# Zolltarifnummer 4006.90.00: Andere Formen (z. B. Stäbe, andere

> Die Zolltarifnummer 4006.90.00 steht für Andere Formen (z. B. Stäbe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40069000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4006.90.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  - 4006 Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
    - 4006.90 andere
      - 4006.90.00 Andere Formen (z. B. Stäbe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (rubber), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8075/26-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Happy Day Wirbelnder Radierer VE 24 - Radierer und Spielzeug in einem; mit Daumen und Zeigefinger in der Mitte festhalten und den Radierer zum Drehen bringen; Hauptmaterial (Radierer) aus TPE; Maße ca. 5 , 8 x 5 , 5 cm; einzeln verpackt in einer Pappschachtel; 4 versch. Designs mit je 6 Stk (total 24 Stk) per Display verpackt. - Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine Verkaufsverpackung mit einem bunten Radiergummis in stilisierter Form (Blüte) vorgelegt. Die Radiergummis bestehen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk der mit erheblichen Mengen Füllstoffen versehen ist. Befund: Andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.
- **DEBTI9274/26-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Radiergummi „Multicolour“ TPR-Kunststoff, Sortierung: 4 Motive (blau, gelb, grün, pink) geeignet für Bleistifte Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein rechteckiger Radiergummi (6 , 6 x 2 x 0 , 8 cm) vorgelegt. Der Radiergummi ist bunt gestaltet (weiß, pink) und mit stilisierten 'Splashs' versehen. Der Radiergummi besteht aus nicht vulkanisiertem Kautschuk. Befund: Andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.
- **DEBTI26389/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Hunde Zahnpflege Spielzeug (100 % TPR) zum Werfen und Kauen. Weitere Eigenschaften: - Äußerer Ball mit Noppen - Innerer Ball mit Fußball-Design - Extrem robust und langlebig - Schwimmfähig - Widerstandsfähig gegen vorhersehbare Belastungen und Kräfte Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein transparenter, hohler Noppenball (Durchmesser ca. 9,5 cm) mit darin eingeschlossenem inneren Ball mit Fußballdesign (Durchmesser ca. 6 cm) vorgelegt. Der innere Ball besteht aus einem Polyurethanschaumstoff. Die Hülle (Noppenball) besteht aus einem nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk. Befund: Andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.
- **DEBTI37222/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Hundespielzeug, Ball Hundespielzeug in Aufmachung für den Einzelverkauf. Der Ball besteht aus TPR (Thermoplastic Rubber). Es ist ein "innerer" Ball, der mit einem 2. Ball umgeben ist. Diese Hülle weist Aussparungen auf, sodass der "innere" Ball zu sehen ist. Im "inneren" Ball ist ein Quietscher eingebaut. Die Ware ist an einem Pappschild, das mit einem Hund bedruckt ist, befestigt. Feststellungen an einem Warenmuster: Die Ware besteht aus einem inneren gelben Ball mit Quietschmechanismus (Material: Ethylen-Copolymer) und einem äußeren grünen Ball mit Aussparungen (Material: Styrol-Butadien-Kautschuk; synthetischer Kautschuk nicht vulkanisiert). Der Ball hat einen Außendurchmesser von ca. 7,5 cm und ist mit einem Pappanhänger versehen. Der äußere grüne Ball wird als charakterverleihend angesehen. Befund: Die Ware ist als andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk einzureihen.
- **DEBTI22411/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Hundespielzeug Ameise aus TPR (thermoplastischem Kautschuk) Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein blaues Hundespielzeug in Form einer stilisierten Ameise aus einem elastischen Material vorgelegt (Abmessungen Länge ca. 11,5 cm). Die Ameise weist zwei Öffnungen auf, die zum Befüllen mit Tierfutter geeignet sind. Die Ameise besteht aus nicht vulkanisiertem Kautschuk. Die Ware ist zum Einzelverkauf aufgemacht und wird als Tierspielzeug (Hundemotiv) deklariert. Befund: Es handelt sich um eine andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.
- **CZBTI32/084558/2024-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů a přiložené fotodokumentace se jedná o výrobek z nevulkanizovaného kaučuku – hračku pro zvířata v podobě míčku, která je určena především pro psy. Míček sestává ze dvou vrstev; vnější vrstva s otvory ve tvaru srdce, kosti, tlapky, vnitřní je hladký míček. Hračka obsahuje pískací mechanismus. Velikost: 7,5 cm. Materiál: TPR (styren-butadien-styrenový kaučuk, nevulkanizovaný). Výrobek je balený na blistru.
- **FRBTIFR-BTI-2024-00264** (FR): Ouvrage en caoutchouc non vulcanisé, de type joint pour rail. Ce joint est issu d'un procédé de fabrication de type profil extrudé. Le caoutchouc employé est de type EPDM (éthylène-propylène-diène) DS80.
- **DEBTI44904/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Radierer "Winterspaß“ -Radierer mit verschiedenen Wintermotiven -auf Pappkarte mit Plastik verpackt Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radiergummi in Form eines stilisierten Schneemanns vorgelegt, der aus einem elastischen Material bestehen. Bei dem elastischen Material handelt es sich um einen nicht vulkanisierten Kautschuk auf Basis eines EPDM-Kautschuks. Der Radiergummi ist in einer Kunststoffschachtel für den Verkauf aufgemacht. Befund: Es liegt eine andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nichtvulkanisierter, auch gemischter Kautschuk in anderen als in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels genannten Formen, sowie Waren aus nichtvulkanisiertem, auch gemischtem Kautschuk. Zu dieser Position gehören: A) Profile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, z. B. Platten und Streifen mit anderem als quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, die in der Regel durch Strangpressen (Extrusion) hergestellt werden. Zu dieser Position gehören insbesondere Rohlaufstreifen mit leicht trapezförmigem Querschnitt, die zum Erneuern der Lauffläche von Reifen dienen. B) Schläuche aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, die durch Extrusion hergestellt worden sind und insbesondere für die Innenauskleidung von Schläuchen der Pos. 5909 verwendet werden. C) Andere Waren aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, z. …

### Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4006.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4006.90.00?

Die Zolltarifnummer 4006.90.00 umfasst Andere Formen (z. B. Stäbe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4006.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 4006.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4006.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4006.90.00?

4006.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4006.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

4006.90.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4006 Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk > 400690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4006.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4006.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI8075/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4006.90.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4006.90.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4006.90.00?

KN-Code 4006.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40069000 verlinken.
