# Zolltarifnummer 3923.30.90: Ballons, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l

> Die Zolltarifnummer 3923.30.90 steht für Ballons, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39233090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3923.30.90
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
    - 3923.30 Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren
      - 3923.30.90 Ballons, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47769/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Abbildungen und technischen Zeichnungen handelt es sich um einen sogenannten Transportmittelbehälter in Form von einer ortsbeweglichen Gasflasche mit einem Fassungsvermögen von etwa 350 Litern für verdichteten Wasserstoff. Das zylindrische Erzeugnis (ca. Ø 49,2- 49,7 x L 234 cm) besteht aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, welcher mit Kohlenstofffasern, die in Harz und Härter getränkt sind, umwickelt und als Verbundwerkstoff verfestigt wurde, und ist an der Oberseite mit einem Ventiladapter (ca. L 14 cm) versehen sowie an beiden Enden mit Fallschutzkappen ausgestattet. Die Gasflaschen dienen dem Transport und der Lagerung in sogenannten "Multi Element Gas Containern (MEGC)" von Wasserstoff. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Kunststoff den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren. Eine Einreihung in die Position 6815 kommt nicht in Betracht, da es sich um harte und steife Erzeugnisse handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l".
- **DEBTI39720/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Abbildungen und technischen Zeichnungen handelt es sich um Transportmittelbehälter in Form von ortsbeweglichen Gasflaschen mit einem Fassungsvermögen von 350 l für verdichteten Wasserstoff. Die etwa 234 cm langen und im Durchmesser ca. 48,5- 48,9 cm großen Erzeugnisse bestehen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, welcher mit Kohlenstofffasern, die in Harz und Härter getränkt sind, umwickelt und als Verbundwerkstoff verfestigt wurde, und sind an der Oberseite mit einem Ventiladapter versehen sowie an beiden Enden mit Fallschutzkappen ausgestattet. Die Gasflaschen dienen dem Transport und der Lagerung in sog. Multi Element Gas Containern (MEGC) von Wasserstoff. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Kunststoff den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren. Eine Einreihung in die Position 6815 kommt nicht in Betracht, da es sich um harte und steife Erzeugnisse handelt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2020-01087** (FR): Bidon de forme cubique, de type jerrican, d'une contenance de 10L, doté d'un bec verseur et d'un bouchon de sécurité avec indication du carburant. L'article est destiné au transport d'hydrocarbures.
- **BED.T.301.840** (BE): Een bus van kunststof met een schaalverdeling in ml en een schroefdeksel. Het deksel is voorzien van een specifieke transferopening (met een afsluitlabel van papier) met een buisvormige metalen naald, afgeschermd met een kunststof beschermhoesje. Het artikel heeft als voornaamste functie het verzamelen en transporteren van urine naar de analyseplaats. Hier worden dan via de transferopening urinestalen overgebracht in een analysebuisje. De naald zorgt ervoor dat bij het inbrengen van het analysebuisje het urinestaal zonder morsen en gevaar voor besmetting overgebracht wordt naar het buisje.
- **DEBTI23871/20-1** (DE): Flasche, sog. "Fitnessflasche" - aus PETG - lt. Produktinformation -, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigt - mit einem Fassungsvermögen von ca. 2,1 Liter - rund (Durchmesser ca. 12,5 cm), mit einem eingearbeiteten Griff und einer Größe von ca. 27,5 cm - mit einem Schraubverschluss mit einem Deckel aus Kunststoff, der auf der Außenseite mit einer Hülse aus unedlem Metall überzogen ist; er ist mit einem Spinnstoffband am Flaschenhals befestigt - dient als Transport- oder Verpackungsmittel für unterschiedliche Flüssigkeiten - in einem Klarsichtbeutel mit Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Trinkflasche in erster Linie zum Transport von Flüssigkeiten dient und aus lebensmittelechtem Kunststoff gefertigt ist, liegt kein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung der Position 9506 vor, auch wenn die Flasche auf Grund des eingearbeiteten Griffs als Hantel verwendet werden kann. Die Ware ist als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l" einzureihen.
- **CZ35-0922-2015** (CZ): Dle deklarovaných údajů a předložené fotografie se jedná o výrobek z polyethylenové folie (tzv. rezervoár) o objemu 3 litry, který slouží k naplnění vodou, popř. jinou tekutinou. Výrobek je opatřen hadičkou na pití, jež je zakončena náústkem. Hadička je opletena textilním materiálem. Účel použití: výrobek se používá po vložení do textilního obalu, který se nosí na zádech jako batoh. Hadička vede k ústům uživatele a umožňuje požívat tekutinu bez sundání batohu. Hlavními uživateli jsou cyklisté, turisté apod., kteří si tímto způsobem zajišťují přísun tekutin.
- **DE11872/17-1** (DE): Flasche, sog. "Fitnessflasche" - aus PETG - lt. Produktinformation -, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigt - mit einem Fassungsvermögen von ca. 2,1 Liter - rund (Durchmesser ca. 12,5 cm), mit einem eingearbeiteten Griff und einer Größe von ca. 27,5 cm - mit einem Schraubverschluss mit einem Deckel aus Kunststoff, der auf der Außenseite mit einer Hülse aus unedlem Metall überzogen ist; er ist mit einem Spinnstoffband am Flaschenhals befestigt - dient als Transport- oder Verpackungsmittel für unterschiedliche Flüssigkeiten - in einem Klarsichtbeutel mit Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Trinkflasche in erster Linie zum Transport von Flüssigkeiten dient und aus lebensmittelechtem Kunststoff gefertigt ist, liegt kein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung der Position 9506 vor, auch wenn die Flasche auf Grund des eingearbeiteten Griffs als Hantel verwendet werden kann. Die Ware ist als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l" einzureihen.
- **FR-RTC-2013-166112** (FR): FLACON EN MATIERE PLASTIQUE, AVEC UNE POCHE INTERIEURE, D'UNE CONTENANCE DE 2,5 L.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

### Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

### Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3923.30.90.00.0 mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.30.90?

Die Zolltarifnummer 3923.30.90 umfasst Ballons, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.30.90?

Der Drittlandszollsatz für 3923.30.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3923.30.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.30.90?

3923.30.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3923.30.90 im Zolltarif eingeordnet?

3923.30.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392330 Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.30.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.30.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI47769/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.30.90?

KN-Code 3923.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39233090 verlinken.
