# Zolltarifnummer 4009.31.00.10: Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit…

> Die Zolltarifnummer 4009.31.00.10 steht für Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4009310010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4009.31.00.10
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  - 4009 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)
    - 4009.31 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
      - 4009.31.00 ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
        - 4009.31.00.10 Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4009

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Rohre und Schläuche, die ganz aus Weichkautschuk bestehen und vulkanisierte „Gummischläuche“, Rohre und Schläuche (einschließlich Schlauchleitungen), die durch Schichtung verstärkt sind und beispielsweise aus einer oder mehreren „Lagen“ bestehen, z. B. verstärkt durch eine oder mehrere Gewebelagen oder durch eine oder mehrere Lagen aus parallel liegenden textilen Garnen oder Metalldrähten, die in den Kautschuk eingebettet sind. Diese Rohre und Schläuche können ferner außen mit einem Überzug aus dünnem Gewebe versehen oder mit Spinnstoffen umwickelt oder umsponnen sein. Sie können auch außen oder innen oder in der Masse mit einer Drahtspirale versehen sein. …

### Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4009.31.00.10.0 Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4009.31.00.10?

Die Zolltarifnummer 4009.31.00.10 umfasst Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4009.31.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 4009.31.00.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4009.31.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400931. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4009.31.00.10?

4009.31.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4009.31.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

4009.31.00.10 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4009 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen) > 400931 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke > 40093100 ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4009.31.00.10?

Zu 4009.31.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4009.31.00.10?

TARIC-Code 4009.31.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4009310010 verlinken.
