# Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere

> Die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 steht für Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39241000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3924 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
    - 3924.10 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
      - 3924.10.00 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
        - 3924.10.00.90 andere
          - 3924.10.00.90.0 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1510/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um einen sog. Mikrowellenkocher (24 x 18 x 11 , 2 cm), bestehend aus einem annähernd ovalen Behältnis (1 , 9 Liter Fassungsvermögen) aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie einem passgenauen Deckel mit diversen Abgießlöchern aus Silikon (ebenfalls Kunststoff). Die Ware dient zum Garen und Kochen von z.B. Reis oder Quinoa in einer haushaltsüblichen Mikrowelle (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Die in einem Karton verpackte Ware wird zolltarifrechtlich als „Haushaltsartikel aus Kunststoffen; Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch; nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst“ eingereiht.
- **DEBTI11649/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um sog. "Löffelhalme" aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware mit einer Gesamtlänge von ca. 22 cm besteht aus einem zylindrisch geformten Trinkhalm (Durchmesser ca. 5 mm), an dessen Ende eine abnehmbare Laffe in unterschiedlichen Farben (rot, gelb, grün, blau) aufgesteckt ist. Derartige Erzeugnisse dienen zum Umrühren, Löffeln und Trinken von Longdrinks, Eiskaffees, Slushies o.ä. Da weder der Trinkhalm noch der Löffelaufsatz den Charakter der Ware bestimmen, erfolgt die Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Jeweils 50 Löffelhalme sind in einem Schaukarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 genannt".
- **DEBTI7422/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Tischuntersetzer. Das annähernd runde (Ø ca. 36 , 5 cm), zweilagige Erzeugnis besteht aus einer Oberseite aus Polypropylen (PP) und einer Unterseite aus Zellkunststoff (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer [EVA]), beides Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Oberseite ist mit einem stilisierten Bärengesicht bedruckt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst".
- **DEBTI50045/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Frühstücksbretter aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 25 x 15 x 1 cm großen und in den Farben weiß und grau erhältlichen Waren verfügen über eine umlaufende Saftrille, abgerundete Ecken und eine Griffmulde an der Schmalseite. Je 4 Frühstücksbretter sind gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere als in den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 genannt“ eingereiht.
- **DEBTI6501/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt sich um eine Vorratsdose aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das klarsichtige, etwa 11 x 7 x 10 cm (B x T x H) große Behältnis verfügt über ein Fassungsvermögen von etwa 380 ml sowie einen cremefarbenen, passgenauen Stülpdeckel mit Dosieröffnung und einer umlaufenden Dichtung aus Silikon. Derartige Erzeugnisse werden üblicherweise in der Küche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich, bei der mit einer Banderole in einem Polybeutel verpackten Ware, um einen "anderen Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch, andere als in den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 genannt".
- **DEBTI6961/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt sich um zwei Siebschalen aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die cremefarbenen, formstabilen, etwa 16 , 9 x 14 x 5 , 9 sowie 23 , 8 x 18 , 7 x 6 , 7 cm (L x B x H) großen Erzeugnisse weisen jeweils umlaufend einen hochgezogenen Rand auf, sind an der Unterseite perforiert und verfügen an einer Materialecke über eine ausgeformte Aufhängeöse. Das Set wird üblicherweise in der Küche als Abtropfschale für z. B. Obst oder Gemüse verwendet und ist mit einer Banderole in einem Polybeutel zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch, andere als in den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 genannt".
- **DEBTI6486/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. „Gewürzglas-Schubladen-Organizer-Set“ um eine transparente Halterung aus Polyethylenterephthalat, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus zwei stufenartig gestalteten Elementen, welche sich überlappen. Hierdurch lässt sich die Größe der Gewürzglashalterung variieren (LxBxH: 41 , 3 x 19 , 5-38 x 3 , 2 cm). Die Ware ist in einem etikettierten Polybeutel mit Banderole verpackt und wird vorwiegend als sog. Schrank- oder Schubladenorganizer in Küchen verwendet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch, andere als in den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 genannt" eingereiht.
- **DEBTI4112/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt sich um ein 17-teiliges Set Vorratsbehälter mit Deckel aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die klarsichtigen, quadratischen bzw. rechteckigen Erzeugnisse weisen ein Fassungsvermögen von 3 x 190 ml, 4 x 180 ml, 2 x 350 ml, 2 x 600 ml, 2 x 1100 ml, 2 x 1900 ml sowie 2 x 2100 ml auf und verfügen jeweils über einen blauen, passgenauen Stülpdeckel. Die Vorratsbehälter werden üblicherweise in der Küche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln verwendet und sind gemeinsam in einem bunt bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch, andere als in den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 genannt".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3924

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden folgende Waren aus Kunststoffen erfasst: A) Tafelgeschirr oder ähnliche Waren zur Verwendung bei Tisch, wie Tee- oder Kaffeeservices, Teller, Suppenterrinen, Schalen und Platten aller Art, Kaffeekannen, Teekannen, Zuckerdosen, Bierkrüge, Tassen, Saucieren, Dessertteller, Kompottschalen, Gewürzständer, Körbchen (für Brot, Obst usw.), Butterdosen, Ständer für Öl- und Essigfläschchen, Salzstreuer, Senftöpfchen, Eierbecher, Kaffee- oder Topfuntersetzer, Sets (Platzdeckchen), Messerständer, Serviettenringe, Messer, Gabeln und Löffel. B) Haushalts- oder Küchenartikel, wie Schüsseln, Puddingformen, Küchenkrüge, Töpfe für Marmeladen, Fett, Salz usw., Milchtöpfe, Vorratstöpfe, -büchsen, -behälter (Teedosen, Brotkästen, Mehlschütten, Gewürzdosen usw.), Trichter, Kellen, Messbecher für den Küchengebrauch und Teigrollen. …

### Pos. 3924

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1067/2010 der Kommission vom 19. November 2010 (ABl. L 304/11) (RV L 1067/11): 1. Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet. Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses. Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist. Unterposition 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. …

### Pos. 3924

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3924.10.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3924.10.00.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3924.10.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0?

3924.10.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3924.10.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3924.10.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3924 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen > 392410 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch > 39241000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch > 3924100090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3924.10.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3924.10.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1510/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0?

Warennummer 3924.10.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39241000900 verlinken.
