem Chip und wird mit einem Trockenmittelbeutel zum Aufnehmen von Feuchtigkeit und einer Bedienungsanleitung gestellt. Die Nachfüllung enthält 600 g Monofile. Das Monofil hat einen Durchmesser von 1,75 mm, ist in vielen Farben erhältlich und wird in einem Karton gestellt. Sie ist für die Monofil-Kartusche konzipiert, die mit bestimmten 3D-Druckern kompatibel ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3916.90.50.10.0 für bestimmte Luftfahrzeuge

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3916.90.50.10?

Die Zolltarifnummer 3916.90.50.10 umfasst Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, für bestimmte Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3916.90.50.10?

Der Drittlandszollsatz für 3916.90.50.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3916.90.50.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3916.90.50.10?

3916.90.50.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3916.90.50.10 im Zolltarif eingeordnet?

3916.90.50.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3916 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen > 391690 aus anderen Kunststoffen > 39169050 aus Additionspolymerisationserzeugnissen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3916.90.50.10?

Zu 3916.90.50.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3916.90.50.10?

TARIC-Code 3916.90.50.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3916905010 verlinken.
