# Zolltarifnummer 3920.69.00.30: Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT…

> Die Zolltarifnummer 3920.69.00.30 steht für Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm, -mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3920690030
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3920.69.00.30
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
    - 3920.69 aus anderen Polyestern
      - 3920.69.00 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus anderen Polyestern
        - 3920.69.00.30 Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm, -mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **BEBTIDT.50.017.498** (BE): Een volgens opgave transparante transversaal-georiënteerde krimpfolie, bestaande uit één of meerdere lagen, samengesteld uit: - méér dan 85 gewichtspercenten polymelkzuur (PLA); - niet meer dan 5 gewichtspercenten anorganische of organische additieven; - en niet meer dan 10 gewichtspercenten additieven op basis van biologisch afbreekbare polyesters. De folie wordt aangeboden op rollen met een breedte van 10 tot 2500 cm en een lengte van 2 385 tot 9 075 m. De folie zelf heeft een dikte van 20 tot 100 μm. De folie is volledig biologisch afbreekbaar en composteerbaar (bepaald volgens methode EN 13432). Het wordt onder andere in de verpakkings-, etiketterings- en de bedrukkingsindustrie gebruikt.
- **BEBTID.T.316.791** (BE): Een volgens opgave transparante transversaal-georiënteerde krimpfolie, bestaande uit één of meerdere lagen, samengesteld uit: - méér dan 85 gewichtspercenten polymelkzuur (PLA); - niet meer dan 5 gewichtspercenten anorganische of organische additieven; - en niet meer dan 10 gewichtspercenten additieven op basis van biologisch afbreekbare polyesters. De folie wordt aangeboden op rollen met een breedte van 10 tot 2500 cm en een lengte van 2 385 tot 9 075 m. De folie zelf heeft een dikte van 20 tot 100 µm. De folie is volledig biologisch afbreekbaar en composteerbaar (bepaald volgens methode EN 13432). Het product wordt vooral gebruikt als verpakkingsmateriaal in de voedingsindustrie, alsmede in de etiketterings- en de bedrukkingsindustrie.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3920.69.00.30.0 Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie:, bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester,, mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm,, mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m, biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.69.00.30?

Die Zolltarifnummer 3920.69.00.30 umfasst Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm, -mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.69.00.30?

Der Drittlandszollsatz für 3920.69.00.30 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3920.69.00.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392069. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.69.00.30?

3920.69.00.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3920.69.00.30 im Zolltarif eingeordnet?

3920.69.00.30 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392069 aus anderen Polyestern > 39206900 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus anderen Polyestern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.69.00.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.69.00.30 erfasst, zum Beispiel BEBTIDT.50.017.498. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.69.00.30?

TARIC-Code 3920.69.00.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3920690030 verlinken.
