# Zolltarifnummer 3925.10.00.00: Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von…

> Die Zolltarifnummer 3925.10.00.00 steht für Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3925100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3925.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3925.10 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l
      - 3925.10.00.00 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI30213/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der als „faltbare Regentonne“ bezeichneten Ware um einen Sammelbehälter, bestehend aus: - einem grünen, zylinderförmigen, zusammenfaltbaren, mit Zu- und Ablauföffnungen verstärkten Regenwassertank, -- aus einem mit bloßem Auge wahrnehmbaren, beidseitig mit Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (laut Antragsangaben aus 1000D-Gewebe) bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen mit einer Streifenbreite von augenscheinlich weniger als 5 mm, -- mit einem Fassungsvermögen von 500 Litern, -- mit einem angebrachten, passgenauen Deckel mit umlaufendem Reißverschluss, -- mit acht seitlich angebrachten Stangeneinschubtaschen; - acht Stützstangen aus PVC; - acht Standfüßen für die Stützstangen aus Kunststoff; - einem Auslassventil mit Hahn; - einem Auslassventil mit Schlauchanschluss und - einem Überlaufventil mit Schraubverschluss und integriertem Filterkorb. Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch den Wassertank aus Kunststoff bestimmt. Die zerlegte Ware ist gemeinsam mit einer Aufbauanleitung in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.
- **FRBTIFR-BTI-2023-07022** (FR): Ouvrage en matière plastique (PVC), se présentant sous la forme d’une citerne de stockage d’eau, d’une capacité excédant 300 litres. L’article dispose de pièces d’entrée et de sortie. Contenance : 500 litres. Dimensions : 150 x 90 x 45 cm.
- **FRBTIFR-BTI-2022-07087** (FR): Ouvrage en matière plastique (PVC), se présentant sous la forme d’un baril pliable, d’une capacité excédant 300 litres, à poser en extérieur sur le sol, de type récupérateur d'eau de pluie. Celui-ci est composé d'une valve pour le trop-plein d’eau et de deux robinets. Le collecteur d'eau dispose d'une capacité de 550 ou 800 litres selon la référence.
- **PLPL-WIT-2015-00807** (PL): Zbiorniki również dwupłaszczowe, do różnego rodzaju mediów płynnych, o pojemnościach: 1500, 2500, 3500, 5000, 7500 oraz 10000 litrów, wykonane z polietyleniu wraz z zamontowanym w nich wyposażeniem, składającym się z: węża ssawnego, wskaźnika poziomu cieczy z alarmem w przypadku wycieku, odpowietrznika, przyłącza uziemienia, króćca wlewowego oraz systemu przeciwprzepełnieniowego. Zbiorniki nie mają zamontowanego wyposażenia (systemu) dystrybucyjnego umożliwiającego dozowanie i określeniailości cieczy wypływającej ze zbiornika.
- **DEBTI23039/17-1** (DE): Bei den in Rede stehenden und durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um Verlegezubehör in Form von autonivellierbaren Stelzlagern aus laut Angaben des Antragstellers Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Stelzlager sind mit einem runden Standfuß ausgestattet und werden beim Verlegen von Terrassenböden unterhalb der Platten plaziert. Sie weisen einen selbstnivellierenden Kopf auf und sind zusätzlich mit einem höhenverstellbaren Gewinde versehen, so dass unebene Untergründe ausgeglichen werden können. An der Oberseite sind die Stelzlager laut Angaben mit einer Gummibeschichtung versehen, die Tritte abdämpft und ein Verrutschen der Platten verhindern soll. Nach Umfang und im Hinblick auf die Verwendung als "Stelzen" verleiht der Kunststoff den Waren ihren Charakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 genannt" eingereiht.
- **DEBTI23544/17-1** (DE): Bei den in Rede stehenden und durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um Wasserbecken für Gartenbrunnen aus - laut Angaben des Antragstellers - glasfaserverstärkten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Wasserbecken weisen jeweils eine quadratische Grundfläche auf und sind in verschiedenen Abmessungen und Höhen erhältlich. Alle in Rede stehenden Wasserbecken haben ein Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Im Hinblick auf die Formgebung und Stabilität sind die Kunststoffe als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l" eingereiht.
- **DEBTI23978/17-1** (DE): Es handelt sich um Wasserbecken für Gartenbrunnen aus - lt. Antragsangaben - glasfaserverstärkten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen (Durchmesser x Höhe) von 100 x 60 cm, 125 x 35 cm, 125 x 60 cm, 150 x 35 cm, 170 x 35 cm, 170 x 60 cm und 220 x 60 cm sowie einem Fassungsvermögen von jeweils mehr als 300 l. Im Hinblick auf die Formgebung und Stabilität sind die Kunststoffe als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l" eingereiht.
- **DEBTI23040/17-1** (DE): Bei dem in Rede stehenden und durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um Verlegezubehör in Form eines sog. Blockierkopfes (Art.-Nr. ZU99004008) für autonivellierbare Stelzlager aus laut Angaben des Antragstellers Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Blockierkopf wird am Stelzlager befestigt und arretiert den selbstnivellierenden Kopf des Stelzlagers (insbesondere bei Randplatten), um ein Neigen des Kopfes und das Kippen der daraufliegenden Platte zu vermeiden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 genannt" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3925.10.00.00.0 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 3925.10.00.00 umfasst Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3925.10.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3925.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.10.00.00?

3925.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3925.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3925.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392510 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30213/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.10.00.00?

TARIC-Code 3925.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3925100000 verlinken.
