# Zolltarifnummer 4009.42.00.20: Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem…

> Die Zolltarifnummer 4009.42.00.20 steht für Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer Montagehalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4009420020
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4009.42.00.20
- Drittlandszollsatz: 3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  - 4009 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)
    - 4009.42 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
      - 4009.42.00 mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
        - 4009.42.00.20 Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer Montagehalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0B002e, 2B350h

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4009

Zu Unterpositionen 4009 42 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4009 12 00.

### Pos. 4009

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Rohre und Schläuche, die ganz aus Weichkautschuk bestehen und vulkanisierte „Gummischläuche“, Rohre und Schläuche (einschließlich Schlauchleitungen), die durch Schichtung verstärkt sind und beispielsweise aus einer oder mehreren „Lagen“ bestehen, z. B. verstärkt durch eine oder mehrere Gewebelagen oder durch eine oder mehrere Lagen aus parallel liegenden textilen Garnen oder Metalldrähten, die in den Kautschuk eingebettet sind. Diese Rohre und Schläuche können ferner außen mit einem Überzug aus dünnem Gewebe versehen oder mit Spinnstoffen umwickelt oder umsponnen sein. Sie können auch außen oder innen oder in der Masse mit einer Drahtspirale versehen sein. …

### Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4009.42.00.20.0 Bremsschlauch aus Gummi mit, Textilfäden,, Wandstärke 3,2 mm,, hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und, mindestens einer Montagehalterung, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4009.42.00.20?

Die Zolltarifnummer 4009.42.00.20 umfasst Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer Montagehalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4009.42.00.20?

Der Drittlandszollsatz für 4009.42.00.20 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4009.42.00.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400942. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4009.42.00.20?

4009.42.00.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4009.42.00.20 im Zolltarif eingeordnet?

4009.42.00.20 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4009 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen) > 400942 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken > 40094200 mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4009.42.00.20?

Zu 4009.42.00.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4009.42.00.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 4009.42.00.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 0B002e, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4009.42.00.20?

TARIC-Code 4009.42.00.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4009420020 verlinken.
