# Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0: Rohre und Schläuche, andere

> Die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0 steht für Rohre und Schläuche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39172310900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3917.23.10.90.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3917 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen
    - 3917.23 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Vinylchlorids
      - 3917.23.10 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet
        - 3917.23.10.90 andere
          - 3917.23.10.90.0 Rohre und Schläuche, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45222/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Kunststoff-Isolierrohr aus Polyvinylchlorid (Durchmesser 16 mm, Länge 2000 mm), einseitig gemufft. Es wurden Produktinformationen vorgelegt, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Nicht biegsames, nahtloses Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid.
- **DEBTI44605/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um einen grünen Kunststoff-Pfosten aus PVC mit Füllstoff, der über eine Holzmaserung auf der Oberfläche verfügt und in den Maßen 10 cm x 10 cm x 195 cm erhältlich ist. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um ein anderes, nahtloses, nicht biegsames Rohr mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Polymeren des Vinylchlorids.
- **DEBTI36736/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um Kunststoff-Pfosten, die eine Holzmaserung auf der Oberfläche besitzen und in unterschiedlichen Abmessungen (130 cm x 10 cm x 10 cm, 195 cm x 10 cm x 10 cm (Höhe x Breite x Länge)) und Farben (grün, weiß) erhältlich sind. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein ca. 1,30 m langes, hartes, weißes Hohlerzeugnis aus Kunststoff (PVC mit Füllstoff), das über einen quadratischen (Kantenlänge ca. 10,2 cm), über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt und eine gerillte Oberfläche verfügt, vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes, nahtloses, nicht biegsames Rohr mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Polymeren des Vinylchlorids.
- **DEBTI26290/21-1** (DE): Angaben des Antragstellers: ISO-Rohr aus Polyvinylchlorid Es handelt sich bei der Ware um graue Kunststoffrohre (Länge ca. 2 m), die am Ende einseitig gemufft sind. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: nicht biegsames, nahtloses Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid
- **DE1613/15-1** (DE): Angaben des Antragstellers: ISO-Rohr aus Polyvinylchlorid Es handelt sich bei der Ware um graue Kunststoffrohre (Länge ca. 2 m), die am Ende gemufft sind Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein nicht biegsames, nahtloses Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition 3917 2310 vor.
- **DEBTI2175/18-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Kunststoffhülse aus Polyvinylchlorid für Kosmetikstifte Feststellungen an einem Warenmuster: Schwarze Hülse mit einer Länge von ca. 11,4cm bei gleichbleibenden Querschnitt. Die Hülse hat einen Durchmesser von ca. 0,8 cm und eine Wanddicke von ca. 0,2cm. Die Hülse ist nicht biegsam und nicht weiter bearbeitet. Befund: Es liegt ein nicht biegsames Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition (KN) 3917 2310 vor.
- **DEBTI2172/18-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Kunststoffhülse aus Polyvinylchlorid für Kosmetikstifte Feststellungen an einem Warenmuster: Braunrote Hülse (auf der Innenseite rosefarben), bedruckt mit silberner Schrift und einer Länge von ca. 11,4cm bei gleichbleibenden Querschnitt. Die Hülse hat einen Durchmesser von ca. 0,8 cm und eine Wanddicke von ca. 0,2cm. Die Hülse ist nicht biegsam und nicht weiter bearbeitet. Befund: Es liegt ein nicht biegsames Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition (KN) 3917 2310 vor.
- **DEHH/410/05-1** (DE): Isolierrohr aus Kunststoff, starr für die Aufputzmontage, Art.Nr. 79721. Zur stofflichen Beschaffenheit wurden vertrauliche Angaben gemacht. Hellgraues Rohr. nicht biegsam. Die vorgelegte Warenprobe (Länge 200, Durchmesser 1,6 cm) weist an einem Ende auf einer Länge von ca. 2,5 cm eine Vergrößerung des Querschnitts auf, dieses Stück ist noch kein Verbindungsstück i.S. der Pos. 3917.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3917

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Sinne der Anmerkung 8 zu diesem Kapitel gelten als Rohre und Schläuche: a) Hohle Erzeugnisse, sowohl Halb- als auch Fertigerzeugnisse, die im allgemeinen zum Zuführen, Durchleiten oder Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten verwendet werden, sofern sie einen inneren Querschnitt haben, der rund, oval, rechteckig (wobei die Länge der einen Seite das 1,5-fache der anderen Seite nicht übersteigt) oder ein regelmäßiges Vieleck ist; und b) Wursthüllen (auch abgebunden oder anderweitig bearbeitet) und andere flachliegende Schläuche. Zu dieser Position gehören ebenfalls Fittings aus Kunststoffen für Rohre und Schläuche (z. B. Kniestücke, Flansche, Verbindungsstücke). Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür können biegsam oder hart, verstärkt oder mit anderen Stoffen verbunden sein. (Bezüglich der Einreihung von Rohren und Schläuchen usw. …

### Pos. 3917

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 2000 (ABl. EG Nr. L 87/10) (RV L 738/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Flexibles Erzeugnis für die temperaturgesteuerte Verteilung von Gasen oder Flüssigkeiten. Es ist von innen nach außen wie folgt aufgebaut: - ein einzelner flexibler Kunststoffschlauch für den Materialtransport, der einem Druck von 27,6 Mpa oder mehr standhält; - ein elektrisches Heizband, das durch eine Aluminiumplatte vom Transportschlauch getrennt ist; - eine Lage aus Aluminiumfolie, die den Transportschlauch, das Heizband und die Aluminiumplatte umgibt; - ein isoliertes elektrisches Kabel für die Steuerung des Heizbandes; - eine Lage aus Vliesstoff; - eine äußere Hülle aus flexiblem synthetischem Material. …

### Pos. 3917

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 2. Sitzung im April 2009 folgende Stellungnahme einstimmig angenommen: PVC-Schläuche mit Anschlussstücken. Die durchsichtigen und gerippten Schläuche sind an den Enden mit einem Trichter oder Fingertip ausgestattet. Sie sind einzeln in einer sterilen Verpackung mit der Aufschrift „Verbindungsschlauch, Fingertip/Trichter - Steril - nur bei unbeschädigter Verpackung“ aufgemacht. Die Einheit (Trichter, Schlauch, Fingertip) dient als Teil eines medizinischen Absaugkatheters und damit dem Absaugen und dem Transport von Körpersekreten. Die Einreihung in Position 9018 als Teil eines medizinischen Gerätes ist ausgeschlossen, da kein erkennbares Teil eines medizinischen Gerätes im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 vorliegt. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0 umfasst Rohre und Schläuche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3917.23.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3917.23.10.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3917.23.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391723. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0?

3917.23.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3917.23.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3917.23.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3917 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen > 391723 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Vinylchlorids > 39172310 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet > 3917231090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3917.23.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3917.23.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45222/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0?

Warennummer 3917.23.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39172310900 verlinken.
