# Zolltarifnummer 3920.99.28: Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und…

> Die Zolltarifnummer 3920.99.28 steht für Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39209928
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3920.99.28
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
    - 3920.99 aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
      - 3920.99.28 Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A003a, 1A003

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16200/26-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Keramikgefülltes Silikonelastomer mit einer abnehmbaren PE-Schutzfolie (oben) und PET-Folie (unten) in Form einer grauen Matte. Das Produkt wird in der Energie- und Unterhaltungselektronik sowie in anderen elektronischen Anwendungen eingesetzt, um als thermische Schnittstelle zu fungieren, die den Wärmefluss ermöglicht und gleichzeitig als elektrischer Isolator wirkt. Die Ware liegt in rechteckiger Form vor, ist jedoch nicht auf ein spezielles Bauteil zugeschnitten. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einer Abbildung und einem technischen Datenblatt handelt es sich um eine graue, flexible Matte mit den Abmessungen 400 x 200 x 2 mm. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
- **CZBTI31/239938/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle poskytnutých údajů se jedná o pružné desky vyrobené ze silikonové pryže. Desky barvy slonové kosti jsou pravoúhlého tvaru o rozměrech 1,2 m x 5 m nebo 10 m a tloušťce v rozmezí od 1 do 15 mm. Desky nejsou nijak povrchově upravovány a jsou svinuty do rolí. Používají se pro výrobu tvarových těsnění a podložek. Splňují normy FDA a BfR pro styk s potravinami.
- **DEBTI44198/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Elektrisch isolierender, thermisch leitfähiger Gap-Filler aus Silikon; Füllung mit Keramikpulver (extrem hohe thermische Leitfähigkeit); extreme Weichheit und plastische Formanpassungsfähigkeit; natürliche Haftfähigkeit; in Form von weichen, grauen, beidseitig haftenden Matten (z.B. 300 x 400 mm) oder Rollen (z. B. 300 mm x 50 m); die Matten sind beidseitig mit Schutzfolie versehen Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage; aus anderen Kunststoffen; aus anderen Kunststoffen; aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert; andere
- **DEBTI43884/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Elektrisch nicht isolierende und extrem wärmeleitende Silikonfolie zur thermischen Anbindung von elektronischen Bauelementen an Kühlflächen; mit Grafit (kurze Fasern) gefülltes Silikonelastomer; in Form von schwarz-grauen, weichen Matten (z.B. 140 x 140 mm) Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage; aus anderen Kunststoffen; aus anderen Kunststoffen; aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert; andere
- **DEBTI10364/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Thermisch leitende GAP Pads, basierend auf Silikonpolymeren und mit Keramikpartikeln gefüllt. Die Ware liegt in rechteckigen oder quadratischen Zuschnitten (Standard 297 x 210 mm; Dicke 0,1 bis 18 mm) vor und ist haftend auf Oberflächen, jedoch nicht selbstklebend ausgestattet. Befund: Es handelt sich um eine Kunststofffolie aus Silikonkunststoff, die mit Füllstoff versehen ist, jedoch nicht verstärkt ist.
- **DEBTI7271/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine Lackierplatte für die Übertragung von Dispersions- und UV-Lacken. Die Ware besteht aus einem reißfesten, 2-lagigen Polyesterfolien-Laminat (PET, 0,40 mm dick, Trägermaterial) als Lackplattenträger. Dieses Laminat reduziert die Gefahr des Trägerbruches bei höchsten Druckauflagen und stellt eine Verwendbarkeit sicher. Die pinkfarbige, lackführende Polymer-Deckschicht aus nicht zelligem Polyurethan (0,75 mm dick) wurde mit einer Schutz- bzw. Gleitfolie versehen, die das Polymer vor mechanischen Beschädigungen schützt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Fotos veranschaulicht und durch zusätzliche Informationen sowie Datenblätter beschrieben. Die Ware wird in verschiedenen Breiten und Längen und in zwei Dicken (1,15 mm und 1,35 mm) vertrieben; die Polyurethanlage ist dabei stets die dickste Lage. Befund: Es handelt sich um eine andere Folie, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen.
- **DEBTI7989/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Beidseitige Klebefolie aus Polyurethan zur Verbindung von textilen Flächen in Stärken von 0,05 bis 0,10 mm, ca. 142 cm breit, auf Rollen. Die Folie ist mit einem beidseitig durch Hitze aktivierbaren Schmelzkleber versehen. Die Folie besteht aus Polyurethan und ist nicht selbstklebend (klebt erst nach Erhitzung). Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Kunststoff. Das Schutzpapier beeinflußt die Einreihung der Folie nicht.
- **FRBTIFR-BTI-2024-02721** (FR): Bande en matière plastique (Polyuréthane), non alvéolaire, de type ruban de forme rectangulaire. L’article est un accessoire d’arbre pneumatique destiné à l’industrie de déroulage et d’enroulage, et sert à éviter la friction entre la vessie et la réglette de l’arbre. Dimensions : 15 mm de largeur, épaisseur 0,03 mm.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 99: 1. Rechteckige, in einer Pressform hergestellte Platten aus gehärtetem Casein, deren Ränder lediglich leicht abgeschrägt sind, um das Herausnehmen aus der Form zu erleichtern, mit dem offensichtlichen Charakter von Halberzeugnissen, die zu anderen Erzeugnissen verarbeitet werden sollen (z. B. zu Knopf-Rohlingen durch Ausschneiden oder Ausstanzen).

### Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3920.99.28.40 Polymerfolie, welche die folgendenen Monomere enthält: - Poly(tetramethylenetherglycol), - Bis(4-isocyanotocyclohexyl)methan, - 1,4-Butandiol oder 1,3-Butandiol, - mit einer Dicke von 0,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - auf einer Seite mit regelmäßigen Mustern versehen, - und mit einer Schutzschicht versehen
- 3920.99.28.50 Thermoplastische Folie aus Polyurethan (TPU) auf der Grundlage eines aliphatischen Polycaprolactons (PCL), auf einer Seite mit einer transparenten abziehbaren Schutzfolie (PET-Folie) versehen, mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 93% (gemäß DIN EN ISO 13468-1), mit einer Dicke von 25μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500μm
- 3920.99.28.65 Matte thermoplastische Polyurethanfolie, in Rollen, mit : - einer Breite von 1640 mm (± 10 mm), - einem Glanz von 3,3° oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8° (nach ASTM D2457), - einer Oberflächenrauheit von 1,9 Ra oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,8 Ra (nach ISO 4287), - einer Dicke von mehr als 365 µm, jedoch nicht mehr als 760 µm - einer Härte von 90 (± 4) (nach dem Shore-A-Verfahren (ASTM D2240)), - einer Bruchreißdehnung von 470 % (nach EN ISO 527)
- 3920.99.28.70 Folien auf Rollen, bestehend aus Epoxidharz, mit leitenden Eigenschaften und mit: - Mikrokugeln mit einer Metallbeschichtung, auch mit Goldlegierung, - einer Klebeschicht, - einer Schutzschicht aus Silikon oder Poly(ethylenterephthalat) auf der einen Seite, - einer Schutzschicht aus Poly(ethylenterephthalat) auf der anderen Seite, - mit einer Breite von 5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 cm und - mit einer Länge von nicht mehr als 2 000 m
- 3920.99.28.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.99.28?

Die Zolltarifnummer 3920.99.28 umfasst Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.99.28?

Der Drittlandszollsatz für 3920.99.28 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3920.99.28?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392099. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.99.28?

3920.99.28 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3920.99.28 im Zolltarif eingeordnet?

3920.99.28 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392099 aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.99.28?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.99.28 erfasst, zum Beispiel DEBTI16200/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3920.99.28 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3920.99.28 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003a, 1A003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.99.28?

KN-Code 3920.99.28 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39209928 verlinken.
