# Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0: Bodenbeläge aus Kunststoffen, andere

> Die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 steht für Bodenbeläge aus Kunststoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39181090900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3918 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel
    - 3918.10 aus Polymeren des Vinylchlorids
      - 3918.10.90 andere
        - 3918.10.90.90 andere
          - 3918.10.90.90.0 Bodenbeläge aus Kunststoffen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16609/20-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Click-Vinyl Pierson Oak aus PVC, Calciumcarbonat, Stabilisator Maße: 3,5 x 180 x 1220 mm Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine ca. 122,5 x 18,5 cm große Diele (Dicke: ca. 0,3 cm) aus einem gefüllten Kunststoff mit Nut und Feder vorgelegt. Die Diele ist auf der Sichtseite mit einem Muster in Holzoptik in verschiedenen Brauntönen versehen. Befund: Die Ware ist als Bodenbelag aus Polymeren des Vinylchlorids in die Unterposition (KN) 3918 1090 einzureihen.
- **DEBTI16610/20-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Click-Vinyl Summerset Oak aus PVC, Calciumcarbonat, Stabilisator Maße: 3,5 x 180 x 1220 mm Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine ca. 122,5 x 18,5 cm große Diele (Dicke: ca. 0,3 cm) aus einem gefüllten Kunststoff mit Nut und Feder vorgelegt. Die Diele ist auf der Sichtseite mit einem Muster in Holzoptik in verschiedenen Graustufen versehen. Befund: Die Ware ist als Bodenbelag aus Polymeren des Vinylchlorids in die Unterposition (KN) 3918 1090 einzureihen.
- **DEBTI13195/19-1** (DE): Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen Bodenbelag aus PVC. Die Untersuchungen ergaben, dass es sich um einen Abschnitt einer mehrlagigen, harten Platte aus PVC mit einer einseitigen, holzähnlichen Dekorschicht handelt. Die Platte verfügt der eingesandten Zeichnung zu Folge an zwei gegennüberliegenden Rändern über ein Feder-Nut-System, durch das die einzelnen Platten miteinander verbunden werden können. Die Ware ist als anderer Bodenbelag aus Polymeren des Vinylchlorids in die Codenummer 3918 1090 90 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI25779/18-1** (DE): Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen Bodenbelag aus PVC. Die Untersuchungen ergaben, dass es sich um einen Abschnitt einer mehrlagigen, harten Platte aus PVC mit einer einseitigen, holzähnlichen Dekorschicht handelt. Die Platte verfügt an zwei Rändern über eine Feder, durch die die einzelnen Platten miteinander verbunden werden können. Nach dem beigefügten Datenblatt dient die Platte als Bodenbelag. Die Ware ist als anderer Bodenbelag aus Polymeren des Vinylchlorids in die Codenummer 3918 1090 90 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI24166/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bodenbelag in Form von Planken aus Polyvinylchlorid mit Holzoptikprägung -Abmessungen 6'' x 48'' x 2,0 mm- Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Es liegt ein Bodenbelag aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition (KN) 3918 1090 vor.
- **DE8737/16-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bodenbelag aus Kunststoff Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Es wurden Abbildungen der Ware vorgelegt. Demnach handelt es sich um Bodendielen in Kiefernoptik. Befund: Es liegt ein Bodenbelag aus Kunststoff im Sinne der Position (HS) 3918 vor.
- **DE13826/12-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Classic 2050 in acht Dekoren: Eiche weiß, Eiche antik weiß, Eiche geschliffen, Eiche Letters, Pinie weiß geölt, Eiche dunkel gekälkt, Eiche grau gekälkt und Walnuss. Aufbau: Transparente Polyurethan-Vergütungsschicht, transparente Vinyl-Nutzschicht, bedruckte Vinyldekorschicht, Stabilisierungsschicht und Vinyl-Trägerschicht mit Klick-Verbindung. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Flexible Bodendiele aus Kunststoff mit Nut und Feder (Abmessungen: ca. 120 x 22 x 0,5 cm). Die Diele besteht aus einem grauen, zelligen, faserhaltigen Kunststoffkern mit einer schwarzen Unterseite und einer bedruckten Schauseite (siehe Abbildung). Befund: Es liegt ein Bodenbelag aus Kunststoff im Sinne der Position 3918 vor.
- **DE13827/12-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Basic Plus 50 in drei Dekoren: Eiche natur, Walnuss und Eiche lichtgrau. Aufbau: Transparente Polyurethan-Vergütungsschicht, transparente Vinyl-Nutzschicht, bedruckte Vinyldekorschicht, Stabilisierungsschicht und Vinyl-Trägerschicht mit Klick-Verbindung. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Flexible Bodendiele aus Kunststoff mit Nut und Feder (Abmessungen: ca. 120 x 22 x 0,5 cm). Die Diele besteht aus einem grauen, zelligen, faserhaltigen Kunststoffkern mit einer schwarzen Unterseite und einer bedruckten Schauseite (siehe Abbildung). Befund: Es liegt ein Bodenbelag aus Kunststoff im Sinne der Position 3918 vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3918

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch nicht perforierte Kunststoffbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, wie sie z. B. für Tennisplätze oder Terrassen verwendet werden.

### Pos. 3918

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der erste Teil dieser Position umfasst die Kunststoffwaren von der Art, wie sie üblicherweise als Bodenbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten verwendet werden. Es ist zu beachten, dass selbstklebende Bodenbeläge bei dieser Position verbleiben. Der zweite Teil dieser Position, dessen Umfang durch die Anmerkung 9 zu diesem Kapitel festgelegt ist, umfasst Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen einschließlich jener auf einer Unterlage aus Spinnstoffen. Nicht zu dieser Position gehören Tapeten oder ähnliche Wandverkleidungen aus kunststoffbeschichtetem Papier (Pos. 4814). Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).

### Pos. 3918

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 276/2013 DER KOMMISSION vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/9) (RV L 276/13): Terrassendiele aus Holzverbundstoff, mit Abmessungen von etwa 0,15 × 0,02 × 3,7 m und bestehend aus Abfallholzfasern (60 %), recycelten Kunststoffen (HDPE) (30 %), Nichtkunststoff-Additiven, Füllstoffen, UV-Stabilisatoren und Pigmenten (10 %). Die Diele wird durch Extrusion hergestellt. Sie hat ein rechteckiges Profil und eine Dichte von 1,20 g/cm3. Die Oberseite ist körnig und texturiert, die Unterseite geriffelt. Die Diele hat Rillen, die seitlich über ihre gesamte Länge verlaufen. Die Ware hat die Merkmale eines starren unflexiblen Kunststofferzeugnisses, wobei Holzabfälle das Füllmaterial bilden. Es handelt sich um einen Holzersatz, der beispielsweise für den Bau von Terrassen, Wegen usw. verwendet wird. …

### Pos. 3918

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass so genannte Schaumstoffmatten, die nachfolgendes Aussehen haben können, in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „anderes Puzzle“ in die Unterposition 9503 0069 einzureihen sind: Warenbeschreibung Bei der Ware handelt es sich um eine so genannte Puzzlematte aus Ethylenvinylacetat (EVA), in Packungen mit 10 oder 16 Teilen, mit herausnehmbaren Zahlen. Die Puzzleteile besitzen eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von ca. 30 cm und einer Dicke von ca. 1cm. Das Herausnehmen und Wiedereinfügen der Zahlen dient der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern und der Förderung und Entwicklung ihrer geistigen und manuellen Fertigkeiten. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 umfasst Bodenbeläge aus Kunststoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3918.10.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3918.10.90.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3918.10.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0?

3918.10.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3918.10.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3918.10.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3918 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel > 391810 aus Polymeren des Vinylchlorids > 39181090 andere > 3918109090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3918.10.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3918.10.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16609/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0?

Warennummer 3918.10.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39181090900 verlinken.
