# Zolltarifnummer 3917.29.00.99.0: Rohre und Schläuche, andere, andere

> Die Zolltarifnummer 3917.29.00.99.0 steht für Rohre und Schläuche, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39172900990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3917.29.00.99.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3917 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen
    - 3917.29 aus anderen Kunststoffen
      - 3917.29.00 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus anderen Kunststoffen
        - 3917.29.00.99 andere
          - 3917.29.00.99.0 Rohre und Schläuche, andere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 2B350h, 2B350h

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI41812/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Ladeluftschlauch und Befestigungsschelle für Kraftfahrzeuge. Feststellungen an einem Warenmuster sowie einem technischen Datenblatt: Schwarzer, gebogener Schlauch mit einer Schlauchschelle. Der Schlauch ist verstärkt mit Spinnstoffen, nicht biegsam und besteht aus Silikon. Befund: Anderer, nicht biegsamer Schlauch aus anderen Kunststoffen.
- **DEBTI39060/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Trinkbrille (12 , 5 x 5 , 5 x 0 , 5 cm) aus PET und PVC in verschiedenen Farben. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Artikel bestehend aus einem zu einer Brille geformten Rohr sowie zwei biegsamen Schläuchen vorgelegt. Das nicht biegsame Rohr besteht aus Polyethylenterephthalat und die Schläuche aus Polyvinylchlorid. Befund: Andere, nicht biegsame Rohre und Schläuche aus anderen Kunststoffen (hier Polyethylenterephthalat).
- **DEBTI37295/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Ladeluftschlauch als Ersatzteil für Kraftfahrzeuge. Feststellungen an einem Warenmuster sowie einem technischen Datenblatt: Schwarzer Schlauch (Länge ca. 8 cm, Durchmesser ca. 5 cm) mit zwei Schlauchschellen sowie einem mittig positionierten Ring, der den Durchmesser verringert. Der Schlauch ist verstärkt, nicht biegsam und besteht aus Silikon. Befund: Anderer, nicht biegsamer Schlauch aus anderen Kunststoffen.
- **DEBTI12395/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Trinkhalme aus Pflanzenfasern, verpackt im Kunststoffbeutel. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden in einem transparenten Kunststoffbeutel schwarze Trinkhalme (Länge ca. 25 cm, Durchmesser ca. 0,8 mm) vorgelegt. Die Trinkhalme sind nicht biegsam (knicken ab) und bestehen nach den Untersuchungen überwiegend aus Polybutylensuccinat (Polyester). Die Trinkhalme sind mit weißer Schrift bedruckt (verschiedene Sprüche). Geringe Mengen von Pflanzenmaterial sind enthalten (Mikroskopie). Befund: Es liegen nicht biegsame Rohre aus anderen Kunststoffen (hier Polyester) vor.
- **DEBTI5903/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Trinkhalme aus Pflanzenfasern in verschiedenen Abmessungen und mit verschiedener Füllmenge, verpackt im Kunststoffbeutel. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden in einem transparenten Kunststoffbeutel schwarze Strohhalme (Länge ca. 15 cm, Durchmesser ca. 0,8 mm) vorgelegt. Die Strohhalme sind nicht biegsam (knicken ab) und bestehen nach den Untersuchungen aus Polybutylensuccinat/Polymilchsäure mit Polypropylenanteilen. Geringe Mengen von Pflanzenmaterial sind enthalten. Befund: Es liegen nicht biegsame Rohre aus anderen Kunststoffen (hier Polyester) vor.
- **DEBTI6823/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Mikro-Polyimid Kapillarschlauch mit verschiedenen Innendurchmessern, Wandstärken und Längen Die Schläuche werden zum Schutz von Lichtleitern bei der Endoskopie und für sonstige elektrische Anwendungen genutzt. Die Schläuche knicken beim Biegen ab und sind daher nicht biegsam. Die Schläuche sind nicht mit anderen Stoffen verstärkt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Nicht biegsamer Schlauch, ohne Verbindungsstücke und ohne Verstärkung aus Polyimid.
- **DEBTI17259/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um ein Montageset für ein Rankgitter 4er/Set bestehend aus fünf schwarzen Abstandhaltern aus Kunststoff (Länge: 30 mm, Außendurchmesser: 15 mm, Innendurchmesser: 6,2 mm) und fünf Schrauben (4,5 x 70 mm). Die zylindrischen, hohlen Kunststoffrohre sind nicht biegsam und mittels Spritzgussverfahren aus Polyamid hergestellt. Befund: Es handelt sich um nicht biegsame Kunststoffrohre aus anderen Kunststoffen.
- **DEBTI10255/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Schwingungsdämpfer aus Silikonkunststoff, es handelt sich um ein Austauschteil für PKW. Feststellungen: Es wurde ein schwarzer, nicht biegsamer Rohrabschnitt (Höhe ca. 7,5 cm; Außendurchmesser ca. 8,2 cm) aus Silikon vorgelegt, der mit Spinnstoff verstärkt ist. Das Rohr wird als Schwingungsdämpfer verwendet, stellt sich aber als Rohr aus Kunststoff dar. Befund: Rohre, nicht biegsam, aus anderen Kunststoffen

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3917

Zu Unterposition 3917 29 00: Hierher gehören Rohre und Schläuche aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, z. B. aus Phenoplasten, Aminoplasten, Alkyden und anderen Polyestern, aus Polyamiden, Polyurethanen und insbesondere aus Siliconen. Hierher gehören Waren aus Additionspolymerisationserzeugnissen, z. B. aus Polytetrahaloethylenen, Polyisobutylen, Polymeren des Styrols, des Vinylidenchlorids, des Vinylacetats oder anderer Vinylester sowie aus Acrylpolymeren. (entfallen) bis

### Pos. 3917

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Sinne der Anmerkung 8 zu diesem Kapitel gelten als Rohre und Schläuche: a) Hohle Erzeugnisse, sowohl Halb- als auch Fertigerzeugnisse, die im allgemeinen zum Zuführen, Durchleiten oder Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten verwendet werden, sofern sie einen inneren Querschnitt haben, der rund, oval, rechteckig (wobei die Länge der einen Seite das 1,5-fache der anderen Seite nicht übersteigt) oder ein regelmäßiges Vieleck ist; und b) Wursthüllen (auch abgebunden oder anderweitig bearbeitet) und andere flachliegende Schläuche. Zu dieser Position gehören ebenfalls Fittings aus Kunststoffen für Rohre und Schläuche (z. B. Kniestücke, Flansche, Verbindungsstücke). Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür können biegsam oder hart, verstärkt oder mit anderen Stoffen verbunden sein. (Bezüglich der Einreihung von Rohren und Schläuchen usw. …

### Pos. 3917

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 2000 (ABl. EG Nr. L 87/10) (RV L 738/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Flexibles Erzeugnis für die temperaturgesteuerte Verteilung von Gasen oder Flüssigkeiten. Es ist von innen nach außen wie folgt aufgebaut: - ein einzelner flexibler Kunststoffschlauch für den Materialtransport, der einem Druck von 27,6 Mpa oder mehr standhält; - ein elektrisches Heizband, das durch eine Aluminiumplatte vom Transportschlauch getrennt ist; - eine Lage aus Aluminiumfolie, die den Transportschlauch, das Heizband und die Aluminiumplatte umgibt; - ein isoliertes elektrisches Kabel für die Steuerung des Heizbandes; - eine Lage aus Vliesstoff; - eine äußere Hülle aus flexiblem synthetischem Material. …

### Pos. 3917

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 2. Sitzung im April 2009 folgende Stellungnahme einstimmig angenommen: PVC-Schläuche mit Anschlussstücken. Die durchsichtigen und gerippten Schläuche sind an den Enden mit einem Trichter oder Fingertip ausgestattet. Sie sind einzeln in einer sterilen Verpackung mit der Aufschrift „Verbindungsschlauch, Fingertip/Trichter - Steril - nur bei unbeschädigter Verpackung“ aufgemacht. Die Einheit (Trichter, Schlauch, Fingertip) dient als Teil eines medizinischen Absaugkatheters und damit dem Absaugen und dem Transport von Körpersekreten. Die Einreihung in Position 9018 als Teil eines medizinischen Gerätes ist ausgeschlossen, da kein erkennbares Teil eines medizinischen Gerätes im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 vorliegt. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3917.29.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 3917.29.00.99.0 umfasst Rohre und Schläuche, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3917.29.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 3917.29.00.99.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3917.29.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391729. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3917.29.00.99.0?

3917.29.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3917.29.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

3917.29.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3917 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen > 391729 aus anderen Kunststoffen > 39172900 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus anderen Kunststoffen > 3917290099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3917.29.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3917.29.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41812/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3917.29.00.99.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3917.29.00.99.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B350h, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3917.29.00.99.0?

Warennummer 3917.29.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39172900990 verlinken.
