# Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0: Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon

> Die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0 steht für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39253000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3925.30.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  - 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3925.30 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon
      - 3925.30.00.00.0 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI12265/19-1** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein sogenanntes Insektenschutz-Rollo-Fenster, bestehend aus einer Rollokassette aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und aus zwei seitlichen Kunststoffführungsschienen. In der Kassette befindet sich ein aufgerolltes Fiberglasgewebe mit Kunststoffgriffleiste und Bürsteneinsatz. Die Seitenschienen sind U-förmig gestaltet und an den offenen Seiten ebenfalls mit eingeschobenen Bürstensegmenten (textiler Staubfang) versehen. Das in zwei Größen gearbeitete Rollo-Fenster (Abmessungen ca. 100 x 130 cm bzw. ca. 130 x 150 cm) wird in der Fensterlaibung montiert und dient als Insektenschutz. Im Hinblick auf den Umfang verleihen die Kunststoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, die zerlegt und mit Montagematerial in einem Pappkarton aufgemacht ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 2000 00 0 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht.
- **DE14020/17-1** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckter Pappkarton). Die zerlegte Ware besteht aus - zwei ca. 160 cm lange Führungsschienen, -- U - Profilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, --- an der offenen Seite mit eingeschobenen Bürstensegmenten (textiler Staubfang) versehen, - einer ca. 130 cm langen Rollokassette, -- ebenfalls aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 -- in der sich ein aufgerolltes Fliegengitter (lt. Antrag Fiberglasgewebe) befindet - Befestigungsmaterial (18 Schauben mit einer Länge von 0,7 bis 5,3 cm; 5 verschiedene Kunststoffformteile; ein Zugband). Die Führungsschienen und die Rollokassette werden zu einem U-förmigen Rahmen montiert. Das ca. 130 x 160 cm große Erzeugnis dient nach dem Herunterziehen des Gewebes als Insektenschutz. In Bezug auf den Umfang und die Verwendung der Ware ist der U-förmige Rahmen aus Kunststoff charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 2000 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht.
- **DE9820/10-1** (DE): Bei dem als Kunststoff-Jalousie bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Fensterjalousie aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap 39. Die in verschiedenen Größen und Farben gefertigte Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25,00 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Dem mit Zugschnüren aus Spinnstoff und einer Drehstange variabel einstellbaren Erzeugnis ist ein Montagesatz beigefügt. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Jalousien" in die Codenummer 3925 3000 00 0 eingereiht.
- **DEHH/189/09-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Pappkarte) zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (hier: Befestigung von Schiebevorhängen), bestehend aus: - einem Ballaststab (Länge: ca. 58 cm) aus unedlen Metallen mit Kunststoffüberzug, - Bügelband aus Kunststoff (Länge: ca. 60 cm, Breite: ca. 3 cm), - Flauschband aus textilen Spinnstoffen (Länge: ca. 60 cm, Breite: ca. 3 cm) und - einem so genannten Paneelwagen in Form einer flachen, einseitig mit Klettband beklebten Schiene aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware wird mittels der drei Laufrollen in ein an der Decke befestigtes Profil (Vorhangschiene) eingeschoben. Im Hinblick auf den Wert bestimmt der Paneelwagen aus Kunststoff den Charakter der Warenzusammenstellung.
- **DEHH/421/08-1** (DE): Es handelt sich um einen so genannten X-Gleiter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware in Form eines U-Profils (4 x 1,5 x 0,8 cm) ist auf der Oberseite mit einem x-förmigen Gleiter versehen. Der X-Gleiter dient der Aufnahme eines Paneelwagens für Schiebevorhänge und wird in ein an der Decke befestigtes Profil (Vorhangschiene) eingeschoben. Das Erzeugnis ist ein erkennbares Teil eines Schienensystems für Schiebevorhänge.
- **DEHH/1524/07-1** (DE): Jalousie (ca. 60 cm x 160 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Desweiteren ist das Erzeugnis mit "Zugschnüren" aus Spinnstoff und eine Stange ausgestattet, dass der variablen Lichteinfall- und Höheneinstellung dient. Der verpackten Ware ist ein Montagesatz beigefügt.
- **DEHH/56/07-1** (DE): Teil eines Schienensystem für Schiebevorhänge, so genannter "Paneelwagen". Die Ware ist in Form einer flachen Schiene aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigt. Die Schiene ist einseitig mit einem Klettband versehen, an dem ein Flächenerzeugnis zur Verwendung als Vorhang, Sonnenschutz, Gardine oder Raumteiler befestigt wird. Die Ware wird mittels der drei Laufrollen in ein an der Decke befestigtes Profil (Vorhangschiene) eingeschoben.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0 umfasst Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3925.30.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3925.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0?

3925.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3925.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3925.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392530 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12265/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0?

Warennummer 3925.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/39253000000 verlinken.
