# Zolltarifnummer 3920.62.19.38: Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm…

> Die Zolltarifnummer 3920.62.19.38 steht für Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3920621938
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3920.62.19.38
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
    - 3920.62 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat)
      - 3920.62.19 mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere
        - 3920.62.19.38 Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI34590/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine transparente PET-Folie, die mit Aluminiumoxid bedampft ist (Gesamtdicke der Folie 12 µm). Die Folie wird zu flexiblen Verpackungen beispielsweise für Lebensmittel weiterverarbeitet und meistens bedruckt und laminiert. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente, farblose Folie (Abschnitt) vorgelegt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm.
- **DEBTI34598/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Transparente PET-Folie, mit Aluminiumoxid bedampft, mit einer Gesamtdicke der Folie von 12 Mikrometer. Die Folie wird zu flexiblen Verpackungen beispielsweise für Lebensmittel weiterverarbeitet und meistens bedruckt und laminiert. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente, farblose Folie (Abschnitt) vorgelegt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) die mit Aluminiumoxid beschichtet ist und ca. 12 µm dick ist.
- **DEBTI28712/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine transparente, farblose Folie aus Polyethylenterephthalat (Dicke: 12 µm), die einseitig mit einer Aluminiumoxidschicht (Dicke: 32 nm) beschichtet ist. Die Folie wird in verschiedenen Rollenbreiten gehandelt und für Lebensmittelverpackungen verwendet. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere, Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm.
- **DEBTI5794/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Transparente PET-Folie, mit Aluminiumoxid bedampft, mit einer Gesamtdicke der Folie von 12 Mikrometer. Die Folie wird zu flexiblen Verpackungen beispielsweise für Lebensmittel weiterverarbeitet und meistens bedruckt und laminiert. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente, farblose Folie vorgelegt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat).
- **DEBTI39812/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyethylenterephthalat (Dicke 12 µm) mit einer Aluminiumoxidschicht (Dicke 32 nm) beschichtet. Die Folie wird in verschiedenen Rollenbreiten gehandelt. - Die Folie wird für Lebensmittelverpackungen verwendet - Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente, farblose Folie vorgelegt (Dicke: ca. 12 µm). Die Folie ist einseitig beschichtet. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne des TARIC-Codes 3920 6219 38.
- **PLBTIWIT-2019-000356** (PL): Według oświadczenia strony folia PET poli(tereftalan etylenu) o grubości 12 mikronów, powlekana z jednej strony warstwą AlOX (tlenku glinu) nie więcej niż 35nm. Folia nawinięta jest na rolkę o szerokości folii 1200 mm. Ilość metrów na rolce 12000 m. rolka zapakowana jest w tekturowy karton i pakowana po dwie rolki na palecie, karton owinięty folią strech.
- **DE7173/16-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyethylenterephthalat in Rollenbreiten von 700, 865, 945 und 1045 mm -Folie mit einer Dicke von 12µm und einseitiger Aluminiumoxidbeschichtung mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm- Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine dünne, glänzende, transparente Folie mit einer Dicke von 12 µm vorgelegt. Die Folie besteht aus Polyethylenterephthalat. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat), die der Warenbeschreibung unter der Codenummer 3920 6219 380 entspricht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 62 19: Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 20031) (RV L 1224/2003): 1. Folie aus nicht geschäumtem Kunststoff, mit einer Gesamtdicke von ungefähr 0,011 mm, bestehend aus einer Poly(ethylenterephthalat)-(PET)-Folie, die auf einer Seite mit Aluminium metallisiert und anschließend mit alkyliertem Melaminharz (Lack) beschichtet wurde. Der Kunststoff mit dem größten Gesamtanteil ist Poly(ethylenterephthalat). Die Metallisierung erfolgt im Vakuum und die metallisierte Folie ist lichtdurchlässig. Die Folie kann bei der Herstellung von Rettungsdecken verwendet werden. Unterposition 3920 6219 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN und dem Wortlaut der KN-Positionen 3920, 3920 62 und 3920 6219. …

### Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3920.62.19.38.0 Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.62.19.38?

Die Zolltarifnummer 3920.62.19.38 umfasst Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 µm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.62.19.38?

Der Drittlandszollsatz für 3920.62.19.38 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3920.62.19.38?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392062. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.62.19.38?

3920.62.19.38 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3920.62.19.38 im Zolltarif eingeordnet?

3920.62.19.38 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392062 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat) > 39206219 mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.62.19.38?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.62.19.38 erfasst, zum Beispiel DEBTI34590/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.62.19.38?

TARIC-Code 3920.62.19.38 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3920621938 verlinken.
