# Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0: Platten, andere

> Die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 steht für Platten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40082190000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4008.21.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  - 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
    - 4008.21 aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen
      - 4008.21.90 andere
        - 4008.21.90.00.0 Platten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (rubber), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44604/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Platten aus Weichkautschuk für Materialtests, als Musterteile zur Analyse Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer quadratischen, schwarzen Matte vorgelegt. Die Matte ist nicht weiterbearbeitet. Die Matte besteht aus einem Vollkautschuk (EPDM-Kautschuk). Befund: Andere Platte aus Vollkautschuk
- **DEBTI33277/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Kofferdam-Gummitücher aus Polyisopren oder Naturkautschuk -Darreichungsform Tücher von 15 x 15 cm, 0,20 mm oder 0,25 mm dick in Abpackungen zu 20, 36 oder 60 Stück- Feststellungen an einem Warenmuster: Quadratisches, blaues, elastisches Tuch in den Abmessungen 15 x 15 cm, Dicke 0,2 mm. Befund: Quadratisches Blatt aus Vollkautschuk.
- **DEBTI33770/21-1** (DE): Angaben: Es handelt sich um drei Fitnessbänder, sog. Thera-Bänder, in Form von elastischen Streifen aus Kautschuk, die sich in einem Stoffbeutel mit Kordelzug befinden. Feststellungen / Untersuchung an einem Warenmuster: Es wurden drei verschieden farbige, rechteckige, elastische Bänder mit einer Breite von ca. 15 cm aus Kautschuk vorgelegt. Die Bänder liegen in einem schwarzen Beutel vor. Befund: Andere Streifen aus Weichkautschuk, aus Vollkautschuk
- **DEBTI34796/20-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Sog. Fitness Bands - Widerstandsbänder in 4 Härtegraden für Fitnessübungen Es handelt sich um 4 Bänder (keine Schlaufen) aus 100 % natürlichem Latex in den Widerstandsgraden "Light, Medium, Strong und Heavy" für unterschiedlich anspruchsvolle Trainingseinheiten. Im Verkaufsumfang enthalten ist ein Beutel mit Kordelzug, worin die Bänder verstaut werden können. Sie werden einzeln und im Set verkauft. Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurden vier rechteckige, mit Schriftzügen bedruckte Bänder (Maße: ca. 150 x 15 cm) aus Weichkautschuk in verschiedenen Farben vorgelegt. Die Bänder werden zusammen mit Produktinformationen in einem Zugbeutel mit Kordelstopper aufbewahrt. Der Beutel mit den Bändern ist in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht (Aufdruck auszugsweise: "FITNESS BANDS Widerstandsbänder"). Befund: Nach den objektiven Beschaffenheitsmerkmalen liegen Streifen aus Vollkautschuk im Sinne der Position 4008 vor.
- **DEBTI31629/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Warenzusammenstellung bestehend aus: - Fitnessband aus vulkanisiertem Naturkautschuk, 150 mm x 2,00 m - Clip aus Kunststoff - Poster mit Übungsanweisungen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine Warenzusammenstellung vorgelegt bestehend aus einem rechteckigen, elastischen, einfarbigen (pink) Streifen aus vulkanisiertem Kautschuk und einem weißen Befestigungsclip aus Kunststoff. Der Streifen weist eine Länge von ca. 2 m und eine Breite von ca. 15,1 cm auf. Die beiden Erzeugnisse sind zusammen mit einem Produktinformationsheft in einem Kunststoffbeutel verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Es handelt sich charakterverleihend um einen Streifen aus Vollkautschuk der Unterposition (KN) 4008 2190.
- **DEBTI26135/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: NBR-Kautschuk, Prüfplatte Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer quadratischen, schwarzen Matte vorgelegt. Die Matte besteht aus einem Vollkautschuk (NBR-Kautschuk). Befund: Andere Folie aus Vollkautschuk der Unterposition (KN) 4008 2190
- **DEBTI26134/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: EPDM-Kautschuk, Prüfplatte Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer quadratischen, schwarzen Matte vorgelegt. Die Matte besteht aus einem Vollkautschuk (EPDM-Kautschuk). Befund: Andere Folie aus Vollkautschuk der Unterposition (KN) 4008 2190
- **DEBTI46931/18-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Antirutschmatte Feststellungen an einem Warenmuster: Graue Antirutschmatte mit einer Länge von ca. 68 cm und einer Breite von ca. 47 cm. Die Matte ist auf der Schauseite mit einem Karomuster geprägt, die Unterseite ist im Wesentlichen glatt. Nach den durchgeführten Untersuchungen besteht die Matte aus einem Weichkautschuk. Befund: Es handelt sich um eine Platte bzw. ein Blatt aus Weichkautschuk der Unterposition (KN) 4008 2190.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4008

Zu Unterposition 4008 21: 1. Material zum Herstellen von Dichtungen zur Verwendung in Motoren und Getrieben von Motorfahrzeugen, in Form von Blättern oder Streifen, bestehend aus 65 GHT synthetischem, nichtzellförmigem, vulkanisiertem Kautschuk und 35 GHT Kork. 2. Kofferdam, bestehend aus dünnen Blättern aus vulkanisiertem, nicht zellulärem Kautschuk, in Form eines Quadrats (152 mm x 152 mm) mit senkrechten Ecken, in verschiedenen Farben, mit Pfefferminzaroma. Das Produkt wird in der Zahnmedizin verwendet, um einen oder mehrere Zähne während eines Eingriffs zu isolieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 9 zu Kapitel 40) und 6. Siehe auch Avis Nr. 2 zu Unterposition 4014 90.

### Pos. 4008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 896/2011 der Kommission vom 2. September 2011 (ABl. EU Nr. L 231/8) (RV L 896/11): Reflektorbänder, die mittels eines hitzeaktivierbaren Klebstoffs auf Warnkleidung und Uniformen aufgebracht werden. Die Ware hat eine Dicke von 140-155 μm (ohne Deckpapier) und besteht aus den folgenden Schichten: - 60-70 μm einseitig verspiegelte Mikroglaskugeln, verbunden durch ein Elastomer aus Poly(butadien-co-acrylnitril) (das Elastomer hat eine Dicke von 15-20 μm); - 80-85 μm hitzeaktivierbarer Polyesterklebstoff; - Deckpapier, das bei der Aufbringung entfernt wird. Die Ware ist als Einzelband oder auf Rollen aufgemacht. …

### Pos. 4008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 196. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Februar 2019: Warenbeschreibung: Rechteckige, perforierte Platten aus Latexschaum, die als Polstermaterial bei der Herstellung von Matratzen verwendet werden. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet. Einreihung/Begründung: Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und der Anmerkung 9 zu Kapitel 40 als „Platten aus Zellkautschuk“ in den KN-Code 4008 11 00 einzureihen. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet und resultieren nicht aus einer Oberflächenbearbeitung (z. B. durch Bohren). …

### Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 umfasst Platten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4008.21.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4008.21.90.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4008.21.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400821. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0?

4008.21.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4008.21.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4008.21.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk > 400821 aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen > 40082190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4008.21.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4008.21.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44604/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4008.21.90.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4008.21.90.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0?

Warennummer 4008.21.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40082190000 verlinken.
