# Zolltarifnummer 3921.12: Andere Tafeln, aus Polymeren des Vinylchlorids

> Die Zolltarifnummer 3921.12 steht für Andere Tafeln, aus Polymeren des Vinylchlorids. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/392112
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3921.12
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
    - 3921.12 Andere Tafeln, aus Polymeren des Vinylchlorids

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE14364/13-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Polyurethanschaum kaschiert auf einer Flammkaschieranlage mit einer PVC-Folie (Kunstleder), das Verhältnis Kunstleder zu Schaum ist ca. 70 % zu 30 %.. Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Dreilagiges Flacherzeugnis aus einem beigefarbenen, dichten Gewirke, das auf der Schauseite mit einer schwarzen, strukturierten Zellkunststofflage und auf der anderen Seite mit grauem Zellkunststoff (Schaumstoff; Dicke: ca. 4 mm) beschichtet ist (Gesamtdicke: ca. 5,3 mm). Befund: Es liegt ein verstärktes Flacherzeugnis aus Zellkunststoff im Sinne der Position 3921 vor. Der Charakter wird durch die Schauseite, der Lage aus Polyvinylchlorid, bestimmt.
- **RO2013/001473** (RO): Conform declaraţiei solicitantului şi imaginii anexate, produsul reprezintă o folie din policlorură de vinil, pe suport textil, cu dimensiuni de aproximativ 1,4 m x 30 m, prezentată în rulouri, cu o textură care are aspect de piele naturală. Materialul textil este aplicat pe o singură faţă a foliei şi are doar rol de suport. Produsul este flexibil şi este utilizat ca piele ecologică în industria mobilei sau pentru fabricarea de genţi, poşete, curele sau alte părţi de articole de îmbrăcăminte.
- **FRPRO-2012-008687** (FR): TISSU DE VERRE ENDUIT DE PVC (POLYCHLORURE DE VINYLE) DE COULEUR GRISE, CONDITIONNE EN ROULEAUX DE LAIZE DE 25MM A 1630MM
- **DEHH/59/08-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Kunstleder als Meterware Feststellungen an einem Warenmuster: graue, lederartig geprägte, zellige Kunststofffolie mit einer weißen Gewirkeunterlage. Lagenaufbau: 1) graue Kunststofflage, Zellstruktur erkennbar, IR-Spektrum: wie Polyvinylchlorid; 2) weißes Gewirke, IR-Spektrum: wie Polyester. Die Kunststofflage ist dicker als die Gewirkelage. Nach dem Untersuchungsergebnis handelt es sich bei der Ware um eine mit einem Gewirke verstärkte Zellkunststofffolie.
- **DEHH/547/05-1** (DE): Flächenerzeugnis: Oberseite aus Weichschaum-Material mit feiner Prägung, Unterseite Polyester-Vlies. Ergebnis der Untersuchung der Warenprobe durch die ZPLA Frankfurt und Hamburg. Weißer Filz, einseitig mit geprägtem Kunststoff beschichtet. Lupenbild: gerauter Nadelfilz mit Zellkunststoff, ca. 3/4 der Dicke ist Kunststoff. IR-Spektrum vom Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC), weichgemacht. Trennung: die Ware enthält ca. 17 GHT Nadelfilz und 83 GHT PVC.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

### Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

### Pos. 3921

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3921.12.00 aus Zellkunststoff, aus Polymeren des Vinylchlorids

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.12?

Die Zolltarifnummer 3921.12 umfasst Andere Tafeln, aus Polymeren des Vinylchlorids. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.12?

Der Drittlandszollsatz für 3921.12 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3921.12?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392112. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.12?

3921.12 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3921.12 im Zolltarif eingeordnet?

3921.12 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.12?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.12 erfasst, zum Beispiel DE14364/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.12?

HS-Unterposition 3921.12 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/392112 verlinken.
