# Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0: Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von…

> Die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0 steht für Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39251000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3925.10.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3925.10 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l
      - 3925.10.00.00.0 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45841/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Schmaltank“ um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile etwa 240 x 115 x 200 cm (LBH) große Tank weist ein Fassungsvermögen von etwa 3.000 Liter auf. Die Ware zeichnet sich durch einen ovalen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Abmessungen etwa 60 x 80 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Das Erzeugnis wird in das Erdreich besonders schmaler Grundstücke eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.
- **DEBTI45842/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Mini-Erdspeicher“ um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile, annähernd zylinderförmige Tank mit einem Durchmesser von etwa 120 cm ist in zwei unterschiedlichen Ausführungen (Höhe etwa 100 cm sowie 145 cm) mit einem Fassungsvermögen von etwa 500 Liter sowie 1.000 Liter erhältlich. Die Ware zeichnet sich durch einen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Durchmesser etwa 55 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Das Erzeugnis wird in das Erdreich eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.
- **DEBTI45839/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Flachtank“ um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile, annähernd rechteckige Tank ist in zwei unterschiedlichen Ausführungen (Abmessungen LBH etwa 240 x 200 x 100 cm sowie 300 x 245 x 120 cm) mit einem Fassungsvermögen von etwa 2.500 Liter sowie 5.000 Liter erhältlich. Die Ware zeichnet sich durch einen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Durchmesser etwa 55 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Der Flachtank wird in das Erdreich eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0 umfasst Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3925.10.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3925.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0?

3925.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3925.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3925.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392510 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45841/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0?

Warennummer 3925.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39251000000 verlinken.
