# Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere

> Die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40159000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4015.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  - 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk
    - 4015.90 andere
      - 4015.90.00.00.0 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (rubber), nur teilweise
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8463/24-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine lange Hose mit Steg (Materialzusammensetzung: 100 % RUBBER-NATURAL; Materialtechnologie: non woven). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine Hose mit Fußschlaufen aus einem schwarzen, elastischen Material, bei dem es sich um Weichkautschuk handelt, vorgelegt. Die Hose verfügt seitlich über weiße Streifen und ist mit einem Logo versehen. Befund: Es handelt sich um einen anderen Bekleidungsgegenstand aus Weichkautschuk.
- **DEBTI28064/18-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Stomagürtel Materialzusammensetzung: 90% Neopren / 10% Polyamid Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzer Taillengürtel mit Klettverschluß vorgelegt. Der Gürtel besteht auf der Außenseite aus einem schwarzen Zellkautschuk und ist unterlegt mit einem schwarzen Gewirke. Der Zellkautschuk ist dicker als das Gewirke. Befund: Es liegt andere Bekleidung aus Weichkautschuk im Sinne der Position (KN) 4015 9000 vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4015

Zu Unterposition 4015 90 00: Hierher gehört neben den in den Erläuterungen zu Position 4015 des HS genannten Waren (mit Ausnahme von Fingerhandschuhen, Handschuhen ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhen) auch Schutzkleidung zum Schutz gegen Strahlen oder atmosphärischen Druck (z. B. Druckausgleichanzüge für Flieger), sofern sie nicht mit Atemgeräten ausgestattet sind. Mit Atemgeräten versehene Kleidung gehört zu Position 9020 00 00. 1) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffender KN-Code 4015 12 00 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 sind die Erläuterungen an dieser Stelle wie folgt zu lesen: „Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4015 12 des HS

### Pos. 4015

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

### Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4015.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4015.90.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4015.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0?

4015.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4015.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4015.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk > 401590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4015.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4015.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8463/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4015.90.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4015.90.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ist 4015.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 4015.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0?

Warennummer 4015.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40159000000 verlinken.
